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Internes Papier vor Asylgipfel Scholz legt Plan für mehr Abschiebungen vor

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Vor dem Flüchtlingsgipfel gab es zuletzt viel Ärger zwischen Bund und Ländern.

Vor dem Flüchtlingsgipfel gab es zuletzt viel Ärger zwischen Bund und Ländern.

(Foto: picture alliance/dpa)

Am Mittwoch treffen sich Bund und Länder zu einem Flüchtlingsgipfel. Dort soll es nicht nur um die Finanzierung, sondern auch um die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber gehen. Eine Beschlussvorlage aus dem Kanzleramt zeigt vorab die Pläne von Kanzler Scholz.

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Kurz vor dem Bund-Länder-Treffen zum Flüchtlingsgipfel hat das Kanzleramt in einer Beschlussvorlage, die ntv vorliegt, einen Plan erstellt, wie Abschiebung künftig schneller und effektiver vonstattengehen können. Der Bund sei sich der "hohen Herausforderungen" bewusst, die die hohe Anzahl an Schutzsuchenden an das Land stelle. Deshalb wolle der Bund die Zahl der Rückführungen ausreisepflichtiger Personen steigern, heißt es in dem Gipfel-Papier. Dazu werden mehrere Maßnahmen aufgelistet.

  • Schnelle Abschiebungen: Um die Erfolgsquote von Rückführungen zu erhöhen, soll die "Zusammenarbeit der Ausländerbehörde und Polizisten" verbessert werden. Das Kanzleramt befürworte deshalb die "Einrichtung zentraler Ankunftseinrichtungen". Aus diesen heraus sollen Rückführungen "auch direkt" möglich sein.
  • Abschiebehaft: Künftig soll auch der Verstoß gegen "Einreise- und Aufenthaltsverbote" ein Haftgrund sein. Dieser werde als "eigenständiger Haftgrund" gesehen. Konkret bedeutet das: Personen, die trotz entsprechendem Verbot (wieder) nach Deutschland einreisen, "werden so künftig in Abschiebungshaft genommen werden können".
  • Längerer Ausreisegewahrsam: "Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll verlängert werden", heißt es in dem Papier. Aktuell beträgt die maximale Gewahrsamszeit zehn Tage, künftig sollen es 28 Tage sein. "So können künftig Abschiebungsmaßnahmen sorgfältig vorbereitet und besser durchgeführt werden."
  • Zugang zu Gemeinschaftsunterkünften: Beamten ist es derzeit erst nach langwierigen Verfahren gestattet, Flüchtlingsunterkünfte zu betreten. Das soll sich ändern: "Es soll geregelt werden, dass die Behörden Abschiebungen effektiver vorbereiten und durchführen können, indem sie auch andere Räumlichkeiten als das Zimmer des Betroffenen in der Unterkunft betreten können."
  • Laufende Klagen: Abschiebungen sollen nicht wegen laufender Klagen oder Ermittlungsverfahren scheitern, denn in diesen Fällen müsse die Staatsanwaltschaft an der Abschiebung beteiligt werden. "Dies erschwert es, die Ausreisepflicht durchzusetzen." Diese Fälle sollen deshalb "reduziert werden".
  • Längere Öffnungszeiten: Bei "polizeilichen Aufgriffen von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen" sollen Landesbehörden künftig auch außerhalb der Öffnungszeiten erreichbar sein.

Die Vorschläge aus dem Kanzleramt zur Abschiebung sollen an diesem Mittwoch zusammen mit den Ländern diskutiert werden. Während der Bund darauf verweist, dass die Zahl der Asylbewerber jetzt etwa auf dem Niveau von 2014 liege - also bevor der Bund massiv mit finanziellen Hilfen eingestiegen sei -, argumentieren Länder anders: 2022 habe es zwar mit 244.000 Asylanträgen (Erst- und Folgeanträge) eine geringere Zahl als in den Jahren 2015/16 gegeben. Sie sei aber deutlich höher als in allen anderen Jahren.

Quelle: ntv.de, vmi

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