Flüchtlingskind
© UNHCR/Andrew McConnell

UN-Flüchtlingspakt und UN-Migrationspakt

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Internationale Vereinbarungen zum Schutz von Flüchtlingen und Migrant*innen

Die Zahl der Flüchtlinge und Migrant*innen hat weltweit zugenommen. Heute sind mehr als 258 Millionen Menschen weltweit Migrant*innen. Ende 2017 waren 68,5 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht vor Krieg, Konflikten und Verfolgung. Dieser Tatsache hat die Staatengemeinschaft Rechnung getragen und sich 2016 in New York mit diesem Thema beschäftigt.

Ergebnis dieses Treffens war am 19. September 2016 die Verabschiedung der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migrant*innen, durch 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, um die Reaktion der internationalen Gemeinschaft auf große Flucht- und Migrationsbewegungen zu verbessern.

Die Unterzeichnerstaaten bekräftigten darin ihre Verpflichtung, die Menschenrechte von Flüchtlingen und Migrant*innen im vollen Umfang zu respektieren und sagten Unterstützung für Länder zu, die von großen Fluchtbewegungen betroffen sind.

Beschlossen wurde, zwei globale Pakte zu erarbeiten und sie 2018 zur Verabschiedung vorzulegen:

  • den Globalen Pakt für Flüchtlinge (UN-Flüchtlingspakt), der am 17.12.2018 von der UN-Generalversammlung angenommen wurde und
  • den Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration (UN-Migrationspakt), der am 10.12.2018 auf einem Gipfel im marokkanischen Marrakesch von 164 Staaten angenommen wurde.

Der UNHCR arbeitet mit den Mitgliedsstaaten, dem Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs für Migrationsfragen, IOM und dem UN-Sekretariat zusammen, um sicherzustellen, dass es eine Kohärenz und Eindeutigkeit zwischen den beiden Pakten gibt. Dies betrifft vor allem themenübergreifende Bereiche wie Menschenschmuggel, Seenotrettung und Datenanalysen.

Was ist der Globale Pakt für Flüchtlinge (UN-Flüchtlingspakt)?

Der Globale Pakt für Flüchtlinge umfasst vier zentrale Ziele:

  1. Den Druck auf die Aufnahmeländer mindern.
  2. Die Eigenständigkeit und Widerstandsfähigkeit von Flüchtlingen fördern.
  3. Den Zugang zu Resettlement und anderen humanitären Aufnahmeprogrammen in Drittstaaten ausweiten.
  4. Die Bedingungen fördern, die eine Rückkehr in das Heimatland in Sicherheit und Würde ermöglichen.

Der Globale Pakt für Flüchtlinge besteht aus zwei Teilen:

  1. Der umfassende Rahmenplan für Flüchtlingshilfemaßnahmen (CRRF), dem die Mitgliedstaaten durch die New Yorker Erklärung bereits zugestimmt haben, ergänzt durch eine Präambel und eine Schlussbemerkung.
  2. Einem Maßnahmenprogramm, ‚programme of action‘, so dass
  • Flüchtlinge einen besseren Zugang zu Gesundheit und Bildung bekommen,
  • Flüchtlinge die Möglichkeit bekommen, ihren Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten,
  • Flüchtlinge im Aufnahmeland besser integriert werden,
  • Aufnahmeländer besser unterstützt werden können,
  • die Ausweitung von humanitären Aufnahmeprogrammen und
  • die Bereitstellung von Experten und Fachwissen.

 

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Videovorschau

Was ist der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration (UN-Migrationspakt)?

Im Juli 2018 hat die UN-Generalversammlung den Text für einen globalen Migrationspakt (GCM) verabschieden. Es ist das erste zwischenstaatlich, unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen, ausgehandelte Abkommen, welches alle Dimensionen internationaler Migration ganzheitlich und umfassend regelt. Am 10.12.2018 wurde der  UN-Migrationspakt per Akklamation auf einem Gipfel im marokkanischen Marrakesch von 164 Staaten angenommen.

Der GCM enthält eine Reihe von Grundsätzen und Verpflichtungen zwischen den Mitgliedstaaten zur internationalen Migration. So sollen die Voraussetzungen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration geschaffen werden.

Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration umfasst drei Kernziele:

  1. Die Neuausrichtung der nationale Entwicklungspolitik und internationalen Entwicklungszusammenarbeit in Bezug auf Migration.
  2. Die Stärkung der internationale Zusammenarbeit gegen Schleuser*innen und Menschenhändler*innen und der Schutz ihre Opfer.
  3. Die Aufforderung an alle Staaten weltweit, die Möglichkeiten legaler Migrationswege auszuweiten.

Der Maßnahmenkatalog umfasst in diesem Zusammenhang u.a. folgende Unterpunkte:

  • Der Schutz von Würde und Menschen- und fundamentalen Freiheitsrechten aller Migrant*innen.
  • Die Unterstützung von Staaten, die Flüchtlinge und Migrant*innen retten und aufnehmen.
  • Die Förderung der Integration von Migrant*innen in den Gastgemeinden.
  • Der Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminierung gegenüber Migrant*innen.
  • Die Entwicklung von nicht bindenden Prinzipien und Richtlinien zur Behandlung von Migrant*innen in gefährdeten Situationen.
  • Die Stärkung der politischen Bedeutung von Migration, durch die Einbindung der IOM in die UN.

 

UN-Migrationspakt und UN-Flüchtlingspakt: Fragen und Antworten

Was hat Deutschland vom Globalen Pakt für Flüchtlinge ?

In der Vergangenheit hat Deutschland sehr viel für den Flüchtlingsschutz geleistet. Deutschland nimmt Flüchtlinge auf und ist gleichzeitig ein wichtiger Akteur der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe.

Ein zentrales Anliegen des Flüchtlingspakts ist es, die internationale Verantwortung, die Deutschland und wenige andere Staaten bereits übernehmen, auf viele Schultern zu verteilen. Und schließlich ist es im Interesse Deutschlands, dass Flüchtlinge in ihren Herkunftsregionen besser versorgt werden, dass sie für sich selbst sorgen können und vor Ort eine Lebensperspektive haben.

Verändern die Globalen Pakte nationale Gesetze?

Nein.
Die Souveränität der Länder wird durch de Globalen Pakte nicht angetastet. Beide Globalen Pakte sind keine völkerrechtlichen Verträge und entfaltet daher in der nationalen Rechtsordnung keine Rechtswirkung.

Welche Kosten entstehen durch die Globalen Pakte?

Keine.
Weil die Globalen Pakte nicht rechtsverbindlich, entstehen keine direkten verpflichtenden Kosten für die Unterzeichnerstaaten. Die Mitgliedstaaten können aber jederzeit freiwillige Beiträge an die Vereinten Nationen und ihre Unter-Organisationen zahlen.

Wann wurden die Globalen Pakte angenommen?

Auf der Gipfelkonferenz in Marrakesch (Marokko) am 10. Dezember 2018 wurde der UN-Migrationspakt per Akklamation von 164 Staaten angenommen. Die Annahme erfolgt im Konsens oder durch Abstimmung. Eine Unterzeichnung durch Staatenvertreter*innen ist nicht vorgesehen. Dies ist bei den Vereinten Nationen ein übliches Vorgehen. Nach der Annahme wird der Text von der VN-Generalversammlung im Januar 2019 in einer kurzen Resolution förmlich angenommen.

Der UN-Flüchtlingspakt wurde am 17.12.2018 von der UN-Generalversammlung angenommen.

Sind der Migrationspakt und der Pakt für Flüchtlinge das Gleiche?

  • Der Flüchtlingspakt und der Migrationspakt wurden beide durch die New Yorker Erklärung beschlossen. Doch haben beide wenig miteinander zu tun.
  • In beiden Pakten werden Migrant*innen inhaltlich klar von Flüchtlingen unterschieden.
  • Die Verhandlungen zum Migrationspakt ist ein von UN-Mitgliedstaaten geleiteter Prozess unter Führung von Mexiko und der Schweiz.
  • Für den Pakt für Flüchtlinge wurde der UNHCR beauftragt den Konsultationsprozess mit den Staaten zu leiten und in enger Abstimmung mit ihnen ein Konsensdokument zu entwickeln.

Was ist das Besondere am Migrationspakt?

  • Migration wird als weltweites Phänomen erkannt, ohne bestimmte Regionen zu betonen.
  • Der Migrationspakt ist der erster zwischenstaatliche globale Leitfaden für die Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Migration.
  • Der Migrationspakt betont die Notwendigkeit der internationalen Zusammenarbeit, um den Herausforderungen effektiv zu begegnen und mögliche Vorteile zu nutzen.
  • Der Migrationspakt legt angesichts der wachsenden Weltbevölkerung und den zunehmenden Einfluss des Klimawandels, Rahmenbedingungen für die Zukunft fest.

Ersetzt der Pakt die Genfer Flüchtlingskonvention?

Nein.
Der Flüchtlingspakt bestätigt die Bedeutung der Genfer Flüchtlingskonvention und baut auf dieser und anderem bestehendem Flüchtlingsrecht auf. Er ersetzt sie jedoch nicht.

Die Flüchtlingskonvention hebt auf die Rechte und Pflichten von Staaten und Flüchtlingen ab. Sie spricht auch von der Zusammenarbeit von Staaten, aber nicht davon, wie diese aussehen soll.

Der Pakt für Flüchtlinge erweitert die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen mit einer  um eine gemeinsamen internationalen Verantwortungsteilung. Gleichzeitig enthält er Ansatzpunkte wie diese Verantwortung geteilt werden kann.

Kommen wegen des Paktes mehr Flüchtlinge nach Europa?

Nein.
Flüchtlinge fliehen vor Krieg, Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen. Flucht ist nicht freiwillig und per Definition nicht planbar. Was aber mit Flüchtlingen geschieht, wenn sie in einem Aufnahmeland – in den allermeisten Fällen dem Nachbarland – ankommen, ist sehr wohl steuerbar.

Genau hier setzt der Flüchtlingspakt an. Die Hilfe für Flüchtlinge soll im Aufnahmeland effektiver gestalten werden, damit sich die Flüchtlinge selbst versorgen können und eine Zukunftsperspektive bekommen.

Wenn es den Flüchtlingen in den Herkunftsregionen besser geht, werden sich weniger Menschen auf gefährliche Fluchtrouten begeben, um Hilfe in anderen Ländern zu suchen.

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