Parallelbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum 2./3. Staatenprüfverfahren Deutschlands
Mit dem vorliegenden Parallelbericht benennt die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention ausgewählte Problembereiche bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, denen der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Staatenprüfverfahrens zu Deutschland besondere Aufmerksamkeit widmen sollte.
Themen:
Kinderrechte,
Menschenrechte von Frauen,
Rechte von Menschen mit Behinderungen,
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte
In ihrem Bericht stellt die Monitoring-Stelle Berlin die menschenrechtlichen Verpflichtungen Berlins gegenüber Menschen mit Behinderungen im Bereich der Berufsausbildung und Arbeit dar. Einerseits braucht es verbesserte inklusive Ausbildungschancen nach der…
Alle Menschen haben das Recht, eine Ausbildung zu machen.
In einer Ausbildung lernt man einen Beruf.
Eine Berufs-Ausbildung ist wichtig,
damit man eine gute Arbeit finden kann.
Menschen mit Behinderungen haben oft keine Ausbildung.
Sie arbeiten in…
Am 29./30. August 2023 hat in Genf der Konstruktive Dialog zwischen dem UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der deutschen Staatendelegation und Vertreter*innen der Monitoring-Stelle Un-Behindertenrechtskonvention stattgefunden. Das…
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