Immobilienrente im Test Wie Sie Ihr Haus zur Geldquelle machen

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Immobilienrente im Test - Wie Sie Ihr Haus zur Geldquelle machen

Immobilienrente. Das Haus verkaufen ohne auszuziehen – das ist möglich. © Getty Images

Immobilienrente: Das Eigenheim im Alter zu Geld machen und weiter darin wohnen – laut Werbung eine lohnende Sache. Unser Test zeigt, wie Sie dabei am besten vorgehen.

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Mehr Geld zur Verfügung haben und trotzdem in der eigenen Immobilie wohnen bleiben? Werbung für solche Modelle der Immobilien­verrentung begegnet Verbrauchern mitt­lerweile fast über­all. Ist es wirk­lich so einfach? Und was bringt es, die Immobilie zu verrenten?

Wir haben den Praxis­test gemacht und fünf Test­personen im Sommer 2022 bei Anbietern, Maklern und Vermitt­lern Angebote für einen Teil- oder Komplett­verkauf ihrer Häuser oder Wohnungen einholen lassen – mit lebens­langem Wohn- oder Nutzungs­recht („Nieß­brauchrecht“). Sie wünschten einmalige Geldsummen, befristete oder lebens­lange Renten. Bei Banken und Sparkassen fragten wir zudem nach Krediten. Die Angebote haben wir nachgerechnet. Bei einigen haben wir sehr verbraucherunfreundliche Klauseln gefunden.

Der Test zeigt: Es gibt annehm­bare Angebote, aber auch solche, die wir gar nicht empfehlen können. Ohne fach­kundige Unterstüt­zung sollte niemand einen Vertrag unter­schreiben. Unser Vergleich hilft bei der Orientierung.

Warum sich der Immobilienrenten-Vergleich für Sie lohnt

  • Entscheidungs­hilfe. Die Stiftung Warentest stellt verschiedene Varianten der Immobilien­verrentung vom Verkauf bis zum Kredit vor und sagt, welches Modell für wen passt – und wovon Sie die Finger lassen sollten. Unsere Check­liste hilft Ihnen, vorab zu klären, ob eine Immobilienrente für Sie über­haupt in Frage kommt.
  • Hintergrund. Wir stellen verschiedene Varianten von Krediten für Senioren mit Immobilien­eigentum vor. Wir erklären, wie eine Leib­rente und ein Verkauf mit Nieß­brauchrecht funk­tionieren, und worauf bei einem Verrentungs­modell zu achten ist – damit das lebens­lange Bleiberecht auch bei einem Weiterverkauf gesichert bleibt.
  • Zins­konditionen. Eine Tabelle zeigt aktuelle Zinsen für tilgungs­freie Darlehen, die Senioren mit Immobilien­eigentum bekommen können.
  • Modell­rechnungen. Ziehen Käufer oder Vermittler einen angemessenen Betrag für den Wert des lebens­langen Wohnens vom Verkaufs­erlös ab? Unsere Tabelle hilft Ihnen bei der Einschät­zung.
  • Heft­artikel als PDF. Nach dem Frei­schalten erhalten Sie den Heft­artikel aus Finanztest 12/2022 zum Download.

Teilkauf, Leib­rente, Verkauf mit Nieß­brauchrecht, Umkehr­hypothek

Unsere Teste­rinnen und Tester wandten sich an Teilkaufanbieter, die derzeit die Werbung und den Markt dominieren und nur einen Teil einer Immobilie kaufen. Die Senio­rinnen und Senioren kontaktierten auch Anbieter, bei denen ein Haus­verkauf auf Rentenbasis möglich ist, in Form von lebens­langen Leib­renten und Leib­renten auf Zeit. Sie ließen sich auch von Unternehmen beraten, die einen Verkauf gegen umfassendes Nutzungs­recht vermitteln. Die Kunden bekommen dafür eine einmalige Zahlung. Oft sind Interes­senten ernüchtert, wenn sie den Betrag sehen. Er hängt von Alter und Geschlecht ab und erreicht oft nicht einmal die Hälfte des Immobilien­werts.

Wenn sie lebens­lang regel­mäßige Zahlungen wünschten, boten die Vermittler an, Angebote für eine Sofortrente einzuholen. Darüber hinaus haben wir Konditionen von Krediten einge­holt, die sich an Ältere mit Immobilien­eigentum richten, zum Beispiel Umkehr­hypotheken. Bei dieser Kredit­variante wird der Kredit­betrag nach und nach ausgezahlt, so dass der Schulden­stand mit der Zeit steigt.

Immobilien­verrentung: Alter bestimmt Höhe der Rente

Für unseren Praxis­test haben wir Senioren losgeschickt, die für ihre Immobilie Angebote einholen sollten. Wir wollten wissen, wie die Anbieter beraten und wie gut sie unseren Test­personen das jeweilige Angebot erklären. Ernüchterndes Fazit: Anhand der Informationen und Unterlagen aus den Beratungs­gesprächen konnte niemand selbst ermitteln, welche Offerte sich am besten für ihn eignete und welche die besten Konditionen bot.

Wer sein Eigentum verrenten möchte, muss sich mit oft schwierigen Fragen auseinander­setzen:

  • Kann ich mich auf das Recht, lebens­lang in der Immobilie zu bleiben, auch wirk­lich verlassen?
  • Sind Zahlungen, die ich erhalten soll, auf Dauer sicher?
  • Ist der Betrag für den Wohn­wert angemessen, den Anbieter oder Vermittler vom Immobilien­wert abziehen?

Neben dem Immobilien­wert gibt es weitere Stell­schrauben, auf die wir im Test eingehen. Eine wichtige Rolle spielt etwa das Alter der Bewohner bei Vertrags­schluss. Verrenten zum Beispiel 65-Jährige ihre Immobilie, können sie oft nur mit wenigen Hundert Euro monatlicher Rente rechnen. Mitte 70 kann die Zahlung in die Nähe von 1 000 Euro rücken oder auch darüber liegen.

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Wie attraktiv ist die Immobilienrente? Wir haben nachgerechnet

Die Stiftung Warentest hat nachgerechnet und die Unterlagen geprüft. Unsere Tabelle hilft bei der Beur­teilung, ob Makler oder Käufer bei ihren Angeboten angemessene Werte ansetzen. Wir zeigen Konditionen von Teilkaufanbietern im Über­blick und sagen, wie sich bestimmte Klauseln bei einem späteren Gesamt­verkauf auswirken, und wie Leib­renten und Sofortrenten zu versteuern sind.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.03.2024 um 14:14 Uhr
    Tilgungs­freie Darlehen für Senioren mit Immobilie

    @Bibi019: Wir leiten Ihren Beitrag als Anregung an die Redaktion weiter. Wann wir die Informationen aktualisieren können, können wir noch nicht miteilen.

  • Bibi019 am 14.03.2024 um 21:55 Uhr
    Tilgungs­freie Darlehen für Senioren mit Immobilie

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Da ihr Bericht schon etwas älter und damit auch nicht mehr so aktuell ist, bitte ich um Aktualisierung, der jetzt möglichen tilgungsfreie Darlehen die fair auf dem Markt angeboten werden.
    Aufgrund unserer Lebenserwartung wäre eine Zinsfestschreibung von zehn Jahren sinnvoll und die Möglichkeit der zur Verfügung stehenden Geldmenge als variable und somit den Bedarf angepasste Darlehensform sinnvoll.
    Über entsprechende Zugangsquellen wäre ich Ihnen sehr verbunden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bibi

  • DEF22926 am 23.06.2021 um 12:40 Uhr
    Teilverkauf Varianten

    Ich habe mir nun viele Angebote angesehen, in den Details sind doch alle Anbieter sehr unterschiedlich. Wenn man keine Erben hat, ist beim Teilverkauf zum Beispiel das Durchführungsentgelt beim Gesamtverkauf relativ egal, da ist man bei E&V oder Wertfaktor.de gut aufgehoben, ansonsten ist die Deutsche Teilverkauf vermutlich der bessere Anbieter. Wenn man mehr als 50 % verkaufen möchte (oder muss), kann man eigentlich nur zu verkaufenaberbleiben.de gehen. Bei teilweise gewerblich genutzten Immobilien wiederum sind nur verkaufenaberbleiben und die Deutsche Teilverkauf überhaupt abschlussbereit. Insgesamt ein interessantes, aber doch sehr komplexes Thema.

  • burk123 am 24.06.2020 um 17:01 Uhr
    Bestager in Kombi mit Pantoffel-Entnahmeplan

    Bestager Finanzierung Allianz
    Zwar derzeit nur Testfeld bis 31.12.20, aber meiner Meinung nach Ideal:
    Ab dem 60. Lebensjahr und lastenfreier eigengenutzter Immo kann der Darlehnsnehmer (bis zu 40% des Marktwertes) ein Darlehen bis zu 25 Jahren Zinsfestschreibung tilgungsfrei (auch mit Tilgung möglich) zur freien Verwendung aufnehmen. Die Finanzierung wird in der Regel zu Lebzeiten nicht zurückbezahlt. Bei Tod eines der im Objekt lebenden Darlehensnehmer, kann das Darlehen durch den hinterbliebenen Darlehensnehmer oder die Erben vorzeitig entschädigungslos zurückgezahlt werden. Alternativ ist eine Fortführung der Finanzierung möglich. D.h. die Erben sind in der Entscheidung frei, die Immobilie zu verkaufen oder zu übernehmen.
    Zinssatz derzeit ca. 1,23 % bei 25 Jahren Zinsfestschreibung.
    Bei z.B. 300 Teur wären das also ca. 308 € mtl. Zins und mtl. "Pantoffelrente" von 924 €. Unterm Strich also ca. 616 € mtl. Rente bei jederzeitiger voller Kapitalverfügbarkeit (z.B. für die Kinder).

  • burk123 am 24.06.2020 um 10:18 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.