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Spahn plant Triage-Software in Notaufnahmen – auf Kosten der Patienten

Spahn plant Triage-Software in Notaufnahmen – auf Kosten der Patienten

Corona hängt uns allen langsam zum Hals raus. Eine Diskussion nach der anderen dreht sich um dieses leidige Thema. Derweilen schmiedet das Bundesgesundheitsministerium klammheimlich andere Pläne: Eine Software muss her, die in Notaufnahmen über die Dringlichkeit sowie den Behandlungsort entscheidet. Vollkommen unausgereift wird hier erneut eine Lösung forciert – auf dem Rücken der Patienten, ohne Sicherheit und Datenschutz. Ein Kommentar.

Behandlung oder nicht? Software entscheidet

Still und leise wurde Mitte Februar mal wieder ein bedenklicher Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums auf den Weg gebracht. Während hierzulande alle mit Corona, politischem Unvermögen und einer zunehmend gespaltenen Gesellschaft beschäftigt sind, zeigt sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn – zumindest beim Produzieren von Gesetzesentwürfen – fleißig wie eh und je.

Künftig soll eine Software in Notaufnahmen darüber entscheiden, wie dringend der Behandlungsbedarf ist, ob man ambulant bzw. stationär bleiben darf oder zum Hausarzt gehen muss. Ärzte sowie medizinische Vereinigungen schlagen Alarm: Die Sicherheit von Patientinnen und Patienten stehe auf dem Spiel. Warum? Die Entscheidung trifft ein Computer.

Nach dem neu formulierten § 120 Abs. 3a SGB V würde der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA (bestehend aus Krankenkassen- und Krankenhausverbänden) verpflichtet, Vorgaben zur Durchführung einer qualifizierten und standardisierten Ersteinschätzung zu beschließen. Präferiert wird dabei ein System, welches zum aktuellen Zeitpunkt wissenschaftlich nicht validiert und dessen Algorithmus fehleranfällig, vielleicht sogar unberechenbar ist.

Besonders gruselig finde ich die Tatsache, dass sich der deutsche Ethikrat erst gestern im Rahmen einer Tagung mit den rechtlichen und ethischen Aspekten der Triage-Frage im Rahmen der Corona-Pandemie beschäftigte. Zufall?

Gesundheit? Computer sagt nein

Für mich klingt das ganz schön nach Dystopie: Über die medizinische Behandlung entscheidet kein Mensch, sondern ein Algorithmus. Digitalisierung hat viele Vorteile – sie birgt jedoch auch enorme Risiken. Wagen wir einen Blick in die digitalisierte Zukunft, die uns bei Umsetzung des Gesetzesvorhabens erwartet.

Ärzte haben nichts zu sagen

Das neue Ersteinschätzungssystem entscheidet zwar nicht (unbedingt) über Leben und Tod, aber zumindest darüber, wer in der Notaufnahme zuerst aufgerufen wird oder wer den Hausarzt aufsuchen muss. Im Prinzip ist das zunächst einmal nichts Bahnbrechendes. In Notfallkrankenhäusern sind Ersteinschätzungssysteme seit 2018 verpflichtend. Auch der ärztliche Bereitschaftsdienst setzt ein derartiges System ein (SmED – Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland). Die Letztentscheidung lag jedoch stets bei den Ärztinnen und Ärzten, die den Ratschlag des Systems nicht befolgen mussten. Damit dürfte demnächst Schluss sein.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass SmED das Mittel der Wahl darstellt. Diese Software wird von HCQS entwickelt – im Auftrag des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi). In diesem Forschungsinstitut ist man schon länger daran interessiert, die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu gestalten. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber von einer Versorgung zu sprechen, wenn ein Algorithmus das Sagen hat, halte ich für blanken Hohn.

Gesundheit für alle? Pustekuchen

Viele Fragen sind noch offen. So ist beispielsweise unklar, nach welchen Kriterien die Software überhaupt entscheidet. Können Algorithmen voreingenommen sein? Wenn man sie mit entsprechenden Daten füttert, sicher. Die Unterscheidung zwischen Kassen- und Privatpatient wird dabei bestimmt eine Rolle spielen – das ist ja auch schon jetzt der Fall. Werden soziale Herkunft, Vorerkrankungen, Behinderungen, Laster berücksichtigt? Natürlich sind das derzeit nur Gedankenspiele. Aber liegen diese wirklich so fernab der Realität?

Fragen wir doch einmal Herrn Prof. Bernhard Kumle. Er ist Leiter der Notaufnahme des Schwarzwald-Baar Klinikums in Villingen-Schwenningen, welche am DEMAND-Projekt teilgenommen hat, das SmED im Rahmen von Notaufnahmen untersuchte. Herr Prof. Kumle erinnert sich an eine umfangreiche Fragebogenaktion zu Beginn des Projekts, die das soziale Umfeld der Patientinnen und Patienten beleuchtete. Für ihn – und auch für mich – ist es nicht nachvollziehbar, wieso das soziale Umfeld in die Entscheidung miteinbezogen wird, wie dringlich ein Fall ist bzw. wer ihn behandeln sollte. Wen man zuerst operiert, sollte man nicht vom Geldbeutel oder den Sprachkenntnissen abhängig machen. Der Klinikleiter hat die Teilnahme am Projekt übrigens vorzeitig beendet. Das spricht Bände.

Wenn der Arzt nach dem vom Computer ausgespuckten Ergebnis doch noch eingreift und anders entscheidet, muss er dann mit Konsequenzen rechnen? Möglicherweise. Betrachtet man den geplanten § 120 Abs. 3b SGB V genauer, heißt es dort:

„Die Vergütung ambulanter Leistungen zur Behandlung von Notfällen nach § 76 Absatz 1 Satz 2 im Krankenhaus setzt voraus, dass bei der Durchführung der Ersteinschätzung nach Satz 1 ein sofortiger Behandlungsbedarf festgestellt wurde.“

Laut Begründung des Gesetzesentwurfs gibt es ohne Durchführung des vom G-BA zu beschließenden Ersteinschätzungsverfahrens keine Vergütung. Wie reagiert wohl ein Arzt auf eine Entscheidung, die er nicht nachvollziehen kann, wenn er weiß, die Klinik erhält bei seinem Eingreifen kein Geld oder bekommt Ärger? Unabhängig davon besteht die Gefahr, dass lukrative Behandlungen sehr viel eher als Notfall eingestuft werden, als weniger geldbringende Behandlungen – sei es, weil der Arzt bzw. die Klinik interveniert oder weil der Algorithmus bereits darauf geeicht ist.

Nicht validiert und fehleranfällig

Ich habe den Eindruck, der Gesetzesentwurf ist finanziell motiviert. Rechtfertigen Einsparungen die Risiken, die bei Fehlentscheidungen der Software auftreten? Werden Menschen wegen nicht erkannter Dringlichkeit zu spät oder nicht von Fachärzten behandelt, könnte es Tote geben. Sind das „Kollateralschäden“ im stetig monetär-prekärem Gesundheitswesen? Ungeklärt ist auch die Frage der Haftung eines Krankenhauses, wenn die Maschine jemanden mehr oder weniger zum Tode verurteilt hat. Dass mit fatalen Folgen zu rechnen ist, zeigt auch die in einer gemeinsamen Pressemitteilung veröffentlichte Warnung der Deutschen Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA), der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) sowie des Marburger Bunds.

Derzeit existiere einfach kein wissenschaftlich validiertes Ersteinschätzungssystem, das automatisiert die Behandlungsdringlichkeit feststellen und dazu auch die Auswahl der richtigen Versorgungsebene sicher gewährleisten könne. Kein Wunder, dass sich die DGINA und der Marburger Bund mittlerweile aus dem Beirat zurückgezogen haben, der die Entwicklung von SmED begleiten sollte. Die DGINA geht noch weiter:

„Die DGINA befürchtet, dass aufgrund des politischen Drucks, das Ersteinschätzungssystem auch in Krankenhäusern einzuführen, wissenschaftliche Kriterien nicht ausreichend berücksichtigt werden und dass die Diskussion zur Ersteinschätzung am Tresen nicht ergebnisoffen geführt wird.“

Alternativen stünden in den Startlöchern, beispielsweise das Projekt OPTINOFA der Universitätsmedizin Göttingen. Der dazugehörige Algorithmus und Studienergebnisse würden demnächst veröffentlicht. Ohne valide Datenbasis sollte man nun einmal keine Entscheidung für ein Triage-System treffen.

Ausschließlich automatisierte Entscheidung – gegen den Datenschutz

Herr Spahn sollte dringend seine Dioptrien messen lassen, denn die DSGVO kann er anscheinend nicht lesen. Bei dem Gedanken, einen Computer über die Dringlichkeit und den Ort der Behandlung entscheiden zu lassen, ohne dass ein Arzt die Entscheidung noch einmal kritisch hinterfragt, wird mir schlecht. Art. 22 Abs. 1 DSGVO regelt folgendes:

„Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.“

Zwar werden in Absatz 2 Ausnahmen genannt,

„Absatz 1 gilt nicht, wenn die Entscheidung

a) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist

b) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder

c) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.“

das ändert aber nichts daran, dass der Verantwortliche – das Krankenhaus – hohe Anforderungen einzuhalten hat. Nach Art. 22 Abs. 3 DSGVO muss er angemessene Maßnahmen treffen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens

  • das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen,
  • das Recht auf Darlegung des eigenen Standpunkts
  • und das Recht auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

Auf die erforderlichen Datenschutzfolgenabschätzungen der Kliniken darf man gespannt sein. Die Anforderungen erhöhen sich zudem nochmal deutlich, da Gesundheitsdaten betroffen sind. Somit gilt Art. 22 Abs. 3 i.V.m. Art. 9 Abs. 2 Buchst. a bzw. g DSGVO. Ich würde wetten, daran hat im Bundesgesundheitsministerium kaum einer gedacht. Höchstens ein Berater – und der wird zu gut bezahlt, um Einwände zu erheben.

Zwischen Spahnsinn und Politikversagen

Zugegeben, an Eifer fehlt es Herrn Spahn wahrlich nicht. Allerdings will gut Ding Weile haben, auch wenn in den Augen des Bundesgesundheitsministers Genie und Spahnsinn dicht beieinanderliegen dürften. Gerade im Gesundheitsbereich sind Gesetzesinitiativen mit Vorsicht zu genießen. Wer Bedenken vorschnell in den Wind schießt, der braucht sich nicht zu wundern, wenn er dem Gesundheitsdatenschutz Stück für Stück das Leben aushaucht. Ob datenschutzwidrige elektronische Patientenakte oder vom Bundesgesundheitsministerium und Krankenkassen geförderte, unsichere Gesundheits-Apps: Alle Kraft voraus in Richtung Datenschutz-Aus.

Vielleicht sollte Herr Spahn seinen Fokus auf kaputt gesparte bzw. geschlossene Krankenhäuser, auf schlecht bezahltes Klinikpersonal, den ländlichen Ärztemangel und die ewige Wartezeit für einen Facharzttermin richten. Dann müsste auch niemand ohne Bedarf in die Notaufnahme rennen. In Politikerkreisen mag das noch nicht angekommen sein, vielleicht ist es vielen davon auch einfach egal. Wieso ein Problem anpacken, das sich seit Jahrzehnten immer mehr zuspitzt, wenn man doch einfach Geld in die Hand nehmen und neue Probleme schaffen kann?


Dieser Beitrag ist ein Kommentar und spiegelt daher die persönliche Meinung der Autorin / des Autors wider. Diese muss nicht mit der Meinung des Herausgebers oder seiner Mitarbeitenden übereinstimmen.

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  • Liebe Frau Pettinger,
    Ihre Kommentare lese ich immer mit großem Vergnügen, da sie sowohl fachlich top als auch ausgesprochen humorvoll sind. Vielen Dank und weiter so. Dank übrigens auch an das gesamte Team von „Dr. Datenschutz“, die Webseite gehört zum Pflichtprogramm!

  • Klasse Beitrag! Weiter so!

  • Liebe Frau Pettinger,
    wieder ein Beitrag, mit dem Sie mir aus der Seele sprechen! Dieses Thema betrifft uns alle und Ihr sachlicher, wie emotionaler Beitrag sollte möglichst großflächig über den Kreis der Datenschutzinteressierten hinaus medial verbreitet werden.
    Viele Grüße und machen Sie weiter so.

  • Das ist doch eine prima Lösung. Und mit dem Einleseprozess der Gesundheitskarte kann das System gleich sämtliche medizinische Daten wie Vorerkrankungen etc., inklusive Medikationsplan, in die Bewertung mit einfliessen lassen. Eventuelle Datenschutzeinstellungen werden übergangen – ist ja ein Notfall. Und darum können auch gleich die Voraufenthalte im betreffenden Krankenhaus durchgescreent werden – spart bestimmt Doppeluntersuchungen. Im Wartebereich können die Patienten auf einem Tablet-PC eine Eigenanamnese durch führen, inklusive Mini Mental Status und 10-stufige Schmerzskala. Wenn man es recht überlegt geht so eine ZNA auch komplett digital und die wenigen Liegendtransporte können gleich in den Schockraum oder die Stroke Unit durchgeschoben werden.

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