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Programm „Sonderomnibusförderung“ löst Investitionen in Höhe von 53 Millionen Euro aus

Althusmann: „Wichtiger Beitrag zur Modernisierung des ÖPNV und zum Klimaschutz“


Mit dem Programm „Sonderomnibusförderung 2021“ fördert das Niedersächsische Verkehrsministerium mindestens 190 Busse im gesamten Bundesland. Das Programm wurde im August 2021 vom Verkehrsministerium aufgelegt und wird von der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) abgewickelt. Bis 30. September konnten Anträge von Busunternehmen für eine Förderung von neuen Bussen von bis zu 40 Prozent gestellt werden. Nach abschließender Prüfung der noch offenen Anträge rechnet die LNVG mit einem Fördervolumen von rund 21 Millionen Euro für etwa 220 Busse – damit löst das Förderprogramm Investitionen von rund 53 Millionen Euro aus. Zurzeit stellt die LNVG die Bewilligungsbescheide für die ersten Vorhaben aus und übersendet sie an die Unternehmen.

Minister Dr. Bernd Althusmann zeigte sich erfreut: „Mit der Förderung bringen wir moderne und klimafreundliche Busse auf die Straße. Damit unterstützen wir die Busunternehmen trotz anhaltender Krise bei zukunftsgerichteten Investitionen und machen den ÖPNV für alle Fahrgäste attraktiver. Gleichzeitig verbessern wir die Luft in den niedersächsischen Regionen – und schonen das Klima.“

Bei den geförderten Fahrzeugen handelt es sich überwiegend um Dieselbusse. Rund 90 Prozent ersetzen Altfahrzeuge, die übrigen zehn Prozent werden zusätzlich auf die Straße gebracht. Da von einem Durchschnittsalter der Busse von 15 Jahren auszugehen ist, werden somit etwa 200 Busse der Schadstoffklasse EURO III durch Busse der Schadstoffklasse EURO VI ersetzt. Dies bedeutet eine Verringerung von Feinstaubpartikeln und Stickoxid von durchschnittlich 72 Prozent. Mit Blick auf die CO2-Bilanz spart ein EURO-VI-Bus gegenüber einem EURO-III-Bus aufgrund des geringeren Verbrauchs und der saubereren Verbrennung bei einer durchschnittlichen Jahreslaufleistung von etwa 60.000 Kilometern rund 12 Tonnen CO2 ein. Bei 200 Bussen sind das also rund 2.400 Tonnen CO2 im Jahr.

Hintergrund:

Das Programm ermöglicht die Beschaffung von Omnibussen eigenwirtschaftlich agierender Busunternehmen für den niedersächsischen ÖPNV. Im Gegensatz zur bisherigen Busförderung, die aus beihilferechtlichen Gründen nur eine Förderung von maximal 200.000 Euro binnen drei Jahren als De-Minimis-Förderung erlaubt, wurde der Förderrahmen bei der „Sonderomnibusförderung 2021“ deutlich erweitert. Denn das Programm stützt sich auf die „Bundesregelung Kleinbeihilfen“, die eine beihilferechtlich unbedenkliche Förderung von Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie bis zu einer Höhe von derzeit 1,8 Millionen Euro je Unternehmen erlaubt und noch bis Jahresende 2021 gilt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.12.2021
zuletzt aktualisiert am:
06.12.2021

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