WLAN-Router
Bild: IMAGO / Westend61

Wir haben Euch vor drei Wochen gefragt, wie häufig Ihr zuhause Probleme mit Eurem Internet habt. Knapp die Hälfte von Euch gab an, sich mindestens einmal die Woche mit ihrer Internetverbindung rumärgern zu müssen. Das sollte nicht sein. Gutes Internet müsste eigentlich so selbstverständlich sein wie Wasser oder Strom. Das sah die alte Regierungskoalition genauso: Mit ihrer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hast Du nun endlich ein Recht auf schnelles Internet.

Nimm Deinen Anbieter in die Pflicht

Das Gesetz tritt am 1. Dezember in Kraft. Ab dann kannst Du von Deinem Anbieter verlangen, wirklich zu liefern, was er Dir im Internetvertrag versprochen hat. Und den Preis mindern, wenn Dein Internet trotzdem langsam bleibt. Vereinfacht gesprochen gilt: Bekommst Du nur die Hälfte der Leistung, musst Du auch nur die Hälfte zahlen.
Anstatt den Preis zu mindern, kannst Du den Vertrag auch außerordentlich kündigen – und Dir einen neuen Internetanbieter suchen.

Viele Probleme kannst Du selbst lösen

Wichtig ist, dass Du Deine Technik überprüft hast. Der Anbieter muss dafür sorgen, dass die Geschwindigkeit bei Dir am Internetanschluss ankommt. Hast Du den Router mit Deinem Vertrag mitgemietet, muss auch dieser einwandfrei funktionieren.
Viele Probleme liegen jedoch am Computer, am W-Lan oder daran, wie Du Deinen Router eingestellt und in der Wohnung platziert hast. Für diese Fehler ist Dein Internetanbieter nicht verantwortlich. Dafür kannst Du sie meist selbst beheben, auch ohne IT-Profi zu sein. Hier unsere Tipps dazu.

Geschwindigkeit messen und Anbieter informieren

Um zu sehen, ob Dein Anbieter wirklich schuld ist am schlechten Internet, solltest Du zunächst den Speed-Test der Bundesnetzagentur ausführen. Das geht aktuell nur mit der Browser-Version des Tests. Gehe dafür unbedingt die technischen Hinweise durch. Zum Beispiel musst Du Deinen Computer mit einem Lan-Kabel direkt mit dem Router verbinden.
Ist Deine Internetverbindung tatsächlich schlechter als versprochen, musst Du Deinem Anbieter eine Chance geben, das Problem zu lösen. Am besten informierst Du ihn mit unserem Musterschreiben per E-Mail oder Brief und setzt ihm eine Frist von zwei Wochen.

Die Beschwerde offiziell machen

Kann Dein Anbieter das Problem nicht beheben, dann brauchst Du einen rechtssicheren Nachweis. Den bekommst Du mit der Speed-Test-App „Breitbandmessung“ von der Bundesnetzagentur. Diese wird im Moment von der Behörde überarbeitet und soll Mitte Dezember wieder einsatzbereit sein. Mit der App kannst Du eine Serie von kontrollierten Messungen machen, die sogenannte Messkampagne.

Nicht voreilig den Preis mindern

Schicke die Ergebnisse der Messkampagne an Deinen Anbieter. Mit diesem Beweis und Deiner vorherigen Mängelanzeige könntest Du jetzt den Preis mindern. Wir empfehlen aber, die volle Rechnung erst einmal unter Vorbehalt weiter zu zahlen. Bist Du nämlich mit 100 Euro im Rückstand, kann Dir der Anbieter das Internet abdrehen, bis der Fall geklärt ist.

So erhöhst Du geschickt den Druck

Besser ist es, Hilfe bei der Bundesnetzagentur oder der Verbraucherzentrale zu suchen. Fang ruhig mit der Netzagentur an: Es gehört zu ihren erklärten Aufgaben, Dir in so einem Fall zur Seite zu stehen.
Ab welchem Tempo Du den Preis mindern darfst und wie Du Dich an die Bundesnetzagentur wenden kannst, erfährst Du in unserem Ratgeber.

Zum Ratgeber

Arne Düsterhöft
Autor

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1 Kommentar

  1. Vielen Dank für die Tipps! Es ist gut zu wissen, dass man viele Probleme bei der Internetgeschwindigkeit selber lösen kann. Unsere ist immer sehr unterschiedlich schnell, weswegen wir probeweise auf Kabel umsteigen wollen. Aktuell suchen wir zwar noch nach einem Shop für CATV-Technik, aber werden dann bald hoffentlich weniger Schwankungen ertragen müssen.

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