Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden in der EU: Endgültige Abstimmung  

Das Plenum wird über neue Vorschriften abstimmen, um den Energieverbrauch von Gebäuden in der EU bis 2050 umfassend zu verringern.

Zur Abstimmung steht die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden. Danach müssten die Mitgliedstaaten langfristige Strategien entwickeln, um die Renovierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu unterstützen und damit die CO2-Emissionen des Gebäudebestands bis 2050 deutlich zu senken, mit Zwischenzielen für 2030 und 2040.


Förderung der Elektromobilität, Verringerung der Emissionen


Die neuen Maßnahmen würden auch folgendes erfordern:


  • Einrichtung einer Infrastruktur für Elektromobilität, einschließlich Verkabelung zum Aufladen von Elektrofahrzeugen in neuen Nichtwohngebäuden;
  • Ein Hinweis auf das Ziel, den CO2-Ausstoß in der EU bis 2050 um 80% bis 95% zu senken und
  • ein Indikator zur Bewertung der "Intelligenzfähigkeit" eines Gebäudes, der misst, wie flexibel sich Neubauten an die Bedürfnisse der Bewohner anpassen und deren Energieverbrauch reduzieren können.

Hintergrundinformationen

 

Die aktualisierte Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist der erste von acht Legislativvorschlägen des im November 2016 vorgelegten Pakets „Saubere Energie für alle Europäer". Das Parlament und die Verhandlungsführer des Rates haben am 19. Dezember 2017 eine vorläufige Einigung über die Richtlinie erzielt, die der Rat am 31. Januar 2018 im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) gebilligt hat.



Abstimmung:  Dienstag, den 17 April


Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren), Einigung in erster Lesung


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