Beratung anfordern
Mo. - Fr. 08:00-18:00 Uhr
Kostenlos & unverbindlich

Mercedes Abgasskandal: Entschädigung für Dieselfahrer

Nach Urteilen des BGH und EuGH brechen auch im Mercedes Dieselskandal die Dämme. Immer mehr Gerichte verurteilen Mercedes nun zur Zahlung des Differenzschadens. Käufer erhalten zwischen 5% und 15% des Kaufpreises erstattet. Das ist auch möglich, wenn das Fahrzeug bereits verkauft wurde. 

Voraussetzung hierfür ist lediglich der fahrlässige Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung - hierzu zählen zum Beispiel die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung und die Adblue-Dosierstrategie. Millionen Mercedeskunden haben auf dieser Grundlage einen Anspruch auf Schadensersatz. 

Im Dezember 2023 wird bekannt, dass Mercedes über 100.000 Diesel zurückrufen muss. Es handelt sich um einen vom KBA angeordneten Rückruf. Der Grund: Das Thermofenster!


Mercedes SLK und A Klasse im Kreisverkehr

Welche Mercedes Modelle sind vom Abgasskandal betroffen?

Über 600.000 Mercedes Diesel in Deutschland verfügen nachweislich über eine unzulässige Abschalteinrichtung. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat deshalb ihren Rückruf und das Aufspielen eines Software-Updates angeordnet. Europaweit kann von gut 3 Millionen Mercedes Dieseln ausgegangen werden, die im Mercedes Abgasskandal betroffen sind. Denn zusätzlich zu den angeordneten Rückrufen laufen bereits seit Jahren sogenannte Kundendienstmaßnahmen der Daimler AG. Auch hierbei wird ein Software-Update aufgespielt, um eine zweifelhafte Abschalteinrichtung zu entfernen.

Betroffen sind im Abgasskandal nahezu alle Mercedes Diesel, die über die Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6 verfügen.

Die folgenden Mercedes Modelle sind vom Abgasskandal betroffen:

  • A-Klasse
  • B-Klasse
  • C-Klasse
  • E-Klasse
  • G-Klasse
  • GL
  • GLC
  • GLE
  • GLK
  • GLS
  • Marco Polo
  • ML
  • S-Klasse
  • SLC
  • SLK
  • Sprinter
  • V-Klasse
  • Viano
  • Vito 
  • Vito Tourer
  • Sowie Wohnmobile auf Basis zum Beispiel des Sprinters oder der V-Klasse

Welche Rückrufe gibt es im Mercedes Dieselskandal?

Die Rückrufe im Mercedes Abgasskandal erfolgen seit 2018 nach und nach. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat inzwischen in fast jedem Mercedes Modell eine oder sogar mehrere unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt und deshalb einen Rückruf und ein Software-Update angeordnet.

Der erste Pflichtrückruf im Dieselskandal bei Mercedes erfolgte im Mai 2018 für den Vito mit der Abgasnorm Euro 6.

Im Herbst 2018 folgte dann eine erste umfangreiche Rückrufaktion, die rund ein Dutzend Modelle betraf. Alle verfügten über die Abgasnorm Euro 6b. Es waren jedoch verschiedene Motoren und Baujahre betroffen. 280.000 Fahrzeuge waren von diesem Rückruf betroffen.

Im Sommer 2019 folgte die nächste große Rückrufwelle bei Mercedes, die sich auf Euro 5 Diesel konzentriert. Hier war zunächst nur der GLK betroffen, es folgten jedoch weitere Modelle wie die C-Klasse, E-Klasse und S-Klasse. Betroffen waren mehrere zehntausende Fahrzeuge.

Im Herbst 2019 waren dann erneut hunderttausende Mercedes Diesel betroffen. Nun traf es Vans, namentlich die Modelle Sprinter, Vito und Viano – allesamt verfügten über die Abgasnorm Euro 5 und den Motor OM 651.

Und schließlich wurde 2020 bekannt, dass auch die A-Klasse und B-Klasse über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügen.

All diese Fahrzeuge müssen in die Werkstatt gebracht werden, um dort ein Software-Update zu bekommen. Die Halter werden durch Schreiben vom KBA, bzw. von der Daimler AG über die Rückrufaktionen informiert. Wer sich weigert, mit seinem Wagen an einem Pflichtrückruf teilzunehmen, der muss damit rechnen, dass sein Fahrzeug stillgelegt wird. Hierauf wird auch in den Schreiben hingewiesen.

Durch das Software-Update sollen die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt werden. Wenig überraschend, klappt das nicht so einfach – denn dann hätte Mercedes dies ja von Anfang an so machen können. Durch das Entfernen der Abschalteinrichtung steigt der Verbrauch von AdBlue, das nun vermehrt in den Abgasstrom eingespritzt wird, um die Abgasreinigung zu optimieren. Auch der Verbrauch von Sprit kann steigen. Zudem tritt eine schnellere Verrußung des Motors auf – ebenfalls kein Wunder, da durch weniger Stickoxid gleichzeitig mehr Rußpartikel ausgestoßen werden.

Wenn Sie ein Schreiben vom KBA oder von Daimler bekommen haben, in dem Ihnen ein freiwilliges Software-Update angeboten wird, müssen Sie dieses nicht durchführen lassen! Achten Sie dabei jedoch darauf, ob es sich um eine freiwillige Maßnahme handelt oder um einen verpflichtenden Rückruf. Handelt es sich nämlich um einen verpflichtenden Rückruf, müssen Sie diesem nachkommen, da ansonsten die Stilllegung Ihres Mercedes droht! Eine Einladung zu einer freiwilligen Aktion sollten Sie jedoch nutzen, um die genaue Betroffenheit Ihres Mercedes Diesels überprüfen zu lassen. Es kommt regelmäßig vor, dass betroffene Mercedeskunden nur wenig später ein Schreiben mit einem Pflichtrückruf bekommen – die Entwicklung kann hier schnell gehen. Und einen Anspruch auf Schadensersatz haben Sie auch dann, wenn Ihr Wagen bisher „nur“ freiwillig ein Software-Update bekommen soll.

KBA ruft über 100.000 Mercedes Diesel wegen Thermofenster zurück

Dezember 2023: Der Spiegel und BR24 berichten, dass das KBA einen weiteren Pflicht-Rückruf für Mercedes Diesel angeordnet hat. Dieses Mal ist das Thermofenster der Übeltäter. Nach EuGH und BGH stuft nun auch das KBA das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung ein und ruft aufgrund dessen über 100.000 Fahrzeuge zurück (Mercedes selbst spricht von einer unteren sechsstelligen Zahl). Zunächst war nicht bekannt, welche Fahrzeuge konkret betroffen sind, lediglich beim Mercedes E 350 BlueTEC ist die Sache klar, denn an diesem hatte das KBA Untersuchungen durchgeführt und dabei gleich drei unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden. Eine davon das Thermofenster, zu dem nun der Rückruf erfolgt. Zu den beiden anderen, darunter die AdBlue-Dosierstrategie, hat das KBA noch keine abschließende Entscheidung bezüglich eines Rückrufs getroffen. 

Welche Abschalteinrichtungen hat Daimler verwendet?

Im Mercedes Abgasskandal wurden bei Daimler laut Kraftfahrt-Bundesamt und Bundesverkehrsministerium mindestens fünf unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden. Beide Behörden halten sich mit genaueren Informationen jedoch bedeckt.

Zwei Abschalteinrichtungen wurden jedoch bereits ausführlich beschrieben und für unzulässig befunden: Die AdBlue-Dosierstrategie und die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung.

AdBlue-Dosierstrategie: Bei vielen Modellen von Mercedes wird für die Abgasreinigung AdBlue verwendet. AdBlue ist ein Harnstoff, der in den Abgasstrom eingespritzt wird und sich aufgrund der hohen Temperatur zu Ammoniak umwandelt. Wird eine ausreichende Menge AdBlue eingespritzt, kann das entstehende Ammoniak die Stickoxide in ungefährlichen Stickstoff und Wasser umwandeln, sodass der Ausstoß der giftigen Stickoxide reduziert wird. Problematisch ist, dass (rein aus Kostengründen) bei einigen Modellen von Mercedes, der Tank für das AdBlue zu klein ist, um stets ausreichend davon für die Abgasreinigung mitzuführen. Dieses Problem lösten die Entwickler von Mercedes, indem der Hersteller die eingespritzte Menge an AdBlue im realen Straßenverkehr drastisch reduzierte. So konnte das Intervall bis zur nächsten Inspektion, bei dem AdBlue nachgefüllt werden sollte, überbrückt werden. Während die Abgasreinigung also bei der Prüfung für die Typengenehmigung anstandslos funktionierte und die Diesel „sauber“ wirkten, konnten die Stickoxide unter realen Bedingungen im Straßenverkehr weitgehend ungehindert ausgestoßen werden. Sowohl das KBA, als auch das übergeordnete Bundesverkehrsministerium stufen die AdBlue-Dosierstrategie von Mercedes als unzulässig ein.

Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung: Diese unzulässige Abschalteinrichtung wird anhand bestimmter prüfstandsbezogener Parameter aktiviert und sorgt dafür, dass der Kühlkreislauf so lange wie möglich kühl gehalten wird. Weil dadurch auch die Temperatur des Motoröls nur langsam ansteigt, werden weniger Stickoxide ausgestoßen. Da die Regelung im Straßenverkehr jedoch praktisch nicht zum Tragen kommt, ist der Ausstoß von Stickoxiden dort wesentlich höher. Das Landgericht Stuttgart (Urt. v. 7.12.2021 – 10 O 267/21) konstatiert, dass es sich bei der „Kühlmittelsolltemperaturregelung“ zwar nicht um eine Vorrichtung handle, die den Prüfstand im engeren Sinne erkenne, es sich aber dennoch um eine unzulässige Abschalteinrichtung handle, „deren Parameter so konfiguriert sind, dass sie vornehmlich unter Prüfstandsbedingungen zum Einsatz kommen und damit einer Prüfstandserkennung im engeren Sinne, wie sie der Bundesgerichtshof für sittenwidrig erachtet hat (BGH, Urt. v. 25.05.2020, VI ZR 252/19) gleichzusetzen sind.“ Auch KBA und Verkehrsministerium stufen die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung als unzulässig ein.

Welche die weiteren drei unzulässigen Abschalteinrichtungen sind, ist nicht klar. Bekannt sind jedoch die folgenden Funktionen, die dafür sorgen, dass die Fahrzeuge anhand verschiedener Parameter erkennen, wenn sie sich auf dem Prüfstand befinden:

Slipguard: Slipguard wurde im Zuge von Ermittlungen in den USA gefunden und soll ausschließlich dafür installiert worden sein, um die Abgastests zu bestehen. Laut den Ermittlern misst die Funktion die Geschwindigkeit und Beschleunigung des Fahrzeugs sowie die Straßenneigung und erkennt anhand dieser Parameter die Fahrt auf dem Prüfstand.

Bit 13: Diese Funktion greift paradoxerweise auf die Menge an Stickoxid zurück, die ausgestoßen wird, um zu erkennen, wann das Fahrzeug den Prüfstand verlässt – nämlich bei 17,6 Gramm ausgestoßenem  Stickoxid.

Bit 14: Bit 14 schaltet nach 1.200 Sekunden (20 Minuten) die Abgasreinigung ab. Diese Zeitspanne entspricht genau der Zeit, in der die Abgasreinigung des Mercedes geprüft wird. Danach wird im „dreckigen“ Modus gefahren.

Bit 15: Die Funktion sorgt dafür, dass die Abgasreinigung nach 26 Kilometern stoppt und danach mit erhöhtem Ausstoß gefahren wird. Auch dies entspricht der Fahrt auf dem Prüfstand. 

Außerdem gibt es da noch das Thermofenster...

Thermofenster: Der BGH hatte ursprünglich geurteilt, dass das bloße Vorhandensein eines Thermofensters, wie es Mercedes in hunderttausenden Fahrzeugen verwendet, keinen Anspruch auf Schadensersatz ergibt, da kein sittenwidriges Handeln nachgewiesen werden könnte. Nun hat der EuGH jedoch mit Urteil vom 21.02.2023 deutlich gemacht, dass ein solcher Anspruch bereits beim Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorliegt - alleine das fahrlässige Handeln des Herstellers reicht hierfür aus. Dem Autobauer muss dabei kein vorsätzlich sittenwidriges Verhalten nachgewiesen werden. Am 26.06.2023 bestätigte auch der BGH diese Einschätzung!

Im Dezember wird ein gigantischer Pflicht-Rückruf bei Mercedes bekannt - aufgrund des Thermofensters!

Welche Motoren sind im Mercedes Dieselskandal betroffen?

Der Mercedes Abgasskandal umfasst mehrere Motoren, darunter die am umfangreichsten betroffenen OM 642 und OM 651. Es sind jedoch auch die Motoren OM 622, OM 626, OM 607 und OM 640 bereits von Pflichtrückrufen betroffen.

  • OM 607 – Vierzylinder, aus der Kooperation mit Renault
  • OM 622 – Vierzylinder, aus der Kooperation mit Renault
  • OM 626 – Vierzylinder, aus der Kooperation mit Renault
  • OM 640 – Vierzylinder
  • OM 642 – Sechszylinder
  • OM 651 – Vierzylinder

Wie bekomme ich im Mercedes Abgasskandal Entschädigung?

Nach einem EuGH Urteil vom 21.03.2023, sowie einem Urteil des BGH vom 26.06.2023 ist es nun wesentlich einfacher geworden, im Mercedes Abgasskandal eine Entschädigung zu erhalten. Denn laut neuer BGH-Rechtsprechung ist auch eine Schadensersatzforderung nach § 823 BGB möglich. Hier reicht bereits ein fahrlässiges Handeln durch Mercedes (beispielsweise durch den Einbau eines Thermofensters), um Schadensersatz möglich zu machen. Der BGH sieht die Entschädigung dabei in einer Höhe von 5% bis 15% des Kaufpreises, wobei das Fahrzeug nicht zurückgegeben werden muss.

Im Zuge der drei Verhandlungen am 26.06.2023 beschäftigte sich der BGH auch mit einem Mercedes-Benz C 220 d mit einem OM651 Motor und der Abgasnorm Euro 6. In dem Wagen befinden sich sowohl ein Thermofenster als auch die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung. 

Bis zur Kehrtwende am BGH war es für einen Schadensersatzanspruch notwendig, Mercedes vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachzuweisen. Dies gelang auch regelmäßig. Denn dem Kunden wurde ein mangelhaftes Fahrzeug verkauft, das er nicht erworben hätte, wenn er von der unzulässigen Abschalteinrichtung und damit von der drohenden Stilllegung gewusst hätte. Im Zuge einer erfolgreichen Klage muss der Hersteller deshalb gemäß § 826 BGB Schadensersatz leisten. Hierbei kommt es zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Dabei muss der Hersteller das manipulierte Fahrzeug zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, erstatten. 

Zahlt die Rechtsschutzversicherung im Dieselskandal?

Zu unserem kostenfreien Erstberatungsangebot gehört auch, dass wir für Sie die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen und auf eine Übernahme der Kosten pochen. Die Chancen, dass die Versicherung die Kosten (abgesehen von einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung) übernimmt, stehen sehr gut.

Kann ich meinen Mercedes Diesel zurückgeben?

Wenn sich in Ihrem Mercedes Diesel eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet, haben Sie die Möglichkeit, ihn zurückzugeben und zwar im Zuge einer erfolgreichen Schadensersatzklage nach § 826 BGB. Möglich ist die Rückgabe eines Mercedes Diesels jedoch auch ohne Schadensersatzanspruch, nämlich bei einer Finanzierung und fehlerhaftem Autokreditvertrag.

Der Mercedes Abgasskandal hat für betroffene Daimlerkunden viele negative Folgen:

  • Rückrufe
  • Drohende Stilllegung
  • Wertverlust
  • Fahrverbot
  • Erhöhter AdBlue-Verbrauch durch Update
  • Unklare Langzeitfolgen des Updates
  • Mögliche Motorschäden

Dass viele von ihnen ihren Mercedes Diesel deshalb lieber heute als morgen zurückgeben würden, ist deshalb verständlich. Zurückgeben deshalb, weil sie bei einem Verkauf mit einem hohen Wertverlust rechnen müssen.

Dass die Rückgabe auch im Zuge eines Autokredit Widerrufs möglich ist, ist dagegen vielen nicht bekannt. Dabei ist dies für sehr viele Autofahrer eine Möglichkeit, denn ein Großteil aller Autokäufe wurde finanziert und fast alle diese Autokreditverträge sind fehlerhaft. Hiermit sind zwei der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Rückgabe bereits erfüllt.

Hat Ihnen nun noch der Verkäufer die Finanzierung vermittelt, haben Sie gute Karten. Wir prüfen für Sie Ihren Autokreditvertrag auf fehlerhafte Angaben, beispielsweise zu Ihrem Widerrufsrecht, zu den Kündigungsbedingungen oder zur Höhe der Zinsen. Viele Banken und Sparkassen haben ihren Kunden fehlerhafte Verträge vorgelegt. Dies führt dazu, dass die Widerrufsfrist dieser Verträge nicht zu laufen beginnt. Ein Widerruf kann somit auch noch Jahre nach Abschluss des Vertrags erfolgen. Im Ergebnis können Sie Ihren Mercedes Diesel an die Bank zurückgeben, während diese Ihnen die bereits gezahlten Raten erstatten muss. Auch Ihre Anzahlung bekommen Sie zurück.

Proven Expert
Erste Klasse Erstberatung

HAHN Rechtsanwälte ist seit 2001 ausschließlich für Verbraucher tätig und gehört zu den erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal gegen VW, Audi, Porsche und Mercedes.

Wir beraten Sie stets persönlich, individuell, fallbezogen und unverbindlich!

Unser Erstberatungsangebot:
  • Kein Risiko!
  • Absolut unverbindlich!
  • Fallbezogene Beratung!
  • Mehr als 30 Jahre nur für Verbraucher
  • Eine der erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal

Urteile im Mercedes Abgasskandal

Immer mehr Gerichte, auch Oberlandesgerichte, äußern sich hinsichtlich möglicher Schadensersatzansprüche (nach § 826 BGB) im Mercedes Abgasskandal verbraucherfreundlich und fällen entsprechende Urteile.

Auch nach der neuen BGH-Rechtsprechung sind nach wie vor Verurteilungen nach § 826 BGB mit Rückgabe des Fahrzeugs möglich, wie unser erst im Herbst 2023 erstrittenes Urteil vor dem OLG Köln zeigt. 

Hier ein Auszug von Oberlandesgerichten:

OLG Dresden, Urteil vom 11.01.2024 - 2 O 735/20:

Erneuter Erfolg für HAHN Rechtsanwälte: Das OLG Dresden verurteilt Mercedes zur Zahlung des Differenzschadensersatzes. Betroffen war ein Mercedes Benz CLS 350 CDI mit dem Motor OM642 und der Abgasnorm Euro 5. Das Fahrzeug enthält nach Überzeugung des Gerichts gleich zwei unzulässige Abschalteinrichtungen: Das Thermofenster und die Kühlmittel-Solltemperaturregelung. Das Oberlandesgericht sieht einen Schadensersatz in Höhe von 10% des gezahlten Kaufpreises als angemessen an. 

OLG Köln, Urteil vom 26.10.2023 - 24 U 205/21:

Das OLG Köln stuft sowohl die AdBlue-Dosierstrategie als auch die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung als unzulässig ein und verurteilt Mercedes zu Schadensersatz. Der Kläger sei vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden und bekommt gemäß § 826 BGB gegen Rückgabe seines SLK den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet. 

OLG Hamm, Urteil vom 13.09.2023 - I-30 U 190/21:

Im Nachgang der Urteile des BGH und EuGH aus diesem Jahr entscheiden nun immer mehr Gerichte auch höherer Instanzen zugunsten der Autofahrer. So nun auch das Oberlandesgericht Hamm. Es verurteilte Mercedes zur Zahlung von 9% des Kaufpreises an den Kläger - dieser darf das Fahrzeug behalten und eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer wird auch nicht abgezogen. Es handelt sich dabei um den sogenannten Differenzschaden. Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen Mercedes GLK 220 mit dem Motor OM651 und der Abgasnorm Euro 5. Der Kläger hatte das Fahrzeug 2013 erworben. Es verfügt über eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, die das OLG Hamm als unzulässige Abschalteinrichtung einstuft. Der Nachweis einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung muss nicht erbracht werden. Schon durch den fahrlässigen Einbau der Funktion ergibt sich ein Schadensersatzanspruch - so sahen es auch BGH und EuGH. 

OLG Stuttgart, Hinweisbeschluss vom 09.11.2021 – 16a U 173/19:

Der extra für die Aufarbeitung des Mercedes Abgasskandals gegründete Senat 16a des OLG Stuttgart sieht einen schlüssigen Sachvortrag zur Haftung aus §§ 826, 831 BGB. Die sekundäre Darlegungslast liegt nun bei der Daimler AG. Betroffen ist ein Mercedes V-Klasse 250d BlueTEC mit der Abgasnorm Euro 6 und dem Motor OM 651.

OLG Naumburg, Urteil vom 15.10.2021 – 8 U 24/21:

Schadensersatz für einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC. Bei der unzulässigen Abschalteinrichtung handelt es sich um die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung.

OLG Frankfurt, Urteil vom 20.05.2021 – 3 U 7/20:

Das Oberlandegericht hebt das negative erstinstanzliche Urteil auf und verweist den Fall zurück ans Landgericht. Es geht um einen Mercedes Diesel mit dem Motor OM 642. Das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung, hier in Form einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, sei hinreichend substantiiert vorgetragen worden.

OLG Köln, Urteil vom 05.11.2020 – 7 U 35/20:

Das Oberlandesgericht verurteilt die Daimler AG zu Schadensersatz. Streitgegenständlich ist ein Mercedes Benz 250 Marco Polo mit dem Motor OM 651.

OLG Naumburg, Urteil vom 18.09.2020 – 8 U 8/20:

Schadensersatz für einen Mercedes GLK 220 CDI mit dem Motor OM 651.

OLG Schleswig, Urteil vom 28.08.2020 – 1 U 137/19:

Ebenfalls Zurückverweisung ans Landgericht, da der Anspruch auf Schadensersatz aus § 826 BGB möglich sei. Streitgegenständlich war ein Mercedes C 300 CDI. Erstritten wurde dieses OLG-Urteil gegen die Daimler AG von HAHN Rechtsanwälte.

Unsere Urteile im Mercedes Abgasskandal finden Sie hier. 

Musterfeststellungsklage vor OLG Stuttgart hat Erfolg

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Juli 2021 am Oberlandesgericht Stuttgart eine Musterfeststellungsklage für 2.800 Mercedesfahrer eingereicht. Die Klage bezog sich dabei auf die folgenden Mercedes Modelle, die alle den Motor OM651 nutzen:

  • GLC 220 d 4Matic (Euro 6)
  • GLC 250 d 4Matic (Euro 6)
  • GLK 220 BlueTec 4Matic (Euro 6)
  • GLK 250 BlueTec 4Matic (Euro 6)
  • GLK 200 CDI (Euro 5)
  • GLK 220 CDI (Euro 5)
  • GLK 220 CDI 4Matic (Euro 5)

Das Gericht bestätigte, dass in den Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut worden waren. Für die Euro 5 Fahrzeuge war dies die Kühlmittel-Solltemperaturregelung. Hierbei sah das Gericht jedoch keinen Vorsatz, so dass keine Rückabwicklung, wohl aber der Differenzschaden in Höhe von bis zu 15% des Kaufpreises geltend gemacht werden kann. Bei der illegalen Abschalteinrichtung in den Euro 6 Fahrzeugen handelt es sich um die Bit 13 Funktion, die die AdBlue-Dosierung beeinflusst. Hier sah das Gericht teilweise sogar eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, so dass die Käufer den Kaufvertrag rückabwickeln können.

Mercedes Dieselskandal News

März 2024:

Am 28.03.2024 urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart in einer Musterfeststellungsklage, dass Mercedes in diversen Modellen illegale Abschalteinrichtungen eingebaut hat. Dabei sah das Gericht bei bestimmten Euro 6 Modellen sogar einen Vorsatz, so dass die Geschädigten die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen können. Für Euro 5 Modelle kann zumindest der Differenzschaden geltend gemacht werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte für 2.800 Mercedesfahrer geklagt.

Dezember 2023:

Das KBA ordnet einen Pflicht-Rückruf für über 100.000 Mercedes Diesel an. Es stuft dabei das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Die Fahrzeuge müssen ein Software-Update bekommen, mit dem das illegale Thermofenster entfernt wird. Mercedes wird die betroffenen Fahrzeughalter anschreiben. Wird einem Pflicht-Rückruf nicht Folge geleistet, kann das Fahrzeug stillgelegt werden.

Oktober 2023:

Das Oberlandesgericht Köln verurteilt Mercedes zu Schadensersatz und zwar aus § 826 und wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Sowohl die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, als auch die AdBlue-Dosierstrategie werden vom Gericht als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft.

Oktober 2023:

Niederlage von Mercedes vor Gericht. Mercedes hatte vor dem Verwaltungsgericht Schleswig verhindern wollen, dass das KBA Unterlagen zu verpflichtenden Rückrufen im Mercedes Dieselskandal an betroffene Autofahrer herausgeben muss. Doch das Gericht gab den vier klagenden Autokäufern Recht: Das KBA muss die Unterlagen herausgeben. Dabei geht es um die Motoren OM 651 und OM 622. Es könnte sein, dass Mercedes Berufung einlegt. Dann würde sich das Verfahren weiter hinziehen - genau das dürfte das Ziel des Autobauers sein. Parallel dazu laufen vor dem Verwaltungsgericht Schleswig Verfahren, bei denen Mercedes gegen die Rückrufbescheide an sich klagt. Auch hier wird in Kürze eine voraussichtlich verbraucherfreundliche Entscheidung erwartet. 

September 2023:

Ein Schreiben des KBA, das im Juli an Mercedes gesendet wurde, wird bekannt. Darin wirft das KBA Mercedes vor, im Modell E 350 BlueTEC drei unzulässige Abschalteinrichtung verwendet zu haben und fordert das Unternehmen auf, diese zu entfernen. Andernfalls könne es zu Stilllegungen der betroffenen Fahrzeuge kommen. Mercedes muss zudem offenlegen, welche weiteren Modelle über eine oder alle dieser drei unzulässigen Abschalteinrichtungen verfügen. Das KBA nimmt in seinem Schreiben Bezug zum Urteil des EuGH, nach dem das sogenannte Thermofenster illegal ist und bestätigt diese Einschätzung.

Juni 2023:

Der BGH ändert seine Rechtsprechung und bestätigt die Einschätzung des EuGH, dass bereits dann ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, wenn der Hersteller fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat. Unter anderem wurde in den Verfahren zu einem Mercedes C220d mit dem Motor OM651 verhandelt - der klar mit einer bzw. gar mehreren unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet ist. Tausende Mercedeskunden haben nun die Möglichkeit, auf diesem Wege eine Entschädigung zu bekommen. 

April 2023:

Mit Urteil vom 24.04.2023 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass im Abgasskandal betroffene Mercedeskunden, die zum Kauf des Autos einen Kredit bei der Mercedes Benz Bank aufgenommen haben, ihre etwaigen Schadensersatzansprüche nicht an die Bank abgetreten haben. Die entsprechende Klausel sei unwirksam, so der BGH. Viele Mercedes Kunden, die bisher aufgrund der Klausel in ihrem Darlehensvertrag geglaubt haben, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen zu können, wurden nun eines Besseren belehrt.

März 2023:

Der EuGH bestätigt, dass Dieselfahrer bereits dann Schadensersatz bekommen können, wenn der Hersteller lediglich fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut hat. Das betrifft ganz konkret das Thermofenster und in diesem Verfahren speziell einen Mercedes Diesel. Mit diesem Urteil wird es Käufern eines mit einem Thermofenster ausgestatteten Mercedes Diesel wesentlich leichter gemacht, Schadensersatz einzufordern. 

Juli 2022:

Der EuGH entscheidet am 14.07.2022, dass es sich beim Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Das erhöht die Chance tausender Mercedeskunden, ihren Anspruch auf Schadensersatz auf Basis des Thermofensters durchzusetzen. 

Juni 2022:

Der Generalanwalt des EuGH macht deutlich, dass für einen Anspruch auf Schadensersatz bereits das bloße Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausreicht. Dem Hersteller muss dabei kein vorsätzliches sittenwidriges Handeln nachgewiesen werden. Er widerspricht damit dem BGH. Das Urteil, mit dem die Richter dem Generalanwalt in der Regel folgen, wird mit Spannung erwartet. 

November 2021:
Ein Gutachten des Software-Entwicklers Felix Domke, der auch schon die Manipulationssoftware von VW untersucht hatte, zeigt, dass in einer untersuchten Mercedes E-Klasse gleich acht Abschalteinrichtungen verwendet wurde. Sechs davon beziehen sich auf die Abgasreinigung mit Hilfe von AdBlue.

Oktober 2021:
Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilt die Daimler AG bereits zum zweiten Mal zu Schadensersatz. Dabei geht es um einen Mercedes GLK, der über eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verfügt.

Ein umfangreicher Rückruf für hunderttausende Vans startet. Angekündigt worden war er bereits 2019, doch Mercedes brauchte gut zwei Jahre, um die notwendigen Software-Updates zu entwickeln und durch das KBA zu Freigabe zu erhalten. 100.000 Sprinter und 90.000 Fahrzeuge der Modelle Vito und Viano müssen ein Software-Update bekommen, mit dem die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung entfernt werden soll.

Juli 2021:
Die Europäische Kommission verhängt gegenüber der Volkswagen AG und der BMW AG ein Bußgeld im jeweils dreistelligen Millionenbereich. Auch der Daimler AG hatte ein solches Bußgeld gedroht. Sie konnte der Strafe nur durch die Kronzeugenregelung entkommen. Hintergrund sind Ermittlungen der Europäischen Kommission zu einem Autokartell. Die deutschen Autobauer hatten sich hinsichtlich der Größe der AdBlue-Tanks abgesprochen, was einen Wettbewerb verhindert hatte.

Frühjahr 2021:
Das Kraftfahrt-Bundesamt lehnt die Widersprüche, die die Daimler AG gegen die Rückrufbescheide eingelegt hatte, endgültig ab und bestätigt damit erneut die Unzulässigkeit der festgestellten Abschalteinrichtungen. Daimler reicht daraufhin eine Klage gegen die Bescheide vor dem Verwaltungsgericht Schleswig ein. Auch Opel hatte schon versucht, Rückrufe mit Hilfe des Verwaltungsgerichts zu verhindern, war jedoch sowohl vor diesem, als auch vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert. 
 

Wie begann der Abgasskandal bei Mercedes?

Der Mercedes Abgasskandal begann spätestens im Frühjahr 2017. Damals nahm die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen gegen Daimler Mitarbeiter wegen des Anfangsverdachts des Betrugs und der strafbaren Werbung auf. Zudem fand eine Razzia an 11 Standorten der Daimler AG statt.

Im Sommer 2017 wurde das Ausmaß der Ermittlungen bekannt – über eine Millionen Fahrzeuge hat die Daimler AG manipuliert und in den USA, sowie Europa verkauft. Kurzfristig konnte sich Mercedes mit dem Kraftfahrt-Bundesamt auf eine freiwillige Rückrufaktion einigen (die nahezu alle Euro 5 und Euro 6 Mercedes Diesel in Europa umfasste – 3 Millionen Fahrzeuge), doch schon in 2018 folgte der erste verpflichtende Rückruf.

Da das Kraftfahrt-Bundesamt seine Ermittlungen weiter vorantrieb, wurden in immer mehr Fahrzeugen und Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden. Der Mercedes Abgasskandal weitete sich somit immer mehr aus und ist auch heute noch lange nicht beendet oder gar juristisch vollständig aufgearbeitet.

Ausgelöst wurde der Diesel Abgasskandal in Deutschland durch die Volkswagen AG. Diese gab im September 2015 im Rahmen einer Ad-hoc-Meldung zu, die Abgasreinigung von Millionen Diesel Fahrzeugen manipuliert zu haben. Dieter Zetsche, der damalige Vorstandschef der Daimler AG, beeilte sich zu versichern, dass an Dieseln von Mercedes keine Manipulationen vorgenommen worden seien. Ein Defeat Device, also eine Funktion, die die Wirksamkeit der Abgasnachbehandlung unzulässig einschränkt, käme bei Mercedes-Benz nicht zum Einsatz, so Zetsche. Angesichts der inzwischen vorliegenden Pflichtrückrufe für weit über eine Million Mercedes Diesel, des Bußgeldes in Höhe von 870 Millionen Euro, das die Daimler AG akzeptiert hat und der immer längeren Liste an Urteilen gegen den Stuttgarter Autobauer, wirkt diese Aussage im Nachhinein äußerst unglaubwürdig.

FAQ

Ist Mercedes vom Abgasskandal betroffen?

Ja! Mercedes gehört sogar zu den Herstellern, die am umfangreichsten im Abgasskandal betroffen sind. Millionen Fahrzeuge, die ein Software-Update bekommen sollen, Rückrufe ohne Ende, dazu Verurteilungen zu Schadensersatz durch immer mehr Gerichte: Mercedes ist tief in den Abgasskandal verstrickt. 

Welche Mercedes Modelle sind vom Rückruf betroffen?

Für fast jedes Mercedes Modell gab es im Abgasskandal bereits einen verpflichtenden Rückruf. Dies gilt für die A-Klasse und B-Klasse, den Vito, den Viano und den Sprinter, GLK, C-Klasse, E-Klasse und S-Klasse, sowie den SLK, den CLS und noch weitere Modelle.

Welche Diesel bekommen Entschädigung?

Nach der neuen BGH-Rechtsprechung können Sie für Ihren Diesel Entschädigung bekommen, wenn Mercedes darin fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat. Die Entschädigung kann bis zu 15% des Kaufpreises betragen - unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug bereits weiter verkauft haben.