Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Rechtsstaatlichkeit: 70 Millionen Euro weniger an EU-Unterstützung für Türkei 

Die Heranführungshilfen für die Türkei sollen um 70 Millionen Euro gekürzt werden, da eine Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit weiter ausbleibt. Die Abstimmung findet am Dienstag statt.

Im November letzten Jahres beschlossen Parlament und Rat, 70 Millionen Euro an Heranführungshilfen für die Türkei (70 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen und 35 Millionen Euro an Zahlungsermächtigungen) in die Reserve des EU-Haushalts einzustellen, unter der Bedingung freizugeben, dass die „Türkei laut dem Jahresbericht der Kommission hinreichende messbare Verbesserungen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Menschenrechte und Pressefreiheit umgesetzt hat.“

Die Kommission hat jedoch in ihrem am 17. April 2018 veröffentlichten Jahresbericht über die Türkei keine Belege für solche Verbesserungen gefunden. Die Bedingungen wurden somit nicht erfüllt, und die Abgeordneten werden den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 5/2018 unterstützen, in dem die Kommission vorschlägt, die für die Türkei bestimmten Mittel zur Stärkung der Programme im Bereich Migration zu übertragen.

Abstimmung: Dienstag, den 2. Oktober

Verfahren: Haushaltsverfahren