Das neue Pauschalreiserecht
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Wenn Sie eine Pauschalreise buchen, haben Sie deutlich mehr Rechte, als wenn Sie Ihren Urlaub selbst zusammenstellen. Ab 1. Juli gilt das neue Pauschalreiserecht: Dann verlieren Sie als Pauschalreisender einen Teil Ihres gewohnten Schutzes. Dafür gelten künftig auch solche Reisen bereits als Pauschalreise, bei denen Sie mehrere Elemente bei einem Anbieter zusammen buchen. Ein großer Vorteil!

Das vergangene Jahr hat gezeigt, wie hilfreich der rechtliche Schutz einer Pauschalreise sein kann: Wer bei Air Berlin gebucht hatte, verlor nach der Insolvenz die Tausend Euro für den Flug oft komplett. Hatten Sie eine Pauschalreise inklusive Flug mit Air Berlin gebucht, gab es kein Problem: Der Veranstalter musste einen Ersatzflug finden und den auch bezahlen.

Die Liste der Vorteile von Pauschalreisen ist noch länger: Sie haben einen Ansprechpartner bei Reisemängeln, die Preise dürfen sich nicht beliebig ändern und die Prospekte müssen Sie wahrheitsgemäß informieren. Besonders günstig für Sie als Urlauber: Bei Mängeln muss der Veranstalter nicht nur Abhilfe schaffen, Sie können auch Schadensersatz einklagen für die entgangene Erholung.

Spannend: Pauschalreisen kommen künftig auch dann zustande, wenn es der Anbieter eigentlich gar nicht will. Auf den meisten Reiseportalen, aber auch bei Airlines oder der Bahn ist es inzwischen üblich, dass Ihnen zusätzliche Leistungen angeboten werden wie Mietwagen, Hotel oder Versicherungen. Alles, was zusammen bezahlt wird, gilt künftig als Pauschalreise. Selbst dann, wenn Sie weitergeleitet werden und auf der anderen Website erst innerhalb von 24 Stunden buchen.

Die Konsequenz: Der Anbieter haftet wie ein Veranstalter für Reisemängel. Übrigens auch Reisebüros, sobald Sie mehrere Teile einer Reise dort buchen. Leider müssen Sie sich das merken. Der Veranstalter hat zwar eine Informationspflicht, aber Sie können nicht davon ausgehen, dass er Ihnen das immer richtig sagt!

Noch ein Vorteil: Künftig haben Sie nach einer Pauschalreise 24 Monate Zeit, um wegen Reisemängeln Geld zurück zu verlangen. Bislang musste das schon nach einem Monat passieren. Wichtig ist aber nach wie vor, dass Sie noch am Urlaubsort die Mängel melden, und den Reiseveranstalter zur Nachbesserung auffordern.

Das neue Recht hat leider auch ein paar große Nachteile: Vermittelte Verträge über Ferienhäuser und Hotels gelten künftig nicht mehr automatisch als Pauschalreise. Dasselbe gilt für Tagesreisen, die weniger als 500 Euro kosten. Außerdem haben die Veranstalter mehr Möglichkeiten, den Preis nachträglich zu erhöhen.

Mehr dazu lesen Sie in unserem Blog-Beitrag.

Matthias Urbach
Autor

Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

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