Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Rechtsstaatlichkeit in Ungarn und Polen: Fortschritt der Artikel-7-Verfahren 

Die Abgeordneten werden erörtern, wie weit die EU-Minister bei der Bewertung der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn und Polen sind. Am Donnerstag wird eine Entschließung zur Abstimmung gestellt.

Im September 2018 hat das Parlament den Rat aufgefordert, gemäß Artikel 7 des EU-Vertrags festzustellen, ob Ungarn Gefahr läuft, die Grundwerte der Union zu verletzen. Zentrale Bedenken der Abgeordneten waren die Unabhängigkeit der Justiz, Meinungsfreiheit, Korruption, Rechte von Minderheiten und die Situation von Migranten und Flüchtlingen.


Im Falle Polens forderte die Europäische Kommission im Dezember 2017 den Rat auf, festzustellen, dass die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit durch die Republik Polen besteht, angesichts neuer Gesetze in Bezug auf die polnische Justiz durch das polnische Parlament, die „Anlass zu großer Besorgnis“ hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz geben. In einer im März 2018 verabschiedeten Entschließung unterstützte das Europäische Parlament die Bewertung und Forderung der Kommission.


Gemäß Artikel 7 des EU-Vertrags kann der Rat nach diesen Aufforderungen feststellen, dass in den betreffenden Ländern die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der EU-Werte besteht. Bevor dies geschieht, hören die EU-Minister die Ansichten der nationalen Behörden an.


Die EU-Minister haben im September und im Dezember 2019 zwei Anhörungen mit der ungarischen Regierung abgehalten. Die Abgeordneten haben sich wiederholt darüber beschwert, dass sie nicht formell in diese Gespräche einbezogen wurden. Die polnischen Behörden haben sich zwischen Juni und Dezember 2018 bei drei Gelegenheiten vor dem Rat verteidigt.


Zu einem späteren Zeitpunkt kann der Europäische Rat einstimmig und mit Zustimmung des Parlaments feststellen, dass eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Grundrechte vorliegt. Dies könnte schließlich zu Sanktionen wie der Aussetzung des Stimmrechts im Rat führen.



Debatte: Mittwoch, 15. Januar

Abstimmung: Donnerstag, 16. Januar

Verfahren: Erklärungen des Rates und der Kommission mit anschließender Debatte (mit Entschließung)