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Vorfälligkeitsentschädigung umgehen

Zahlung vermeiden, reduzieren oder zurückholen

Sie wollen Ihre Vorfälligkeitsentschädigung umgehen? Wir sagen Ihnen, wie das möglich ist!

Bei neueren Verträgen, die nach dem 20.03.2016 abgeschlossen worden sind, kommt es häufig vor, dass bestimmte unzureichende Angaben im Vertrag den Anspruch der Bank oder Sparkasse auf die Vorfälligkeitsentschädigung ausschließen. Bei älteren Verträgen wiederum ermöglichen zahlreiche Fehler Verbrauchern, ihren Kreditvertrag zu widerrufen, statt ihn zu kündigen oder vorzeitig abzulösen. Auch auf diese Weise können Verbraucher die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung umgehen. Zudem kann eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeholt werden.


Vorfälligkeitsentschädigung umgehen

So können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen

Viele Kreditnehmer wollen eine Vorfälligkeitsentschädigung umgehen. Diese muss bei der vorzeitigen Kündigung eines Immobilienvertrags gezahlt werden und kann teuer sein. Bei einem wirksamen Widerruf des Kredits darf die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung jedoch nicht in Rechnung stellen. Zudem darf die Bank oder Sparkasse keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern, sofern im Vertrag bestimmte Fehler enthalten sind. Auch kommt es vor, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung zwar zu Recht gefordert wird, aber in der falschen Höhe.

  1. Falsche Belehrung zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung -> Es muss nicht gezahlt werden
  2. Falsche Belehrung zum Widerrufsrecht -> Kreditvertrag kann rückabgewickelt werden, Zahlung entfällt
  3. Eine zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung wird gefordert ->Summe wird reduziert
  4. Vorfälligkeistentschädigung wurde bereits gezahlt -> Wir holen Ihr Geld zurück

Was genau ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Unter normalen Umständen ist die Kündigung einer Hausfinanzierung während der Sollzinsbindung nicht möglich. Wenn es doch notwendig wird, zum Beispiel weil wegen einer Trennung, Scheidung oder eines Umzugs das Haus verkauft werden muss, fordert die Bank vom Kreditnehmer in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Aufgrund des Kreditvertrags hat die Bank über die Jahre der Sollzinsbindung mit den berechneten Zinsen gerechnet und geplant. Durch eine vorzeitige Kündigung entgehen ihr so Einnahmen. Die Vorfälligkeitsentschädigung soll diesen Verlust ausgleichen. Eine solche Vorfälligkeitsentschädigung kann ja nach Restschuld zum Zeitpunkt der Kündigung mehrere zehntausend Euro betragen. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird ebenfalls fällig, wenn der Kreditnehmer zum Beispiel durch eine Erbschaft den Kredit frühzeitig auslösen möchte. Hier muss die Bank einer Kündigung nicht einmal zustimmen. Tut sie es doch, wird sie eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern.

Sollte die Bank den Vertrag von sich aus kündigen, weil der Darlehensnehmer seine Raten nicht mehr zahlt, darf sie allerdings keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern. Eine weitere Ausnahme stellt das Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren dar, auch bei Sollzinsbindungen von 15 oder 20 Jahren. Zehn Jahre, nachdem das Darlehen vollständig ausgezahlt wurde, und mit einer Kündigungsfrist von dann noch sechs Monaten, kann das Darlehen gekündigt werden – ohne die Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Die Bank verliert bei einer vorzeitigen Kündigung oder Ablösung auf zwei Wegen Geld, sie erleidet einen Refinanzierungs- und einen Margenschaden.

 

Refinanzierungsschaden

Eine Bank legt während der Kreditlaufzeit Gelder zum aktuellen Marktzins an, um den Kredit zu refinanzieren. Wenn die Zinsen zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung gesunken sind, muss die Bank zu den aktuellen Zinsen anlegen. Diese neuen Zinseinnahmen werden geringer sein, als die Einnahmen, die die Bank durch Ihren Kredit eingenommen hätte. Es entsteht ihr also ein Refinanzierungsschaden. Wenn der aktuelle Zins höher ist, kann der Bank jedoch auch ein Gewinn entstehen.

 

Margenschaden

Eine Bank verzinst Spareinlagen geringer als Kredite. Die daraus entstehende Differenz, also die Marge, ist der Gewinn der Bank. Wenn der Kredit nun vorzeitig gekündigt wird, entfällt diese Marge.


Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht unkompliziert, vor allem, weil den Banken zwei Methoden zur Verfügung stehen. Sie können zwischen der Aktiv-Aktiv- und der Aktiv-Passiv-Methode wählen. Unabhängig davon werden Banken ein Bearbeitungsentgelt in Rechnung stellen, was einige hundert Euro betragen kann. Abgezogen werden müssen allerdings die eingesparten Verwaltungskosten. Hierfür gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, man kann aber durchaus mit 50 Euro pro Jahr rechnen. Außerdem werden die Risikokosten abgezogen. Je nachdem, wie gut Ihre Bonität ist, wird das Risiko berechnet, zu dem Sie Ihren Kredit eventuell nicht werden zurückzahlen können. Entsprechend wird Ihr Zins berechnet. Bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung müssen diese Risikokosten nun abgezogen werden. Diese können zwischen 0,01 und 0,1 Prozent der Restschuld liegen. Wirklich konkrete Vorgaben gibt es also nicht, insofern macht es oft Sinn, wenn Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht umgehen können, diese nachzuprüfen. Weitere Information zur Überprüfung einer anstehenden Vorfälligkeitsentschädigung finden Sie weiter unten.

 

Aktiv-Aktiv-Methode

Die Aktiv-Aktiv-Methode geht davon aus, dass die Bank den vorzeitig zurückgezahlten Kredit an einen neuen Kreditnehmer verleiht. Wenn der Zins in der Zwischenzeit gesunken ist, tut sie das jedoch mit Verlust. Diesen muss der Darlehensnehmer, der vorzeitig kündigt, mit der Vorfälligkeitsentschädigung erstatten.

Diese Methode wird selten angewandt, weil sie für die Kunden die günstigere Lösung ist.

 

Aktiv-Passiv-Methode

Bei dieser Methode wird davon ausgegangen, dass die Bank den vorzeitig zurückgezahlten Kredit im öffentlichen Kapitalmarkt angelegt hätte. Sie berechnet dabei den Zins, den sie für das ursprüngliche Darlehen bekommen hätte, sowie den für die neue Anlage. Die Differenz entspricht dem Verlust und damit der Vorfälligkeitsentschädigung.

Damit Banken sich nicht absichtlich für niedrig verzinste Anlagen entscheiden, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass für die Berechnung nur Hypothekenpfandbriefe verwendet werden dürfen.

Wie kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen?

Nun wissen Sie, wie man die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet, doch wie können Sie diese umgehen? Zunächst haben Kunden, die eine Zinsbindung von mindestens zehn Jahren vereinbart haben, ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses können sie nach zehn Jahren ausüben, wobei eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zu beachten ist. Zehn Jahre und sechs Monate nach vollständiger Auszahlung der Kreditsumme können Kreditnehmer also aus dem Vertrag herauskommen. Somit können Kunden die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen, denn die Bank darf diese bei einer solchen außerordentlichen Kündigung nicht verlangen.

Des Weiteren gibt es zwei Möglichkeiten für Verbraucher, die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen. Zum einen, indem erfahrene Rechtsanwälte bestimmte Fehler im Darlehensvertrag finden, denn dann darf eine solche Strafzahlung nicht gefordert werden. Zum anderen, wenn statt einer Kündigung ein Widerruf ausgesprochen wird - dies ist ebenfalls bei bestimmten Fehlern im Vertrag möglich und auch hier darf keine Vorfälligkeitsentschädigung gefordert werden.

Wann haben Sie Ihren Darlehensvertrag abgeschlossen?

Strichmännchen WiderrufImmobiliendarlehensverträge, die zwischen dem 10.06.2010 und dem 20.03.2016 geschlossen worden sind, können noch immer widerrufen werden.

Ältere Immobiliendarlehensverträge können ebenfalls noch widerrufen werden, sofern es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelte und der Kunde weder im Vorfeld, noch zur Unterschrift persönlichen Kontakt mit dem Berater hatte.

Verbraucherdarlehensverträge ohne grundbuchschuldrechtliche Absicherung, die nach dem 01.11.2002 geschlossen worden sind, können ebenfalls noch heute widerrufen werden.

Bei Immobilenverträgen, die Verbraucher nach dem 20.03.2016 abgeschlossen haben, dürfen die Banken und Sparkassen bei entsprechenden Fehlern im Vertrag keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern.

Bei Fehlern im Vertrag darf keine Vorfälligkeitsentschädigung gefordert werden

Bei Immobiliarverbraucherdarlehensvertägen, die nach dem 20.03.2016 abgeschlossen wurden, kann in bestimmten Fällen ein "Vorfälligkeitsjoker" greifen. Das bedeutet, sind der Bank oder Sparkasse bestimmte Fehler unterlaufen, hat sie keinen Anspruch mehr auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Hierzu heißt es in § 502 BGB:

"Der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ausgeschlossen, wenn im Vertrag die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind."

Am 01.07.2020 urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem aufsehen erregenden Fall, dass der Commerzbank aufgrund von Fehlern im Vertrag trotz vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens keine Vorfälligkeitsentschädigung zusteht. 2016 hatte der nun erfolgreiche Kläger zwei Immobilenkredite in Höhe von fast 300.000 Euro aufgenommen. Aus persönlichen Gründen (Arbeitsunfähigkeit und Trennung) musste er die finanzierte Immobilie nur wenige Jahre später verkaufen. Aufgrund der deshalb nötigen vorzeitigen Ablösung des Kredits forderte die Commerzbank eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von ca. 21.500,00 Euro, die der Kläger unter Vorbehalt zahlte. Mit Verweis auf § 502 BGB forderte er diese anschließend zurück - und bekam in zweiter Instanz vor dem OLG Frankfurt Recht. Das Gericht bestätigte, dass die Angaben zur Berechnung der Vorfällligkeitsentschädigung unzureichend gewesen seien. Der Bank steht deshalb keine Vorfälligkeitsentschädigung zu. Sie muss die bereits gezahlte Summe dem Kläger deshalb zurückzahlen. Nachdem der BGH dieses Urteil mit einem Beschluss bestätigte, ist es inzwischen rechtskräftig.

Mögliche Fehler aufgrund derer keine Vorfälligkeitsentschädigung gefordert werden darf

Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen gerne auch Ihren Darlehensvertrag auf mögliche Fehler, die die Forderung der Bank oder Sparkasse einer Vorfälligkeitsentschädigung ausschließen. Hierzu gehören beispielsweise fehlerhafte Angaben im Vertrag zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung. Haben Sie zum Beispiel laut Vertrag ein Recht auf Sondertilgungen, muss dies bei der Berechnung einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung bedacht werden - ein entsprechender Hinweis muss sich auch im Vertragsteil zur Berechnung finden. Da Sie grundsätzlich nach zehn Jahren (mit einer Frist von 6 Monaten) ein Kündigungsrecht haben, muss auch dieses bei der Berechnung bedacht werden. Der Vertrag darf demnach nicht den Anschein erwecken, die Bank oder Sparkasse dürfte über diesen Zeitraum hinaus eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern.

Nutzen Sie unsere Erfahrung und lassen Sie unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht einen Blick in Ihre Vertragsunterlagen werfen. Wir prüfen diese auf ihre Richtigkeit hin und sagen Ihnen, ob entsprechende Fehler vorhanden sind, die die Forderung einer Vorfälligkeitsentschädigung gemäß § 502 BGB ausschließen.

 

Bitte beachten Sie dabei Folgendes: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.

Die Alternative: Widerrufen statt kündigen und Vorfälligkeitsentschädigung umgehen

Eine wenig bekannte, aber sehr effektive Methode, die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen, ist der Einsatz des Widerrufsjokers. Normalerweise ist der Widerruf eines Kreditvertrages nur 14 Tage nach Vertragsabschluss möglich. Danach muss man den Vertrag erfüllen und hat vor Ende der Sollzinsbindung keine Möglichkeit, aus dem Vertrag herauszukommen. Es sei denn, man zahlt die Vorfälligkeitsentschädigung. Hier kommt nun aber der Widerrufsjoker ins Spiel. Wenn Sie diesen ziehen, können Sie noch heute widerrufen und der Darlehensvertrag wandelt sich in ein Rückabwicklungsverhältnis um. Die Rückabwicklung führt wirtschaftlich zu dem Ergebnis, dass Sie die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen können. Denn im Rahmen der Rückabwicklung fällt diese nicht an bzw. wäre diese nicht angefallen.

Den Widerrufsjoker können Sie einsetzen und damit die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen, wenn der Bank in der Vertragsgestaltung Fehler unterlaufen sind. Das kommt viel häufiger vor als gedacht. Eine Auswertung der Verbraucherzentrale Hamburg hat ergeben, dass ungefähr drei Viertel aller geprüften Kreditverträge fehlerhaft waren und dem Kreditnehmer somit die Gelegenheit gaben, auch noch weit nach der 14-tägigen Widerrufsfrist den Kredit zu widerrufen. Die Fehler der Banken sind dabei äußerst vielfältig und für Laien sehr schwer auszumachen. Denn oft hängt es nur an einem Wort oder einer Formulierung. Daher sollte sich ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht den Vertrag anschauen. Denn diese kennen die Fehler der Banken.

HAHN Rechtsanwälte bietet Ihnen in diesem Zusammenhang eine kostenlose Erstberatung an. Diese beinhaltet die Prüfung Ihres Vertrags. Wir teilen Ihnen mit, welche Fehler Ihre Bank gemacht hat, ob auch Sie den Kredit noch heute widerrufen können und wie hoch Ihr wirtschaftlicher Vorteil ist.

Bitte beachten Sie dabei Folgendes: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.

Die weiteren Vorteile des Widerrufsjokers

Bei einem wirksamen Widerruf wird der Kredit rückabgewickelt. Der Kreditnehmer kann die Rückgewähr sämtlicher Zahlungen auf den jeweiligen Kredit verlangen. Bei einem Darlehensvertrag, der zwischen dem 02.11.2002 und dem 12.06.2014 geschlossen wurde, kommt ein sogenannter Nutzungswertersatzanspruch des Kreditnehmers hinzu. Die Höhe dieses Anspruchs liegt im Regelfall im vierstelligen Bereich. Das Kreditinstitut kann demgegenüber die Rückzahlung des Darlehensbetrags nebst einer Verzinsung verlangen. Nach Verrechnung der gegenseitigen Ansprüche hat das Kreditinstitut einen Zahlungsanspruch in Höhe des aktuellen Saldostands ohne jegliche Vorfälligkeitsentschädigung und ggf. abzüglich des Betrags des Nutzungswertersatzanspruchs (bei Verträgen aus dem Zeitraum vom 02.11.2002 bis zum 12.06.2014).

Der größte Vorteil eines Widerrufs ist, dass der Kreditnehmer die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen kann. Denn die Bank darf diese, im Gegensatz zum Fall einer Kündigung, bei einem Widerruf nicht verlangen. Je nachdem, wie hoch die Restschuld ist, kann dies schnell ein Betrag von mehreren tausend Euro sein. Man kann die Vorfälligkeitsentschädigung auch umgehen, wenn man diese bereits gezahlt hat. Denn im Rahmen eines Widerrufs können Sie diese Zahlung zurückfordern. Ein weiterer Vorteil ist, dass man ein eventuell bereits vereinbartes Forward-Darlehen ablehnen kann, ohne eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen zu müssen.

So können Sie das gesparte Geld nutzen, um zu einem deutlich günstigeren Kredit umzuschulden. Der Widerrufsjoker ist also vor allem für Kreditnehmer interessant, die unter sehr hohen Zinsen leiden und angesichts der aktuell extrem niedrigen Zinsen gerne aus ihrem Vertrag aussteigen würden, und die Vorfälligkeitsentschädigung dabei umgehen wollen. Denn diese sorgt bei vielen Kreditnehmern dafür, dass sie zögern und statt einer Kündigung den alten Kredit lieber weiter laufen lassen.

Fehler die den Widerruf ermöglichen

Findet ein erfahrener Fachanwalt bestimmte Fehler in Darlehensverträgen, kann der Widerrufsjoker eingesetzt und die Vorfälligkeitsentschädigung auf diesem Weg gespart werden.

Um aufzuzeigen, wie schwer es für Laien ist, eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung zu erkennen, zeigen wir Ihnen hier einige Beispiele auf:

„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrags, Angabe der für die Darlehensgeberin zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat.“

„Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Darlehensnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen.“

„Die Frist beginnt, nachdem der Darlehensnehmer eine Vertragsurkunde, den schriftlichen Antrag des Darlehensnehmers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags erhalten hat, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht, bevor der Darlehensnehmer die Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten hat.“

„Die Widerrufsfrist beginnt einen Tag nachdem dem Darlehensnehmer die Pflichtangaben zum Widerrufsrecht nach Art. 247 § 6 Abs. 2 EGBGB in Textform mitgeteilt und die Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrages zur Verfügung gestellt wurde, nicht jedoch vor Abschluss des Vertrages.“

Die vier Beispiele beziehen sich alle auf den Beginn der Widerrufsfrist, die für den Darlehensnehmer nicht klar zu erkennen ist. Daher gelten die Verträge als fehlerhaft und der Darlehensnehmer kann den Kredit noch viel später widerrufen.

EuGH urteilt verbraucherfreundlich zum Widerruf

Im März 2020 sorgte ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Aufsehen. Es ermöglicht den Widerruf bei allen Verbraucher-Immobiliardarlehensverträgen, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 geschlossen worden sind. Das Gericht urteilte, dass so genannte Kaskadenverweise europarechtswidrig seien. Dabei wird in den Widerrufsinformationen auf eine nationale Vorschrift hingewiesen, in der sich wiederum ein Verweis auf eine weitere Vorschrift findet. Ein normaler Verbraucher kann aus diesen vielen Verweisen nicht erkennen, unter welchen Voraussetzungen seine Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Dies widerspricht der Vorgabe, dass Darlehensnehmer klar und prägnant über ihr Widerrufsrecht informiert werden müssen.

Ein weiterer Fehler, den viele Banken in Bezug auf die Frist gemacht haben, ist der Hinweis, dass diese erst zu laufen beginnt, wenn dem Darlehensnehmer unter anderem auch die für den Darlehensgeber zuständige Aufsichtsbehörde bekannt ist. Diese wird dann aber nirgendwo im Vertrag genannt. (Siehe unser erstes Beispiel oben)

Die Widerrufsfrist ist generell die Stelle, die in den häufigsten Fällen für ein Widerrufsrecht sorgt.

Bei manchen Krediten ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung Vorrausetzung für den Kredit. Wenn dies dann nicht klar im Vertrag ersichtlich ist, ist dieser fehlerhaft.

Der Kreditnehmer muss zudem über die Rechtsfolgen eines Widerrufs belehrt werden. So gibt es Fälle, in denen es heißt „Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufsbelehrung erstattet werden“. Dies mag ein Schreibfehler der Bank sein, denn es muss natürlich „Widerrufserklärung“ heißen, doch Gerichte haben diesen Satz dennoch für fehlerhaft erklärt.

„Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ – diese Fußnote haben viele Banken in ihren Widerrufsbelehrungen verwendet. Der Hinweis ist wohl an Bank Mitarbeiter gerichtet, für Kunden aber verwirrend und sorgt demnach für ein Widerrufsrecht.

Jede Widerrufsbelehrung muss auf den individuellen Vertrag angepasst sein. Es ist daher nicht gestattet, Belehrungen für alle möglichen Fälle mit aufzunehmen. So können auch zu viel genannte Informationen für eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung sorgen.

Ein weiterer interessanter Punkt ist die Verwendung von Mustertexten zur Widerrufsbelehrung. Seit 2010 gibt es einen Mustertext des Gesetzgebers für die Widerrufsbelehrung. Wenn sich Banken und Sparkassen an dieses Muster halten, kommt die Gesetzlichkeitsfiktion zum Tragen, das heißt die Banken sind durch den Gebrauch des Musters geschützt. Ein Widerruf im Hinblick auf möglicherweise fehlerhafte Stellen im Mustertext ist nicht möglich. Allerdings gilt dieser Schutz nur, wenn das Muster exakt übernommen wurde. Nun haben aber viele Banken und Sparkassen das Muster zwar als Grundlage genommen, es aber abgewandelt, sowohl inhaltlich als auch bezüglich des Formats. Damit verlieren sie den Vertrauensschutz. Wurde das Muster abgeändert, kann sich der Kreditgeber also nicht darauf verlassen und ein Widerruf ist bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung möglich.

Strichmännchen Idee

Typische Fehler in Widerrufsbelehrungen

  • Für den Darlehensgeber zuständige Aufsichtsbehörde wird nicht genannt
  • Belehrung über Rechtsfolgen des Widerrufs fehlen
  • „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“
  • Widerrufsbelehrung ist nicht auf den einzelnen Vertrag angepasst
  • Mustertext wird verändert und enthält nun Fehler

 

Fehler bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung - zu hohe Forderungen

Viele Banken machen Fehler bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung und setzen diese dadurch oftmals viel zu hoch an. Verbraucherzentralen haben dies überprüft und sind zu dem Schluss gekommen, dass bei fast der Hälfte der überprüften Summen die Kreditnehmer über 10% zu viel gezahlt hatten, teilweise sogar bis zu 30% zu viel. Hier geht es um viele tausend Euro, so dass es Sinn macht, das Ergebnis von einem Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen zu lassen.

In die Berechnung fließen viele Faktoren ein, unter anderem die Restschuld, die Restlaufzeit, der vereinbarte Sollzins und der aktuelle Zins. Eine zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung kann an verschiedenen Fehlern der Banken liegen. Zum Beispiel kommt es vor, dass diese eine zu hohe Bearbeitungsgebühr berechnen. Eine klare Vorgabe gibt der Gesetzgeber hier leider nicht. Doch es gibt bereits ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt, das in einem Verfahren gegen die Commerzbank das Bearbeitungsentgelt grundsätzlich für nicht zulässig erklärte.

Ein wichtiger Faktor bei der Berechnung ist auch ein eventuell vereinbartes Sondertilgungsrecht. Dieses muss die Bank in ihre Berechnung mit einbeziehen. Sie darf also nicht mit der gesamten Restschuld rechnen, sondern muss die Sondertilgungen, die möglich gewesen wären, abziehen. Denn sie musste damit rechnen, dass Sie diese Zahlungen vornehmen und konnte dementsprechend nicht fest mit diesen Summen bzw. den darauf anfallenden Zinsen planen.

Die Risikokosten muss die Bank ebenfalls abziehen. Für jeden Kreditnehmer berechnen Banken ein mögliches Bonitätsrisiko und schlagen dieses auf die Zinsen auf. Bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung müssen sie diese Prozente jedoch wieder abziehen. Der Betrag kann bei bis zu 0,1% liegen.

Wenn Sie für Ihre Baufinanzierung ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) genutzt haben, müssen Sie darauf achten, dass die Bank bei der Berechnung auch wirklich nur den Teil zählt, den sie selbst beigesteuert hat und nicht etwa das gesamte Darlehen, inklusive der Kreditsumme, die von der KfW kommt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Tag der Rückzahlung. Hier sollten Sie abgleichen, ob sich die Umlaufrendite für Hypothekenpfandbriefe seit der Berechnung der Bank geändert hat. Diese ist nämlich die Grundlage für die Berechnung und eine Veränderung der Zinsen nach oben sorgt für eine Reduzierung Ihrer Vorfälligkeitsentschädigung.

Diese Berechnungsfehler können natürlich auch dann passieren, wenn die Angaben im Vertrag an sich korrekt sind. So darf die Bank oder Sparkasse vielleicht durchaus die Vorfälligkeitsentschädigung fordern, weil sie den Verbraucher korrekt belehrt hat. Bei der Höhe muss sie aber natürlich dennoch die korrekten Grundlagen für die Berechnung annehmen. So kann es sich lohnen, auch die Berechnung an sich von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen zu lassen.

Diese Fehler machen Banken bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Strichmännchen Geld

  • Zu hohe Bearbeitungsgebühren
  • Sondertilgungen werden nicht berücksichtigt
  • Individuelle Risikokostenberechnung wird nicht herausgerechnet
  • Der Stichtag für die Rückzahlung ist nicht beachtet worden
  • Ein eventuell vorhandenes KfW-Darlehen wurde nicht mit einbezogen

Vorfälligkeitsentschädigung sparen – von uns erstrittene Urteile

HAHN Rechtsanwälte konnte bereits zahlreiche positive Urteile zum Darlehenswiderruf erstreiten. In vielen Fällen führten diese Urteile (oder Vergleiche, über die in der Regel Stillschweigeabkommen getroffen werden) dazu, dass die Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung umgehen konnten.

Im Folgenden berichten wir von einigen Beispielurteilen, die zeigen, wie man die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen kann.  

Im Juli 2018 urteilte das Kammergericht Berlin, dass ein Kreditnehmer die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen kann. Der Kläger hatte zunächst vor dem Landgericht Berlin verloren, war aber in Berufung gegangen und hatte mit dieser Erfolg. Der Kläger hatte sein Haus verkauft und den Kredit vorzeitig abgelöst, woraufhin die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung von fast 25.000 Euro gefordert hatte. Das Kammergericht entschied, dass der Widerruf gültig sei und der Bank daher keine Vorfälligkeitsentschädigung zustehe. Die Fehler, die das Widerrufsrecht ermöglichten waren die bekannte „frühestens“ Belehrung, sowie eine Abwandlung des Musters (die Zwischenüberschrift „Widerrufsrecht“ war gelöscht worden), so dass sich die Bank auch nicht auf die Gesetzlichkeitsfiktion berufen konnte.

Das Landgericht Bonn entschied in einem anderen Fall, dass eine Bank eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung erstatten muss. Die Kläger hatten diese im Dezember 2014 gezahlt und im August 2015 den dazu gehörigen Kreditvertrag widerrufen. Das Widerrufsrecht bestand auch sieben Jahre nach Vertragsschluss noch, weil die Belehrung zur Widerrufsfrist fehlerhaft war. So hieß es im Vertragsangebot, die Widerrufsfrist beginne „zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer ein Exemplar dieser Belehrung und … eine Abschrift des Darlehensvertrags erhalten hat“. Für den Verbraucher ist hieraus nicht klar ersichtlich, wann die Frist zu laufen beginnt. Sie könnte durchaus auch mit Erhalt dieses Vertragsangebots starten, unabhängig davon, ob er den Vertrag schon unterschrieben hat. Der Verbraucher wird hierdurch nicht klar und unmissverständlich über sein Widerrufsrecht aufgeklärt.

Das Landgericht Hannover urteilte, dass ein Vertrag noch widerrufen werden kann, wenn wie im obigen Fall das Darlehensangebot bereits als „Darlehensvertrag“ überschrieben sei, da so der Fristbeginn nicht klar erkennbar sein. Ein weiterer Fehler bestand in dem Passus, dass „jeder Darlehensnehmer … seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung auch ohne Begründung innerhalb einer Frist von zwei Wochen in Textform widerrufen könne“. Diese Formulierung könne laut Gericht auch so verstanden werden, dass in der Regel eine Begründung erforderlich sei und auf diese nur in Ausnahmefällen verzichtet werden könne. Auch in diesem Fall bekam der Kläger die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung erstattet.

Auch am Landgericht Stuttgart konnte HAHN Rechtsanwälte bereits mehrere positive Urteile erstreiten. So unter anderem in einem Fall, bei dem der Widerruf vier Jahre nach Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgte. Auch hier war wieder die „frühestens“ Formulierung ausschlaggebend. Die betroffene Sparkasse hatte sich auf die Schutzwirkung der Mustererklärung berufen und angegeben, davon nur marginal abgewichen zu sein. Das Gericht stimmte dem nicht zu. Es sah in den Änderungen keine sprachliche Abweichung, sondern eine eigene inhaltliche Bearbeitung. Durch diese entfiel die Schutzwirkung und der Kläger konnte auch Jahre später noch widerrufen. Ergebnis war, dass die Sparkasse die Vorfälligkeitsentschädigung erstatten musste.

In einem weiteren Fall ebenfalls am Landgericht Stuttgart ging es um unnötige Informationen in der Widerrufsbelehrung. Denn hier wurde der Verbraucher über die Rechtsfolgen des Widerrufs bei finanzierten Geschäften informiert, um die es sich aber gar nicht handelte. Somit wird der Verbraucher verunsichert. Umso mehr, da dieser Abschnitt wesentlich länger und komplizierter war, als der eigentlich für den Verbraucher maßgebliche Teil der Belehrung. Der Kläger hatte deshalb einen Anspruch auf Rückzahlung der von ihm bereits erbrachten Vorfälligkeitsentschädigung.

Insgesamt konnte das Team von HAHN Rechtsanwälte in den letzten Jahren weit über 60 positive Urteile im Bereich des Widerrufs von Darlehen erstreiten.

Urteile des BGH zur Vorfälligkeitsentschädigung

  • 2004: Bei der Nutzung der Aktiv-Passiv-Methode zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung müssen Hypothekenpfandbriefe die Basis bilden. Die Bank darf nicht absichtlich in niedrig verzinste Anlagen investieren.
  • 2016: Bei Kündigung des Kreditvertrags durch die Bank (weil der Kreditnehmer die Raten nicht mehr bedient) darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung fordern.
  • 2016: Wenn eine Sondertilgung vereinbart ist, muss diese komplett bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zum Tragen kommen. Beispiel: Eine Option für eine jährliche Sondertilgung von 5% muss für jedes Jahr berechnet werden, egal, ob der Kreditnehmer in der Vergangenheit davon Gebrauch gemacht hat oder nicht. Klauseln, die besagen, dass die Sondertilgungsoption bei einer vorzeitigen Rückzahlung entfällt, sind unwirksam.
  • 2017: Wurde eine flexible Tilgungsquote vereinbart, muss für die Berechnung die höchstmögliche Quote angenommen werden. Kann die Quote zwischen 1% und 5% liegen und ein- oder mehrmals angepasst werden, so muss für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung eine Quote über den zukünftigen Zeitraum von 5% angenommen werden, auch wenn sie bisher bei 1% lag.