Exklusive Zahlen aus den Testzentren

Bürgertests: Zahl bricht ein, Positivrate steigt

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Berlin -

Seit einer Woche ist die neue Testverordnung (TestV) in Kraft. Kostenlose Bürgertests gibt es nur noch für Risikogruppen; bei bestimmten Anlässen kann man sich gegen Eigenbeteiligung von 3 Euro ebenfalls testen lassen. Die Zahlen sind seitdem drastisch eingebrochen, wie Statistiken aus dem Terminbuchungssystem von No-Q zeigen. Die Positivrate schießt dagegen weiter nach oben. Und erstmals geht aus den Zahlen hervor, warum sich Menschen testen lassen – und wie die meisten Infektionen erkannt werden.

Laut No-Q wurden seit vergangenem Freitag bis einschließlich gestern in den rund 1600 Testzentren, die die Terminbuchungs- und -verwaltungssoftware des Unternehmens nutzen, knapp 375.000 Schnelltests durchgeführt. Davon waren 81 Prozent negativ, aber 18 Prozent positiv.

40 Prozent weniger Tests

Die Zahlen haben sich seit Inkrafttreten der neuen Regeln deutlich verschoben: In den beiden Vorwochen wurden jeweils noch rund 600.000 Tests durchgeführt, der Rückgang liegt also bei 40 Prozent. Die Zahl der aktiven Testzentren ist um rund 10 Prozent gesunken. Die Positivrate ist – nachdem sie bereits seit einiger Zeit zugelegt hatte – noch einmal deutlich in die Höhe geschnellt: In den beiden Vorwochen hatte sie noch bei 14 beziehungsweise 13 Prozent gelegen.

Erstmals werden aufgrund der neuen TestV auch die Anlässe erfasst. Dabei zeigen die Zahlen, dass Tests von Risikopatient:innen eher die Ausnahme sind: Schwangere, Menschen mit Kontraindikationen gegen die Impfung oder Teilnehmer:innen von Studien machen zusammen nur 1 Prozent der Tests aus, genauso wie Pflegebedürftige und ihre Betreuer sowie Kinder unter 5 Jahren.

Häufige Anlässe sind dagegen:

  • Besucher:innen beziehungsweise Patient:innen von Kliniken und Pflegeeinrichtungen: 32 Prozent
  • Beendigung der Quarantäne: 14 Prozent
  • Infizierte Person im selben Haushalt: 7 Prozent
  • Besuch von Ü60-Jährigen beziehungsweise Risikopatient:innen: 6 Prozent
  • Warnhinweis auf CWA: 4 Prozent
  • Besuch einer Veranstaltung im Innenraum: 3 Prozent
  • Selbstzahler: 5 Prozent

Damit entfallen 56 Prozent auf den Bereich der kostenlosen Bürgertests, 13 Prozent auf Tests mit Eigenbeteiligung und 5 Prozent Selbstzahler. Bei 25 Prozent machten die Testzentren keine Angaben zum Anlass beziehungsweise zur Abrechnung. Unter testbuchen.de können Verbraucher:innen die nächste Teststelle suchen.

Hohe Positivraten

Auffällig sind die teilweise hohen Positivraten: So waren 43 Prozent positiv bei Menschen, die sich eigentlich frei testen wollten. Auch bei Menschen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben, erhielten 36 Prozent einen positiven Nachweis. Die rote CWA brachte in jedem vierten Fall einen positiven Nachweis. Und auch der geplante Besuch von älteren Menschen beziehungsweise Risikopatient:innen führte bei 13 beziehungsweise 20 Prozent zu einem positiven Nachweis.

Niedrig war die Positivquote dagegen mit 2 Prozent in der großen Gruppe der Besucher:innen beziehungsweise Mitarbeiter:innen von Kliniken und Pflegeeinrichtungen – gut möglich, dass hier regelmäßige Tests stattfinden.

Folgende Personengruppen können nach neuer TestV kostenfreie anlasslose Bürgertestes in Anspruch nehmen:

  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach §29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach §29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt sind
  • Pflegepersonen im Sinne des §19 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch
  • Kinder, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Schwangere: Personen, die sich im ersten (oder zweiten) Trimenon befinden
  • Personen, aufgrund einer aktuellen oder maximal drei Monate zurückliegenden medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können
  • Personen, die an klinischen Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben
  • Personen, die sich in Absonderung befinden und sich freitesten lassen wollen
  • Patient:innen und gegebenenfalls Besucher von Praxen, Kliniken oder Pflegeeinrichtungen sowie Pflege- und Rettungsdiensten und im Öffentlichen Gesundheitsdienst
  • Personen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben

Folgende Personengruppen können sich ebenfalls noch testen lassen, müssen aber einen Eigenanteil von 3 Euro entrichten:

  • Personen, die am gleichen Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen
  • Personen, die am gleichen Tag Kontakt zu einer Person über 60 Jahren haben oder eine Person besuchen, die aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist, schwer an Covid-19 zu erkranken
  • Personen, die durch die CWA des RKI eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko haben

Der Anspruchsgrund muss gegenüber der Apotheke oder der Teststelle nachgewiesen werden. Explizit genannt werden das ärztliche Attest (im Original) bei medizinischen Kontraindikationen und bei Kontaktpersonen der „Nachweis über das Testergebnis der infizierten Person und ein Nachweis der übereinstimmenden Wohnanschrift“.

Generell muss im Testzentrum ein amtlicher Lichtbildausweis zum „Nachweis der Identität der getesteten Person“ vorgelegt werden, bei Minderjährigen wird ein „sonstiger amtlicher Lichtbildausweis“ gefordert.

Bei den kostenpflichtigen Tests im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Besuchen oder der roten CWA muss außerdem eine Selbstauskunft darüber abgegeben werden, dass die Testung zu einem genannten Zweck und unter Eigenbeteiligung in Höhe von 3 Euro durchgeführt wurde.

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