Wegen Corona-Heimunterricht: Jobcenter muss Kosten für Computer übernehmen

Heimunterricht mit Videokonferenzen oder Zugriff auf eine Schulcloud funktioniert nur mit einem internetfähigen Computer. Darum hat das Landessozialgericht in Thüringen nun das Jobcenter verpflichtet, die Kosten für die Anschaffung eines Computers für eine Hartz-IV-beziehende Schülerin zu übernehmen.

Heimunterricht mit Videokonferenzen oder Zugriff auf eine Schulcloud funktioniert nur mit einem internetfähigen Computer. Darum hat das Landessozialgericht in Thüringen nun das Jobcenter verpflichtet, die Kosten für die Anschaffung eines Computers für eine Hartz-IV-beziehende Schülerin zu übernehmen.

Erfurt. Das Jobcenter muss in Thüringen die Kosten für einen Computer und Zubehör in Höhe von 500 Euro für eine Schülerin übernehmen, die Hartz-IV-Empfängerin ist. Eine entsprechende Entscheidung traf das Landessozialgericht bereits am 8. Januar, wie das Gericht am Dienstag in Erfurt mitteilte (Az.: L 9 AS 862/20 B ER). Damit hoben die Richter ablehnenden Bescheide des Jobcenters und des Sozialgerichts Nordhausen auf. Die Entscheidung ist den Angaben zufolge nicht anfechtbar.

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Die Mutter des Mädchens, das die 8. Klasse besucht, hatte die Übernahme der Kosten für einen Computer sowie Drucker nebst Zubehör für den Schulunterricht beantragt. Sie begründete dies damit, dass ihre Tochter nach der coronabedingten Schließung der Schule ohne ein internetfähiges Gerät nicht auf die Thüringer Schulcloud zugreifen könne. Sie forderte die Kostenübernahme, weil diese nicht durch den Regelbedarf abgedeckt seien.

Dieser Auffassung schlossen sich die Richter des Landessozialgerichts an. Per einstweiliger Anordnung verpflichteten sie das Jobcenter, der Klägerin einen Computer mit Zubehör zur Verfügung zu stellen oder ihr 500 Euro für den Kauf der Ausrüstung zu erstatten. Ohne Erfolg bliebe dabei die Klägerin mit der Forderung, ein bestimmtes Gerät zu einem höheren Preis erwerben zu dürfen. Sie müsse sich mit einem kostengünstigeren und gegebenenfalls gebrauchten Gerät zufriedengeben.

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RND/dpa

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