Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Junge Menschen haben die höchsten Handyschulden

04.12.2020 | 09:20

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg. Junge Menschen zwischen 20 und 35 Jahren haben die höchsten Schulden bei Telekommunikationsunternehmen. Ein Grund dafür: Smartphones werden überwiegend über einen Zweijahresvertrag finanziert und nicht sofort komplett bezahlt. Das geplante „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ könnte für diese Bündelverträge in ihrer bisherigen Form das Aus bedeuten.

Kosten für Gerät und Tarif werden nicht separiert

Nach wie vor entscheiden sich Handykunden mehrheitlich für einen Zweijahresvertrag mit Smartphone. Die Gerätekosten werden über höhere monatliche Grundgebühren abbezahlt und erscheinen abgesehen von einer üblichen einmaligen Zuzahlung nicht separat auf der Rechnung. Die Telekommunikationsbranche möchte an dieser Form der Gerätefinanzierung festhalten.

„Wir als Vergleichsportal würden unseren Kunden gerne aufschlüsseln können, wie hoch der monatliche Anteil für das Smartphone tatsächlich ausfällt“, sagt Jens-Uwe Theumer, Vice President Telecommunications bei Verivox. „Bislang geht der Wert des finanzierten Geräts in der monatlichen Gebühr auf und bleibt damit für Verbraucher intransparent.“

Würde künftig die Mindestlaufzeit auf 12 Monate begrenzt, ließe sich die Kopplung von Smartphone und Vertrag nicht wie bisher aufrechterhalten; die monatlichen Raten müssten rund doppelt so hoch ausfallen. Eine separate Finanzierung des Geräts wäre die Folge – nicht nur der transparentere Weg, sondern oft auch der preisgünstigere.

Handyschulden sind deutlich angestiegen

Das derzeit gängige Prozedere, ein Smartphone über höhere Monatsgebühren abzuzahlen, erweist sich insbesondere für junge, unerfahrene Verbraucher häufig als problematisch. Dazu Inge Mette, seit 2006 Caritas-Beraterin im Jugendfinanzcoaching: „Etwas mehr als ein Drittel der jungen Menschen, die zu uns kommen, haben Handyschulden. Unsere Erfahrung zeigt: Der Erwerb eines Smartphones stellt oft einen so dringenden Wunsch dar, dass die Finanzierung völlig ausgeblendet wird. Der Tarif ist lediglich ein Vehikel, dessen Konditionen kaum eine Rolle spielen.“

In den vergangenen fünf Jahren sind Verbraucherschulden bei Telekommunikationsunternehmen um gut 41 Prozent gestiegen: 2015 lag die durchschnittliche Schuldenhöhe laut Statistischem Bundesamt bei 811 Euro; 2019 betrug sie bereits 1.144 Euro. Im selben Zeitraum stieg der durchschnittliche Preis eines in Deutschland verkauften Smartphones von 395 Euro auf 519 Euro (Bitkom Research). Die höchsten Telko-Schulden haben Verbraucher zwischen 20 und 35 Jahren, diese Altersgruppe hat auch am häufigsten Schuldnerberatungen konsultiert.

„In dieser Altersgruppe beobachten wir eine besonders hohe Affinität zu Smartphone-Topmodellen, die im Schnitt deutlich über 900 Euro kosten“, sagt Theumer. „Um den Einmalpreis eines Geräts so niedrig wie möglich zu halten, binden sich viele Kunden an hochpreisige Laufzeittarife.“

Bundles: Nach 24 Monaten zahlen Kunden drauf

Über einen Mobilfunkvertrag finanzierte Smartphones produzieren sogar dann Kosten, wenn sie bezahlt sind: Diese Kostenfalle entsteht nach Ablauf von zwei Jahren, falls ein so genannter Bundle-Vertrag mit finanziertem Smartphone unverändert weiterläuft. Denn die monatliche Grundgebühr wird nach 24 Monaten nicht reduziert, obwohl das Gerät dann abbezahlt ist.

„Die Mobilfunkprovider sehen die Zusatzkosten nicht als Abzahlung des Smartphones, sondern als Vertragsbestandteil“, sagt Theumer. „Kunden sollten vor Ablauf der zwei Jahre kündigen – sonst zahlen sie bis zu 20 Euro im Monat zusätzlich, ohne eine Gegenleistung dafür zu erhalten.“

Weitere Informationen

Schuldnerberatung der Caritas für junge Leute

Gemeinsame Stellungnahme der Internetverbände zum „Gesetz für faire Verbraucherverträge“

Überschuldungsstatistik des Statistischen Bundesamtes