Ein Mann des Prüfdiensts für Fahrkarten in einem Zug

Justizminister Buschmann: Schwarzfahren bald nur noch Ordnungswidrigkeit?

Stand: 17.07.2022, 19:24 Uhr

Wer ohne zu bezahlen Bus oder Bahn fährt, begeht nach aktueller Gesetzeslage eine Straftat. Bundesjustizminister Buschmann würde das gerne ändern, sodass Schwarzfahren nur noch als Ordnungswidrigkeit gilt - und die Gefängnisse leerer werden.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will nach eigenen Angaben im kommenden Jahr die Herabstufung von Schwarzfahren von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit prüfen. Sein Haus werde "das Strafgesetzbuch kritisch danach überprüfen, welche Tatbestände noch zeitgemäß sind", sagte Buschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Dazu gehöre "auch der Paragraf, in dem es um das sogenannte Erschleichen von Leistungen geht", unter den auch das Schwarzfahren falle.

Länge der Ersatzfreiheitsstrafe könnte halbiert werden

Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz, aufgenommen im Rahmen einer Kabinettssitzung im Bundeskanzleramt

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)

Buschmann stellte zudem erneut eine Halbierung der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe in Aussicht. Die Maßnahme trifft Menschen, die ihre Geldbuße dauerhaft nicht zahlen, darunter viele Schwarzfahrer. Der Justizminister sagte, in Deutschland säßen "viel zu viele Menschen im Gefängnis für Delikte, bei denen sich der Gesetzgeber eigentlich wünscht, dass die Menschen eine Geldbuße zahlen - und nicht im Knast landen".

Genau Zahlen dazu gibt es nicht. Allerdings gibt es Hintergründe dazu, die aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Antwort der Linksfraktion im Bundestag hervorgehen. Demnach waren regelmäßig etwa 6,5 Prozent der Insassen der Gefängnisse in NRW in den vergangenen Jahren wegen Ersatzfreiheitsstrafen inhaftiert.

Mehr als 700 Menschen wegen Schwarzfahren in NRW in Haft

Im Jahr 2021 waren nach Informationen des Kriminologischen Dienstes des Landes NRW 11.048 Menschen in Justizvollzugsanstalten in NRW untergebracht. 1.227 verbüßten eine Haftstrafe nach einer Verurteilung nach den Paragrafen 263 - 266b StGB (Untreue und Betrug), unter die auch das Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB) fällt.

Der von der Bundesregierung für NRW angesetzte Prozentsatz legt nahe, dass mehr als der Hälfte dieser Häftlinge wegen Schwarzfahrens im Gefängnis saß. Demnach mussten rund 718 der 1.227 Insassen 2021 eine Haftstrafe verbüßen, weil sie die Geldstrafe, zu der sie ein Gericht verurteilt hatte, nicht zahlen konnte.

"Wir wollen nicht, dass Menschen allein wegen ihrer Armut in Haft kommen", sagt dazu Bundesjustizminister Buschmann. Die begrenzten Kapazitäten in Gefängnissen brauche der Staat "für Häftlinge, die deutlich schlimmere Delikte begangen haben". Eine vollständige Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe lehnte er allerdings im Gespräch mit der Funke Mediengruppe ab.

Studien zeigten, dass Betroffene "oft erst dann zahlen, wenn sie merken, dass tatsächlich das Gefängnis droht". In Schweden habe eine vollständige Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe dazu geführt, "dass die Zahlung von Geldstrafen heftig ins Stocken geraten ist". Das Land habe den Schritt daher wieder rückgängig gemacht.

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