Informationen für die Unternehmensgründung

Hier finden sich alle Informationen für die Unternehmensgründung in der Baubranche und für baunahe Dienstleistungen.

Ein Mann baut ein Fenster in ein Haus.
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Wir gratulieren Ihnen zum Start Ihres eigenen Unternehmens und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben. Wir unterstützen Sie dabei, sicheres und gesundes Arbeiten in Ihrem Betrieb zu gewährleisten und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um die gesetzliche Unfallversicherung als Teil der deutschen Sozialversicherung und geben Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten als zugehöriges Unternehmen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).

Anmeldung und Mitgliedschaft
Beitrag
Arbeitsschutzpflichten
Bußgeld, Haftung und Regress
Unser Auftrag, unsere Leistungen
Serviceangebot

Anmeldung und Mitgliedschaft

Jedes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gehört einer fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft an. Das ist eine gesetzliche Vorgabe und gilt unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer beschäftigen.

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen dem zuständigen Unfallversicherungsträger Art und Gegenstand des Unternehmens, die Anzahl der Beschäftigten sowie die Höhe des voraussichtlichen Bruttoarbeitsentgelts und den Eröffnungstag (bzw. Tag der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten) mitteilen (§ 192 SGB VII). Die Meldung muss innerhalb einer Woche nach der Unternehmensgründung bei der BG BAU oder dem zuständigen Gewerbeamt erfolgen.

Die Anmeldung führt nicht zwingend zur Beitragspflicht – ohne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fällt kein Beitrag an.

Sie als Unternehmerin oder Unternehmer sind im Gegensatz zu Beschäftigten nicht gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Wir empfehlen Ihnen deshalb, für sich eine freiwillige Versicherung bei der BG BAU abzuschließen. Im Flyer finden Sie einen Überblick zu den Beiträgen und Leistungen der freiwilligen Versicherung.

Weitere Informationen
Unternehmen anmelden
Pflichtversicherung für Unternehmen
Freiwillige Versicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer
Aufgaben der BG BAU
§ 192 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)

Für jede Branche gibt es eine zuständige Berufsgenossenschaft. Ihr Unternehmen kann nur zu einer Berufsgenossenschaft gehören. Maßgeblich ist Ihr Unternehmensschwerpunkt. Die BG BAU ist zuständig für Unternehmen der Bauwirtschaft und baunaher Dienstleistungen. Wenn Sie sich unsicher sind, rufen Sie unsere Servicehotline an und Sie werden kompetent dazu beraten.

Weitere Informationen
BG BAU kontaktieren
Übersicht aller Berufsgenossenschaften
Welche Unternehmen gehören zur BG BAU?

Sie können Ihr Unternehmen direkt bei der BG BAU anmelden. Am einfachsten geht das online.

Alternativ können Sie die von uns erhaltene Betriebsbeschreibung ausfüllen und im Antwortportal hochladen oder per Post zurückschicken.

Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihr Unternehmen innerhalb einer Woche nach Gründung anmelden müssen.

 

Weitere Informationen
Unternehmen online anmelden

Ja, Ihre Anmeldung kann durch eine bevollmächtigte Steuerberatung erfolgen.

Mit Ihren vollständigen Angaben bearbeiten wir Ihre Anmeldung innerhalb von zwei bis drei Tagen und schicken Ihnen den Bescheid mit Ihrer Mitgliedsnummer zu. Wenn es eilt, melden Sie sich am besten telefonisch unter der Servicehotline 0800 3799100 an.

Ja. Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, bitten wir Sie, den Fragebogen zu Ihrem Unternehmen vollständig auszufüllen.

Bei Unklarheiten beraten wir Sie gerne über unsere Servicehotline 0800 3799100.

Beitrag

Bei der Berechnung Ihres Beitrages werden mehrere Faktoren berücksichtigt:

  • Die Bruttoarbeitsentgelte, die Sie an Ihre Beschäftigten gezahlt haben,
  • die Gefahrklasse des Gefahrtarifs, zu der Ihr Unternehmen veranlagt wird, 
  • der Beitragsfuß der BG BAU, der jedes Jahr neu festgesetzt wird.

Sollten Sie sich für eine freiwillige Versicherung entscheiden, richtet sich der Beitrag nach der von Ihnen gewählten Versicherungssumme, der Gefahrklasse für die Unternehmerversicherung und dem Beitragsfuß.

Weitere Informationen
Beitragshöhe und Beitragsberechnung
Gefahrtarif

Beiträge werden erst dann erhoben, wenn mindestens eine versicherte Person beschäftigt wird – auch wenn es sich nur um eine kurzzeitige Aushilfe handelt – oder Sie sich selbst bei uns versichern.

Weitere Informationen
Freiwillige Versicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer

Der Mindestbeitrag von 100 Euro jährlich deckt das Unfall- und Erkrankungsrisiko z. B. von geringfügig beschäftigten Personen ab und wird erhoben, wenn der nach dem Arbeitsentgelt errechnete Beitrag des Betriebes unter diesem Mindestbeitrag liegt.

Wenn Ihr Unternehmen aufgrund von Arbeitsunfällen überdurchschnittlich hohe Kosten für die BG BAU verursacht, müssen Sie einen Beitragszuschlag zahlen.

Der Höchstzuschlag liegt bei 30 Prozent des individuellen Beitrags.

Weitere Informationen
Beitragszuschlag

Der Beitragsbescheid für das vorangegangene Kalenderjahr wird den beitragspflichtigen Unternehmen in der Regel im April zugestellt.

Der Beitragsbescheid wird durch einen Vorschussbescheid für das laufende Jahr und die Abrechnung für den Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst der BG BAU ergänzt.

Weitere Informationen
Beitrag für Unternehmen
FAQ zum Beitrag und zum Beitragsbescheid

Der Umlagebeitrag für das vorangegangene Kalenderjahr wird zum 15. Mai fällig.
Die Beitragsvorschüsse sind alle zwei Monate fällig: 15. Januar, 15. März, 15. Mai, 15. Juli, 15. September, 15. November.

Ja. Die Lösung heißt: Arbeitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitsschutz.  

Mit wirksamen Arbeitsschutzmaßnahmen beseitigen oder reduzieren Sie das Risiko für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten für Sie und Ihre Beschäftigten. Ihr Unternehmen bleibt leistungs- und wettbewerbsfähig, Sie können

  • einen Beitragszuschlag vermeiden,
  • einen „Schadensfreiheitsrabatt“ aufbauen, der Ihr Unternehmen vor einem Beitrags-Höchstzuschlag bewahrt,
  • die Gefahrklasse(n), zu der/denen Ihr Unternehmen veranlagt ist, positiv, beeinflussen, indem die Unfallbelastung sinkt und
  • langfristig zu einem sinkenden Beitragsniveau der BG BAU beitragen

Gerne beraten wir Sie in allen Fragen des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen.

Weitere Informationen
Arbeitsschutzprämien
Arbeitsschutz organisieren

Zur Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrages verwenden wir die Beiträge für

  • Prävention, also Maßnahmen zur Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten,
  • Rehabilitation und Entschädigung von Versicherten bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (Heilbehandlung und Rehabilitation, finanzielle Absicherung wie Verletztengeld, Rente oder Geldleistungen für Hinterbliebene) sowie
  • Verwaltungs- und Verfahrenskosten und sonstige Aufwendungen.

Weitere Informationen
Bilanz und Umlagerechnung im Jahresbericht
Finanzierung der BG BAU

Arbeitsschutzpflichten

Die Organisation des Arbeitsschutzes und die Verantwortung tragen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer. Ihre Aufgabe ist es, die Voraussetzungen für sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten Ihrer Beschäftigten zu schaffen. Damit fördern Sie auch deren Sicherheitsbewusstsein.

Wichtige Aufgaben für Unternehmerinnen und Unternehmer sind zum Beispiel:

  • Gefährdungen ermitteln und beurteilen.
  • Erforderliche Schutzmaßnahmen ergreifen.
  • Schriftliche Betriebsanweisungen erstellen und Inhalte vermitteln.
  • Beschäftigte bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit unterweisen.
  • Die Einhaltung der Arbeitsschutzvorgaben kontrollieren und die Wirksamkeit von Arbeitsschutzmaßnahmen in regelmäßigen Abständen überprüfen.
  • Defizite beheben, das heißt Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen infolge eintretender Änderungen anpassen.

Weitere Informationen
Arbeitsschutz organisieren
Broschüre Chefsache

Sie sind verpflichtet, verschiedene Regelungen und Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu erfüllen. Diese gelten für alle Arbeitsplätze in Betriebsstätten des Unternehmens und auf Baustellen. Als gesetzliche Grundlage dienen dafür die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erlassen Unfallverhütungsvorschriften (UVVen). Zur Unterstützung der Unternehmen bietet die BG BAU ein umfassendes Regelwerk (Regeln, Informationen und Grundsätze) an.

Weitere Informationen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Staatliches und EU-Recht
Vorschriften und Regeln
Einführung: Arbeitsschutz organisieren

Unsere Präventionsberaterinnen und -berater sowie Aufsichtspersonen beraten Sie gerne, wie Sie geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen für sich und Ihre Beschäftigten umsetzen können.

Aufsichtspersonen sind Außendienstmitarbeitende, die ihre Baustellen und Arbeitsplätze besichtigen. Sie überwachen auch die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Sprechen Sie uns an und nutzen Sie unser Beratungsangebot.

Über die Ansprechpersonensuche der BG BAU erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prävention für Ihre Region. 

Bei der Überprüfung von Arbeitsplätzen in Betriebsstätten und auf Baustellen sind die Aufsichtspersonen befugt, gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern sowie deren Beauftragten und Beschäftigten Anordnungen zu treffen, um die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften durchzusetzen.

Bei Gefahr im Verzug, das heißt bei akuter Gefährdung von Leben oder Gesundheit, haben sie die Befugnis, sofort vollziehbare Anordnungen zu treffen. Zum Beispiel können sie die sofortige Einstellung der Arbeit bis zur Beseitigung der Sicherheitsmängel anordnen.

Weitere Informationen
Aufsichtsperson

Bereits ab einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter müssen Unternehmen Betriebsärztinnen oder Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen (DGUV Vorschrift 2).

Wir als BG BAU unterstützen Sie mit unserem eigenen Arbeitsmedizinisch- Sicherheitstechnischen Dienst (ASD der BG BAU) und bieten Ihnen eine umfassende Betreuung im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes an.

Weitere Informationen
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Gesetzliche Arbeitgeberpflichten nach DGUV Vorschrift 2 
Beitrag für den Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst

Bußgeld, Haftung und Regress

Als Unternehmerin oder Unternehmer handeln Sie ordnungswidrig und können mit einem Bußgeld belegt werden, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig Anordnungen einer Aufsichtsperson der BG BAU missachten oder die Aufsichtspersonen an ihrer Überwachungsaufgabe hindern. Eine Hinderung liegt zum Beispiel vor, wenn Sie die nötige Einsicht in betriebliche Unterlagen, die Prüfung von Arbeitsmitteln oder Ermittlungen zu Gefahrstoffen nicht dulden. Das Bußgeld kann bis zu 10.000 Euro betragen.

Bußgelder – in deutlich geringerer Höhe – können auch bei Verstößen gegen andere Unternehmerpflichten verhängt werden, zum Beispiel wenn Sie den elektronischen Lohnnachweis nicht einreichen, dem Beratungs- und Betriebsprüfdienst der BG BAU wiederholt keine Prüfung ermöglichen oder mehrfach Melde- und Anzeigepflichten (zum Beispiel Unfallanzeige) missachten.

Nutzen Sie unsere Angebote und sprechen Sie uns bei Unsicherheiten rechtzeitig an, um Sanktionen wie Bußgelder zu vermeiden. Wir beraten Sie gern.

Weitere Informationen
Bußgeld
Ordnungswidrigkeit

Durch Ihre Mitgliedschaft in der BG BAU greift das sogenannte Prinzip der Haftungsablösung. Das bedeutet, dass Ihre Beschäftigten im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ihre Ansprüche nicht gegen Sie richten können. Stattdessen übernimmt die BG BAU die Haftung für Sie. Das bedeutet, dass wir für die Kosten für Heilbehandlung und medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation aufkommt. Bei schweren Unfällen übernimmt sie die Pflegekosten und leistet Unterstützung mit weiteren Hilfsmitteln und Renten.

Es gibt allerdings Ausnahmen: Die Haftungsablösung greift nicht bei Versicherungsfällen, die Sie als Unternehmerin oder Unternehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben (§§ 104, 105 SGB VII). In solchen Fällen fordert die Berufsgenossenschaft die für den Versicherungsfall entstandenen Kosten von Ihnen als Schadensersatz (Regress). Ein Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit bezieht sich nicht nur auf Ihr Handeln, sondern kann auch vorliegen, wenn Sie erforderliche Schutzmaßnahmen unterlassen haben. Des Weiteren geht die Haftung nicht auf die Berufsgenossenschaft über, wenn Sie bei Teilnahme im allgemeinen Straßenverkehr einen Unfall verursachen und dabei Betriebsangehörige zu Schaden kommen.

Arbeitsschutz beseitigt oder verringert Risiken und senkt die Anzahl von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie deren Kosten. Nutzen Sie unsere Beratungsangebote. Wir unterstützen Sie gern.

Weitere Informationen
Haftung im Versicherungsfall - die Haftungsablösung und ihre Grenzen
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)

Eine illegale Beschäftigung liegt vor, wenn Sie für Arbeitnehmende

  • die Beiträge nicht zahlen,
  • die Beiträge nicht rechtzeitig zahlen oder
  • die Beiträge nicht in der richtigen Höhe zahlen.

Unternehmerinnen und Unternehmer können für alle Leistungen, die die BG BAU für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten dieser Arbeitnehmenden aufwendet, haftbar gemacht und in Regress genommen werden (§ 110 Abs. 2 SGB VII).

Mindestlohnverstöße werden von den Finanzbehörden mit Bußgeldern und von den Staatsanwaltschaften bei vorsätzlichem Vorenthalten von Arbeitsentgelt nach dem Strafgesetzbuch verfolgt. Des Weiteren führen sie zu Beitragsnachforderungen der Berufsgenossenschaft.

Wenn Sie ein Nachunternehmen beauftragen, das seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der BG BAU nicht nachkommt, können Sie unter Umständen dafür in Haftung genommen werden (sogenannte Hauptunternehmerhaftung).

Um sich aus dieser Haftung zu befreien, benötigen Sie vom Nachunternehmen ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe sowie für den gesamten Bauzeitraum lückenlose Unbedenklichkeitsbescheinigungen.

Wenn Sie als Nachunternehmen beauftragt werden, können Sie bei der BG BAU das Unbedenklichkeitsbescheinigungs-Abonnement (UB-Abo) abschließen. Wir schicken Ihnen die Unbedenklichkeitsbescheinigung dann automatisch per Post zu.

Weitere Informationen
Unbedenklichkeitsbescheinigung
UB-Abo

Unser Auftrag, unsere Leistungen

Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen. Ihre rechtliche Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch – SGB VII. Nach § 1 des Gesetzes ist es unsere Aufgabe

  • grundsätzlich die Haftung zu übernehmen,
  • mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,
  • nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und
  • Versicherte oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.

Dabei handelt die BG BAU nach ihrem gesetzlichen Auftrag: Prävention, Rehabilitation und Entschädigung.

Weitere Informationen
Aufgaben und Satzung

Wie alle Berufsgenossenschaften erhebt die BG BAU die Mitgliedsbeiträge im „Umlageverfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung“. Das bedeutet: Die Aufwendungen der BG BAU sowie die Arbeitsentgelte der Unternehmen aus dem letzten Kalenderjahr sind Grundlage für die Berechnung des Umlagebeitrages. Zur Finanzierung der laufenden Ausgaben werden Vorauszahlungen in Form von Beitragsvorschüssen erhoben.

Weitere Informationen
Finanzierung der BG BAU

Die BG BAU steuert nach Arbeits- und Wegeunfällen oder bei Verdacht auf eine Berufskrankheit die Heilbehandlung und sorgt mit allen geeigneten Mitteln für die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Durch unsere Berufsgenossenschaftlichen Kliniken (BG Kliniken) gewähren wir eine optimale Versorgung für unsere Versicherten. In den BG Kliniken unterstützen unsere Reha-Koordinatorinnen und Reha-Koordinatoren die Versicherten vor Ort. Unser Reha-Management sorgt für eine umfassende Planung des Heilverfahrens und kümmert sich um eine zeitnahe berufliche und soziale Wiedereingliederung – gemeinsam mit der verletzten oder erkrankten Person, deren Familie, mit medizinischen Fachkräften, der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber und allen weiteren Beteiligten.

Weitere Informationen
Heilbehandlung und Rehabilitation
Pflege
Berufliche und soziale Rehabilitation
Verletztengeld und Übergangsgeld
Renten und Abfindungen
Leistungen für Hinterbliebene

Bei der BG BAU sind Beschäftigte im Baugewerbe und in baunahen Dienstleistungen gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten versichert. Dies schließt Auszubildende, Minijobberinnen und Minijobber und grundsätzlich auch Praktikantinnen und Praktikanten sowie private Bauhelferinnen und Bauhelfer ein.

Weitere Informationen
Versicherte Personen

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie anders als Ihre Beschäftigten nicht gesetzlich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten versichert. Wir bieten Ihnen eine freiwillige Versicherung an, mit der Sie rundherum sehr gut abgesichert sind.

Weitere Informationen
Freiwillige Versicherung

Mit Abschluss einer freiwilligen Versicherung bei der BG BAU genießen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen umfassenden Schutz gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Die Leistungen zur medizinischen Versorgung, zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft sind in der Höhe unabhängig von der Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme. Mit der freiwilligen Versicherung sichern Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre Familie finanziell ab. Abhängig von der abgeschlossenen Versicherungssumme ergeben sich Geldleistungen wie Verletztengeld, Rente an Versicherte oder an Hinterbliebene.

Weitere Informationen
Flyer Freiwillige Versicherung
Mehr zur freiwilligen Versicherung

Serviceangebot

Das Online-Portal „meine BG BAU“ für Unternehmen ist Ihr schneller und einfacher Kontakt zu uns. Damit haben Sie die Möglichkeit, direkt und papierlos in einem gesicherten Bereich mit uns zu kommunizieren. Hier finden Sie zusätzlich die wichtigsten Informationen und Unterlagen zum Unternehmen auf einem Blick: Ansprechpersonen, Schriftverkehr und Daten zum Unternehmen. Auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen können Sie hier anfordern.

Weitere Informationen
meine BG BAU

Mit der BG BAU-Karte im praktischen Scheckkartenformat haben Sie und Ihre Beschäftigten die Kontaktdaten der BG BAU immer zur Hand.

Weitere Informationen
BG BAU-Karte kostenfrei bestellen

Im Medien-Center der BG BAU finden Sie eine große Bandbreite an Informationsmedien zum sicheren und gesunden Arbeiten: Videos, Apps, Plakate, Infokarten, Broschüren etc.

Weitere Informationen
Arbeitsschutzmedien in verschiedenen Sprachen

Zentrale Informationsquellen
Vorschriften und Regeln
Bausteine-App
Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung
Digitale Gefährdungsbeurteilung (bisher für Dachdecker, Gerüstbauer, Schornsteinfeger und Zimmerer)
WINGIS online - das Gefahrstoff-Informationssystem der BG BAU

Ausgewählte DGUV Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften)
DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
DGUV Vorschrift 38: Bauarbeiten

Investitionen in sicheres und gesundes Arbeiten lohnen sich. Mit den Arbeitsschutzprämien erhalten Sie Zuschüsse für ausgewählte Geräte und Maschinen sowie Qualifikationsmaßnahmen:

  • Absturz
  • Staub und Gefahrstoffe
  • UV-Strahlung
  • Körperliche Belastung
  • Elektrische Gefährdung
  • Lärm
  • Sichere Handmaschinen
  • Baumaschinen und Baustellen-LKW
  • Organisation des Arbeitsschutzes und Qualifikation von Beschäftigten

Auf unserer Website finden Sie einen Überblick über alle Arbeitsschutzprämien. Dort können Sie sich darüber informieren, unter welchen Bedingungen Fördermittel gezahlt werden und wie Sie einen Antrag stellen. 

Weitere Informationen
Arbeitsschutzprämien

Mit ergonomischen Arbeitsmitteln können Sie die Arbeitsbedingungen und den Gesundheitszustand Ihrer Beschäftigten und damit die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens positiv beeinflussen.
Wir haben für Sie Produktinformationen und Ideen zusammengestellt, die das Arbeiten erleichtern und die körperlichen Belastungen reduzieren.

Weitere Informationen
Ergonomische Lösungen

Mit dem Präventionsprogramm BAU AUF SICHERHEIT. BAU AUF DICH. möchten wir Sie und Ihr Unternehmen beim sicheren und gesunden Arbeiten unterstützen.

Über verschiedene Kanäle und Medien sensibilisieren wir Ihre Beschäftigten für das Thema Arbeitsschutz.

Weitere Informationen
Website BAU AUF SICHERHEIT. BAU AUF DICH.
Instagram
Facebook
YouTube
Twitter
T!PPS - Zeitung für Beschäftigte der Bauwirtschaft
Betriebliche Erklärung

BG BAU Seminare
Entsprechend unseres gesetzlichen Auftrags bieten wir die erforderliche Aus- und Fortbildung von Personen an, die mit der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren in Ihrem Unternehmen betraut sind. 

In unserer Seminardatenbank finden Sie schnell das passende Seminar aus unserem breiten Qualifizierungsangebot. Es richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Beschäftigte - sofern sie den Zielgruppen des jeweiligen Seminars entsprechen. 

Wir übernehmen die Kosten für die unmittelbare Ausbildung. Bei Präsenzseminaren kommen wir außerdem für Unterbringung und Verpflegung sowie für die Fahrt vom Betriebs- oder Wohnsitz zur nächstgelegenen Seminareinrichtung auf. Die Seminare finden sowohl online als auch in Bildungsstätten in ganz Deutschland statt.

Lernportal
Darüber hinaus steht mit dem Online-Lernportal der BG BAU ein umfassendes Informationsangebot zum sicheren und gesunden Arbeiten in verschiedenen Lernformaten zur Verfügung.

Aus- und Fortbildung Erste Hilfe
Die Aus- und Fortbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern erfolgt nicht durch die BG BAU, sondern durch ermächtigte Stellen in Ihrer Region. Wir übernehmen die Kosten für Aus- und Fortbildung.

Fahrsicherheitstraining
Wir unterstützen berufliche Vielfahrerinnen und Vielfahrer mit finanziellen Zuschüssen bei Fahrsicherheitstrainings, die den Kriterien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) entsprechen. 

Arbeitsschutzmobil
Das Arbeitsschutzmobil der BG BAU ist bundesweit unterwegs und bietet Ihnen dort Beratung, wo Sie tätig sind.

Weitere Informationen
Seminardatenbank
Seminarbroschüre
Lernportal
Erste Hilfe: Aus- und Fortbildung
Fahrsicherheitstraining
Arbeitsschutzmobil
Bildungsangebote der BG BAU im Überblick

AMS BAU, das Arbeitsschutzmanagementsystem der BG BAU, dient der ganzheitlichen Integration von Arbeitssicherheit und Gesundheit in Ihrem Unternehmen.

Mit einer genauen Anleitung und anschaulichen Materialien wird Ihr Unternehmen Schritt für Schritt an die Vorgaben zum betrieblichen Arbeitsschutz herangeführt.

Wir empfehlen AMS BAU für Betriebe ab 21 Beschäftigten.

Weitere Informationen
AMS BAU