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EU-Klassifizierungssystem Was Berater zur Regulierung nachhaltiger Anlagen wissen müssen

Ein erster Schritt ist gemacht: Nach zähem Ringen hat sich die Europäische Union in der Woche vor Weihnachten 2019 auf ein Klassifizierungssystem geeinigt, das festlegt, wie umweltfreundlich verschiedene wirtschaftliche Aktivitäten sind. Dadurch sollen endlich einheitliche Standards dafür entstehen, welche Anlageprodukte sich nachhaltig nennen dürfen.

Längst tummeln sich am Markt zahlreiche Anlageprodukte, die sich mit dem Prädikat „nachhaltig“ schmücken. Kennzeichnungen wie das FNG-Siegel für den deutschsprachigen Raum helfen Anlegern, die Produkte zu erkennen, mit denen sie den größten positiven Effekt für Umwelt und Gesellschaft erzielen können.

Doch das reicht der EU noch nicht. Sie hat festgestellt, dass viele Anleger vor Investitionen in Nachhaltigkeitsfonds zurückschrecken, obwohl sie die Bedeutung des Themas erkannt haben. Dies liegt laut der EU an mangelnder Transparenz und fehlenden grenzübergreifenden Standards.

Die EU bemängelt den großen Aufwand, den Anleger betreiben müssen, um die Auswirkungen von Anlageprodukten auf die Umwelt einschätzen zu können. Derzeit müssen sie Produktseiten und Prospekte durchforsten – und nicht immer ist eine klare Antwort auf ihre Fragen überhaupt verfügbar. Ein fairer Vergleich verschiedener Produkte ist fast unmöglich.

Außerdem legen die Mitgliedsstaaten derzeit jeweils eigene Standards für nachhaltige Anlageprodukte fest. Ein EU-weit einheitlicher Rahmen soll Anlegern die Auswahl erleichtern und es Unternehmen einfacher machen, sich klare Ziele zu stecken und ihr Geschäft auf ein umweltfreundlicheres Fundament zu stellen.

Klassifizierungssystem soll bis 2021 stehen

Bereits im Frühjahr 2018 hatte die EU-Kommission dem Finanzsystem eine tragende Rolle zugewiesen, um sowohl die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens als auch die der UN-Agenda 2010 für nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Sie hat einen Zehn-Punkte-Plan entwickelt, den Sustainable Finance Action Plan, der Kapitalströme in verantwortungsvolle Investitionen lenken und Anlegern helfen soll, in der EU nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten und Finanzprodukte künftig leichter zu erkennen.

Das neue Klassifizierungssystem, an dem die EU gerade feilt, soll ein wichtiger Baustein sein. Bei dem Dezember-Beschluss handelt es sich jedoch lediglich um einen Rahmen, den die EU voraussichtlich bis 2021 noch mit Leben und konkreten Richtlinien füllen muss.

EU plant neues Öko-Siegel für Anlageprodukte

Aufbauend auf das neue Klassifizierungssystem will die EU außerdem ein Gütesiegel für nachhaltige Finanzprodukte für Privatanleger einführen. Verbraucher kennen solche Öko-Siegel etwa für Textilprodukte oder Lebensmittel.

Dieser Zertifizierungsansatz soll nun EU-weit einheitlich auf Finanzprodukte übertragen werden. Ebenfalls im Dezember 2019 hat die EU Kriterien für das EU-Öko-Siegel veröffentlicht und wartet nun das Feedback der Finanzbranche ab.

Wie Berater ihren Kunden helfen, Nachhaltigkeit genauer zu definieren

Aus den Initiativen der EU wird deutlich: Anleger haben Interesse an nachhaltigen Produkten, doch bisher sind diese oft zu intransparent und schwer vergleichbar. Die Angst vor Greenwashing ist groß – also davor, dass Anbieter Anlageprodukte als grün vermarkten, obwohl sie es bestenfalls oberflächlich sind.

All das will die EU nun ändern, doch diese Initiativen im Detail auszuarbeiten und umzusetzen ist ein langwieriger Prozess. Finanzberater können ihren Kunden schon heute die Klarheit bieten, die die EU in den kommenden Monaten festschreiben wird.

Kunden helfen, Nachhaltigkeit genauer zu definieren: Hinter dem einfachen Wunsch, mit der Anlage einen positiven Effekt zu erzielen, stecken komplexe Überlegungen. Manche Investoren wollen sich an den Firmen beteiligen, die längst umweltfreundlich agieren; andere legen Wert darauf, dass Unternehmen durch ihr Investment zum Umdenken bewegt werden. Für einige spielen auch soziale Nachhaltigkeit und eine verantwortungsvolle und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung eine Rolle. Nicht jedes Anlageprodukt deckt all diese Aspekte ab. Berater können Anlegern helfen, Nachhaltigkeit für sich zu definieren, damit sie ein passendes Produkt finden.

Kunden helfen, die Auswirkungen ihrer Anlage zu verstehen: Wer nachhaltig investiert, will meist genau wissen, welchen positiven Effekt er dadurch erzielt. Berater finden sich in den Fondsinformationen leicht zurecht und können entsprechende Antworten recherchieren oder direkt beim Fondsanbieter erfragen.

Kunden helfen, Produkte zu vergleichen: Welcher Fonds wirkt sich besonders positiv auf Umwelt und Gesellschaft aus? Welche Risiken bergen die Fonds? Und welche bieten dabei eine angemessene Rendite? Solange es keine EU-weit einheitliche Kennzeichnung gibt, können Berater ihren Kunden helfen, nachhaltige Fonds miteinander zu vergleichen.

MiFID II sieht Nachhaltigkeitsberatung ohnehin vor

In der Beratung über Nachhaltigkeit zu sprechen wird im Rahmen von MiFID II in den kommenden Monaten ohnehin zur Pflicht. Die neuen EU-Initiativen werden das Gespräch mit Anlegern erleichtern.

Doch auch danach dürften viele Fragen bleiben – nicht zuletzt, da sich die EU-Initiativen auf den Umweltaspekt beschränken. Bei der nachhaltigen Geldanlage spielen jedoch auch soziale und Governance-Aspekte eine Rolle. Die nachhaltige Geldanlage bleibt also ein weites Feld – eines, das sich in den nächsten Jahren dynamisch weiterentwickeln wird.

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Wichtige Informationen:

Diese Unterlage ist eine Marketinginformation. Eine Anlageentscheidung sollte in jedem Fall auf Grundlage des Kundeninformationsdokuments „Wesentliche Anlegerinformationen“ und des veröffentlichten Verkaufsprospekts, des letzten Geschäftsberichts und – sofern nachfolgend veröffentlicht – des jüngsten Halbjahresberichts getroffen werden. Diese Unterlagen sind die allein verbindliche Grundlage des Kaufs. Anleger in Deutschland können diese Unterlagen kostenlos bei der FIL Investment Services GmbH, Postfach 200237, 60606 Frankfurt am Main, anfordern. FIL Investment Services GmbH veröffentlicht ausschließlich produktbezogene Informationen und erteilt keine Anlageempfehlung. Die im Text genannten Unternehmen dienen nur der Illustration und sind nicht als Kaufs- oder Verkaufsempfehlung zu verstehen. Der Wert der Anteile kann schwanken und wird nicht garantiert. Informationen aus externen Quellen werden hinsichtlich ihrer Richtigkeit oder Vollständigkeit von Fidelity International nicht garantiert. Ebenso haftet Fidelity International nicht für entstandene Verluste aus der Verwendung der Informationen. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind keine Indikatoren für zukünftige Erträge. Fidelity International, das Fidelity International Logo und das „F-Symbol“ sind eingetragene Warenzeichen von FIL Limited. FIL steht für FIL Limited (FIL) und ihre jeweiligen Tochtergesellschaften. Herausgeber für Deutschland: FIL Investment Services GmbH, Postfach 200237, 60606 Frankfurt am Main. Stand, soweit nicht anders angegeben: Januar 2020. MK10724

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