Wahl des/der EU-Kommissionspräsidenten/in

Das Europäische Parlament spielt bei der Wahl der neuen Kommissionspräsidentin bzw. des neuen Kommissionspräsidenten eine entscheidende Rolle. Erfahren Sie mehr in unserer Infografik.

Ablauf des Verfahrens
Infografik: Wahl des/der Kommissionspräsidenten/in

Die Staats- und Regierungschefs debattierten auf dem EU-Gipfel, der von 20. bis 21. Juni in Brüssel stattfand, über die Besetzung der EU-Spitzenposten. Die Gespräche werden auf einem weiteren EU-Gipfel am 30. Juni fortgesetzt werden.

Der Europäische Rat muss unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Europawahl eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten für den Vorsitz der Kommission vorschlagen.

Die Wahl der Kommissionspräsidentin bzw. des Kommissionspräsidenten durch das Europäische Parlament findet voraussichtlich während der zweiten Plenartagung im Juli (15. - 18. Juli) statt.

Es liegt dann an den EU-Mitgliedstaaten, in Zusammenarbeit mit der neuen Präsidentin bzw. dem neuen Präsidenten der Europäischen Kommission, die Kommissionsmitglieder vorzuschlagen.

Die designierten Kommissarinnen und Kommissare werden von den für ihre Ressorts zuständigen Ausschüssen des Parlaments angehört, bevor die EU-Abgeordneten im Plenum darüber abstimmen, ob die gesamte Kommission genehmigt wird.

Die neue EU-Kommission soll am 1. November ihr Amt antreten.


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Vorsitz der Europäischen Kommission: Wahl des/der Präsidenten/in

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