Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FPD) ist gegen ein Fahrverbot als Hauptstrafe.
Noch für 2016 kündigt Justizminister Heiko Maas (SPD) den Gesetzentwurf an.
(dpa/brü)  Noch 2016 will Bundesjustizminister Heiko Maas einen Gesetzentwurf zum Führerscheinentzug für Straftäter vorlegen. "Es gibt Fälle, etwa bei sehr wohlhabenden Straftätern, bei denen eine Geldstrafe keine Wirkung erzielt", sagte der SPD-Politiker dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". "Ein Entzug der Fahrerlaubnis hätte dagegen schon spürbare Auswirkungen." Im Einzelfall solle das jeweilige Gericht entscheiden.

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Bislang Strafe für Verkehrs-Rowdys

Bisher wird der Führerschein nur für Verkehrsdelikte entzogen - etwa für viel zu schnelles Fahren. Das Justizministerium will einer Sprecherin zufolge "keine Einschränkung" mehr. Es läge damit vollständig im Ermessen der Richter, ob ein Fahrverbot die richtige Strafe ist - egal, was ein Täter sich zuschulden kommen lässt. Auch Väter und Mütter, die sich um Unterhaltszahlungen drücken, könnten demnächst mit einem bis zu sechsmonatigen Fahrverbot bestraft werden. Eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland, ihr Haus begrüße den Referentenwurf. Durch solche strafrechtlichen Sanktionen und vor allem mit den Diskussionen darüber solle das Bewusstsein für die elterliche Verantwortung gerade auch nach einer Trennung geschärft werden.

ADAC: "Erzieherischer Charakter nur im Verkehr"

Der ADAC lehnt das Vorhaben des Bundesjustizministeriums jedoch ab. Die Fahrerlaubnis zu verlieren, habe einen erzieherischen Charakter im Straßenverkehr - aber nur dort, sagte ein Sprecher des Verkehrsclubs der Deutschen Presse-Agentur. "Eine Ausweitung auf andere Delikte würde diese Sanktion im Verkehr entwerten." Die Strafe träfe zudem nur Menschen hart, die auf ein Auto angewiesen seien. Auch das Argument, ein Fahrverbot könne Wohlhabende abschrecken, lässt der ADAC nicht gelten. "Wer Geld hat, leistet sich ein Taxi oder lässt sich etwas anderes einfallen", sagte der Sprecher.

"Einschränkung der Bewegungsfreiheit"

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist ebenfalls nicht völlig überzeugt von Maas' Plan. Der Vize-Vorsitzende Jörg Radek hält ein Fahrverbot nur bei Straftaten für sinnvoll, "bei denen es auch um die charakterliche Eignung des Täters geht", sagte er dem Online-Portal des Kölner "Express". Zudem müsse das "Übermaßverbot" beachtet werden: "Schließlich schränkt man die Bewegungsfreiheit ein und unter Umständen sogar die Möglichkeit, den Beruf auszuüben." Das Fahrverbot ist ein Vorhaben aus dem 2013 beschlossenen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Darin heißt es: "Um eine Alternative zur Freiheitsstrafe und eine Sanktion bei Personen zu schaffen, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt, werden wir das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen."

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