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Leihgeräte für Lehrkräfte wichtiger Schritt für datenschutzkonformes Lernen auf Distanz

Digitale Bildung



Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Barbara Thiel, begrüßt, dass die Niedersächsische Landesregierung der Bund-Länder-Vereinbarung „Leihgeräte für Lehrkräfte“ zugestimmt hat. Die Vereinbarung soll es Schulen ermöglichen, ihre Lehrkräfte für die Unterrichtsvor- und -nachbereitung sowie für das Lernen auf Distanz mit mobilen digitalen Endgeräten auszustatten.


„Das ist ein sehr wichtiger Schritt weg vom Prinzip des ‚Bring your own device‘, das datenschutzrechtlich immer wieder für Probleme sorgt“, sagt Barbara Thiel. So dürfen auf privaten Endgeräten nur bestimmte Daten der Schülerinnen und Schüler verarbeitet werden. Zudem muss bei BYOD sichergestellt werden, dass die Daten stets auf schuleigenen Servern gehostet werden oder auf Servern, die von zuverlässigen Dienstleistern vorgehalten werden.


„Wir empfehlen seit Langem die flächendeckende Anschaffung von Dienstgeräten für die niedersächsischen Lehrkräfte, weil so private und dienstliche Zwecke ganz klar getrennt werden“, so die Landesdatenschutzbeauftragte. „Ich hoffe, dass die Mittel nun auch rasch zum Einsatz kommen und die Lehrkräfte zeitnah mit Laptops und Tablets ausgestattet werden.“



Pressemitteilung als PDF-Download.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.01.2021

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