Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Berlin

Die Monitoring-Stelle UN-BRK ist seit 2012 im Rahmen des zuwendungsfinanzierten Projektes „Monitoring-Stelle Berlin“ vom Land Berlin mit der Begleitung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Berlin beauftragt.

Ein Schwerpunkt des Projektes liegt in der rechtswissenschaftlichen Beratung in Bezug auf die Umsetzung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) und der Ergebnisse des Normenprüfungsverfahrens zur UN-BRK.

Darüber hinaus berät das Projekt bei der Umsetzung und Fortschreibung des Berliner Maßnahmenplans 2020–2025, der Teilhabeberichterstattung und politischen Konzepten wie dem inklusiven Berliner Mobilitätskonzept.

Außerdem befasst sich das Projekt mit den Themenfeldern inklusive Schulbildung, Übergang Schule – Ausbildung, Arbeit und Beschäftigung sowie mit der Situation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen.

Im Projektteil „Partizipation“ wurden die Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen mit politischer Partizipation auf der Berliner Landes- und Bezirksebene untersucht.

Projektabschnitt 2024

2024 steht die Vermittlung der Ergebnisse der Staatenprüfung Deutschlands durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Fokus des Projekts.  Auch im Kompetenzbereich des Landes Berlin liegen viele Herausforderungen bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, die der Fachausschuss gegenüber der Bundesrepublik angemahnt hat. Im September 2024 findet dazu eine Follow-Up-Tagung im Berliner Abgeordnetenhaus statt.
Das Projekt begleitet die Landesregierung außerdem bei der Evaluation und Fortschreibung des Berliner Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-BRK sowie bei der Erstellung des zweiten Berliner Teilhabeberichts.
In Bezug auf die systematische Überprüfung des Landesrechts, berät das Projekt den Senat bei der Einrichtung eines Normenprüfverfahrens.
Weiterhin bilden die Themen Recht auf inklusive Bildung und Ausbildung, Recht auf inklusive Arbeit sowie die Rechte von Geflüchteten Menschen und Migrant*innen mit Behinderungen und das Thema Mobilität Arbeits- und Beratungsschwerpunkte des Projekts.

Projektabschnitt 2023

Im zwölften Jahr der „Monitoring-Stelle Berlin“ wurde die rechtswissenschaftliche Beratung des Landes bei der Umsetzung eines Normenprüfungsverfahrens zur UN-BRK fortgeführt. Auf Grundlage eines Vergleichs mit anderen Bundesländern gab das Projekt Empfehlungen zu einer fortlaufenden Prüfung und Anpassung des Landesrecht and die UN-BRK ab.

Daneben beriet das Projekt bei spezifischen Umsetzungsfragen des neugefassten Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG). Das Projekt verglich anhand von elf Kriterien die Gleichstellungsgesetze der Bundesländer miteinander und stellte fest, dass Berlin auf diese Kriterien bezogen gleichstellungsrechtlich mittlerweile wieder eine Vorreiterrolle einnimmt.

Im Juli veröffentlichte das Projekt einen Bericht über das Recht auf persönliche Mobilität im Land Berlin und stellte darin die weiterhin bestehende Notwendigkeit der Erstellung eines umfassenden Mobilitätssicherungskonzepts fest.

Seit der Prüfung Deutschlands durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Spätsommer 2023 stand die Vermittlung der Abschließenden Bemerkungen mit den Empfehlungen zur Umsetzung der UN-BRK im Vordergrund der Arbeit.

Darüber hinaus beriet das Projekt zu den Themenfeldern inklusive Schulbildung, Übergang Schule – Ausbildung sowie Arbeit und Beschäftigung. Zu letzterem fand im November ein Fachgespräch mit zahlreichen Expert*innen aus Berlin statt, dass die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Staatenprüfverfahren in Bezug auf das Recht auf Arbeit zum Inhalt hatte.

Weitere Schwerpunkte bildeten die Beratung im Hinblick auf die Situation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen sowie die Umsetzung und Fortschreibung des Berliner Maßnahmenplans 2020—2025 sowie die Teilhabeberichterstattung.

Projektabschnitt 2022

In der elften Phase des Projekts „Monitoring-Stelle Berlin“ wurde die rechtswissenschaftliche Beratung bei der Umsetzung der Ergebnisse des Normenprüfungsverfahrens zur UN-BRK fortgeführt. Daneben beriet das Projekt zu spezifischen Umsetzungsfragen des neugefassten Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG).

Außerdem begleitete das Projekt die Umsetzung des Berliner Maßnahmenplans 2020–2025 und beriet bei der Teilhabeberichterstattung. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Beratung im Hinblick auf die Erstellung eines inklusiven Berliner Mobilitätskonzepts.

Im Projektteil „Partizipation“ stand die Umsetzungsbegleitung der Empfehlungen aus dem Bericht „Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen in Berlin“ im Vordergrund. Der Fokus lag hier im Bereich Partizipation auf der Berliner Bezirksebene.

Projektabschnitt 2021

In der zehnten Phase des Projekts „Monitoring-Stelle Berlin“ wurde die rechtswissenschaftliche Beratung in Bezug auf das „Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin“ sowie die Umsetzung der Ergebnisse des Normenprüfungsverfahrens zur UN-BRK fortgeführt. Im Zentrum stand dabei das parlamentarische Verfahren zur Neufassung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG).

Außerdem begleitete das Projekt die Umsetzung des Berliner Maßnahmenplans „Berlin inklusiv“ sowie die Teilhabeberichterstattung.

In dem Projektteil Partizipation wurde der Austausch mit Akteur*innen der Berliner Behindertenpolitik auf Landes- und Bezirksebene fortgesetzt. Im Fokus stand dabei die Befragung der Berliner Beauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie der Berliner Verwaltung. Im Rahmen der im Dezember 2021 durchgeführten Abschlussveranstaltung wurden die im Projektteil Partizipation erlangten Ergebnisse und Erkenntnisse vorgestellt.

Projektabschnitt 2020

In der neunten Phase des Projekts „Monitoring-Stelle Berlin“ wurde die rechtswissenschaftliche Beratung in Bezug auf das „Artikelgesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin“ sowie die Umsetzung der Ergebnisse des Normenprüfungsverfahrens zur UN-BRK fortgeführt. Im Zentrum stand dabei das Gesetzgebungsverfahren zur Neufassung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG).

Ebenfalls fortgesetzt wurde die Beratung bei der Erstellung des Maßnahmenplans 2020–2025 zur Umsetzung der UN-BRK im Land Berlin sowie bei der Erstellung des Berliner Behindertenberichtes 2019.

Außerdem fand im neuen Projektteil Partizipation eine Bestandsaufnahme mittels Fragebögen und Interviews mit Menschen mit Behinderungen als Expert*innen in eigener Sache statt. Dies diente der Bedarfsermittlung im Hinblick auf die partizipative Umsetzung der UN-BRK im Land Berlin.

Projektabschnitt 2019

Auch im Jahr 2019 hat das Projekt „Monitoring-Stelle Berlin“ den Senat bezüglich des „Artikelgesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin“ sowie bei der Umsetzung der Ergebnisse des Normenprüfungsverfahrens zur UN-BRK rechtswissenschaftlich beraten. In diesem Zusammenhang wurde vor allem das Verfahren zur Neufassung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) begleitet.

Außerdem ist in dieser achten Projekt-Phase die Erstellung eines Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK im Land Berlin sowie die Erstellung des Berliner Behindertenberichtes 2019 durch beratende Tätigkeit unterstützt worden.

Projektabschnitt 2018

In der siebten Projekt-Phase hat das Projekt „Monitoring-Stelle Berlin“ im Jahr 2018 den Senat bei der Erstellung eines ressortübergreifenden Konzeptes zur Umsetzung der Behindertenpolitischen Leitlinien (BPL) beraten sowie die Umsetzung der BPL unabhängig begleitet.

Des Weiteren hat die Monitoring-Stelle das Land Berlin bei der Erstellung des „Artikelgesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ beraten und in diesem Zusammenhang auf die Umsetzung der Ergebnisse der Normenprüfung hingewirkt. Einen Schwerpunkt stellte dabei das formelle Gesetzgebungsverfahren zur Neufassung des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG) dar, welches durch die Monitoring-Stelle begleitet wurde.

Projektabschnitt 2017

Projektabschnitt 2016

Projektabschnitt 2015

Auch 2015 hat die Monitoring-Stelle ihre Umsetzungsbegleitung fortgeführt. Im Mittelpunkt standen in diesem Jahr die Beratung zum Entwurf eines Artikelgesetzes sowie eine Untersuchung zur Umsetzung der Behindertenpolitischen Leitlinien.

Aufbauend auf den Ergebnissen der durch die Monitoring-Stelle durchgeführten Normprüfung hat die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ein Artikelgesetz entworfen. Mit diesem soll die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin vorangetrieben werden. Ein zentraler Bestandteil des Artikelgesetzes ist die Novellierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes.

Des Weiteren hat die Monitoring-Stelle 2015 die Umsetzung der Behindertenpolitischen Leitlinien evaluiert. Im Mittelpunkt der Untersuchung standen die umsetzungsbezogenen Strukturen einschließlich Verfahren der Partizipation, der Bewusstseinsstand in der Berliner Verwaltung sowie das Themenfeld „Arbeit und berufliche Orientierung“.

Projektabschnitt 2014

Projektabschnitt 2013

Projektabschnitt 2012

2012 hat die Monitoring-Stelle zunächst eine erste Bestandsaufnahme zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin auf den Ebenen Recht, Strukturen und Bewusstseinsstand erstellt. Zu diesem Zweck wurden Informationen von Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden sowie aus der Verwaltung und von dem Berliner Landes- und den Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung eingeholt. Die Ergebnisse wurden in Form eines grundlegenden Empfehlungskatalogs zusammengefasst, der Anfang 2013 in der Staatssekretärskonferenz der Berliner Senatsverwaltungen präsentiert und diskutiert wurde.

Publikationen zu diesem Thema

Ansprechpartner*in

Pressefoto von Dr. Catharina Hübner.
© DIMR/B. Dietl

Dr. Catharina Hübner

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Projektleitung Monitoring Berlin

Telefon: 030 259 359 - 413

E-Mail: huebner(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Frieder Kurbjeweit

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Telefon: 030 259 359 - 442

E-Mail: kurbjeweit(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Portrait von Ezri Aydinlik. Sie trägt das lange Haar offen und einen dunklen Blazer mit einem dunklen Oberteil darunter.
© DIMR/B. Dietl

Ezgi Aydınlık

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 477

E-Mail: aydinlik(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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