Niedersachsen erhält Notfallzulassung für Neonicotinoide
Auch Niedersachsen hat vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für Rübensaatgut, das mit Cruiser 600 FS behandelt wurde, erhalten. Zuvor hatte NRW diese erhalten.
Das BVL hat der Landwirtschaftskammer Niedersachsen die Notfallzulassung zur begrenzten Saatgutbehandlung und anschließenden Aussaat von Zuckerrübensaatgut mit dem Wirkstoff Thiamethoxam vom 1. Januar 2021 bis 30. April 2021 erteilt.
Die Notfallzulassung des Pflanzenschutzmittels Cruiser 600 FS zur Behandlung von Zuckerrübensaatgut ist für Niedersachsen auf einer Fläche von 34.700 Hektar ausschließlich für Hotspots in den Vertragsgebieten der in der Zulassung angegebenen Zuckerfabriken erteilt.
Auflagen zum Insektenschutz
Niedersachsen hat sich verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, damit das Saatgut nur dort eingesetzt wird, wo dies unbedingt zur Abwehr von großen Schäden notwendig ist.
Die Notfallzulassung wurde mit strengen Auflagen vor allem zum Insektenschutz verbunden:
- Die Saatgutbehandlung darf nur in zertifizierten Einrichtungen erfolgen.
- Die durch die Aussaat ausgebrachte Dosis wurde durch eine verringerte Aussaatstärke und geringeren Mittelaufwand je Saatguteinheit deutlich reduziert auf 49,5 g Wirkstoff je Hektar (gegenüber 78 g/ha bei früheren Zulassungen).
- Ein anbaubegleitendes Monitoring zur Beobachtung möglicher Umwelteffekte ist durchzuführen.
- Blühende Zwischenfrüchte dürfen auf der Fläche nicht ausgesät werden.
- Als Folgekultur dürfen nur Pflanzen angebaut werden, die für Bienen nicht attraktiv sind.
- Imker oder Bienensachverständige im Umkreis der Aussaatflächen sind vor der Aussaat zu informieren.