„Änderung Ihrer Kabelversorgung“, lautet die Ankündigung in einem Schreiben, das eine Berliner Wohnungsbaugesellschaft kürzlich versendete. Gleich im zweiten Satz wird mitgeteilt, dass zum Ende des Jahres „die TV-Versorgung in Ihrem Objekt beendet“ werde. „An uns wenden sich Mieter, die durch solche Briefe verunsichert sind“, sagt Jonas Schönfelder, Redakteur Digitales und Technik bei Stiftung Warentest. Hintergrund des Schreibens ist eine Gesetzesänderung, die für mehr Wettbewerb sorgen soll: Vermieter dürfen nur noch bis zum 30. Juni 2024 die Kosten für den Kabel-TV-Anschluss auf die Mieter umlegen.
Neue TV-Regeln für Mieter: Was Kabel-Kunden wissen müssen
Die Gebühren fürs Kabel-TV dürfen bald nicht mehr mit den Nebenkosten abgerechnet werden. Mieter müssen entscheiden, wie es für sie weitergeht.
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