Nicht nur in Corona-Zeiten: In diesen Bundesländern ist tanzen an Karfreitag verboten

Nicht nur in Corona-Zeiten: Karfreitag gehört in Deutschland zu den stillen Feiertagen, vielerorts sind Tanz- und andere öffentlichen Veranstaltungen verboten.

Nicht nur in Corona-Zeiten: Karfreitag gehört in Deutschland zu den stillen Feiertagen, vielerorts sind Tanz- und andere öffentlichen Veranstaltungen verboten.

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Tanzen verboten! Das gilt per Gesetz auch in diesem Jahr wieder deutschlandweit an Karfreitag – mit nur wenigen Ausnahmen: In Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein dürfen öffentliche Veranstaltungen an Karfreitag prinzipiell zeitlich begrenzt stattfinden. Normalerweise – denn in diesem Jahr schränkt Corona das öffentliche Leben ohnehin ein – auch an Ostern.

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An den übrigen Osterfeiertagen Gründonnerstag, Karsamstag, Ostersonntag und Ostermontag ist die Regelung nicht ganz so einfach – denn die Länder dürfen per Feiertagsgesetz selbst entscheiden, welche Veranstaltungen sie wann erlauben. Besonders strikt geht es rund um Ostern in Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern zu, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind weitaus liberaler. Eine Übersicht.

Wo gibt es ein „Tanzverbot“ an Ostern?

Baden-Württemberg

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  • Gründonnerstag: 18 bis 24 Uhr
  • Karfreitag: ganztägig
  • Karsamstag: 0 bis 20 Uhr

Bayern

  • Gründonnerstag: 2 bis 24 Uhr
  • Karfreitag: ganztägig
  • Karsamstag: ganztägig

Berlin

  • Karfreitag: 4 bis 21 Uhr

Brandenburg

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  • Karfreitag: ganztägig
  • Karsamstag: 0 bis 4 Uhr

Bremen

  • Karfreitag: 6 bis 21 Uhr

Hamburg

  • Karfreitag: 2 bis 24 Uhr
  • Karsamstag: 0 bis 2 Uhr

Hessen

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  • Gründonnerstag: 4 bis 24 Uhr
  • Karfreitag: ganztägig
  • Karsamstag: ganztägig
  • Ostersonntag: 4 bis 12 Uhr
  • Ostermontag: 4 bis 12 Uhr

Mecklenburg-Vorpommern

  • Karfreitag: ganztägig
  • Karsamstag: 0 bis 18 Uhr

Niedersachsen

  • Gründonnerstag: 5 bis 24 Uhr
  • Karfreitag: ganztägig
  • Ostersamstag: ganztägig

Nordrhein-Westfalen

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  • Gründonnerstag: 18 bis 24 Uhr
  • Karfreitag: ganztägig
  • Karsamstag: 0 bis 6 Uhr

Rheinland-Pfalz

  • Gründonnerstag: 4 bis 24 Uhr
  • Karfreitag: ganztägig
  • Karsamstag: ganztägig
  • Ostersonntag: 0 bis 16 Uhr

Saarland

  • Gründonnerstag: 4 bis 24 Uhr
  • Karfreitag: ganztägig
  • Karsamstag: ganztägig

Sachsen

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  • Karfreitag: ganztägig

Sachsen-Anhalt

  • Karfreitag: ganztägig

Schleswig-Holstein

  • Karfreitag: 2 bis 24 Uhr
  • Karsamstag: 0 bis 2 Uhr

Thüringen

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  • Karfreitag: ganztägig

Warum gibt es das Tanzverbot an Karfreitag?

Der Grund für das Tanzverbot an Karfreitag hat mit der Bedeutung des christlichen Feiertags zu tun: An Karfreitag gedenken Christen der Kreuzigung Jesu. Das Tanzverbot ist dabei nur ein Aspekt, gläubige Christen sollen an diesem Tag auf Genussmittel verzichten und die Tage bis Ostern abstinent sein.

Vielen Menschen erscheint das Tanzverbot an Ostern jedoch wie ein Relikt aus vergangenen Zeiten, in denen die Kirche das Leben der Menschen maßgeblich beeinflusst hat. Trotz mehrerer Petitionen und Proteste, ist das Tanzverbot bis heute nicht abgeschafft.

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Tanzverbot an Karfreitag: Gibt es Sondergenehmigungen?

In Deutschland gelten neben Karfreitag unter anderen auch Heiligabend und Totensonntag sowie der Volkstrauertag als sogenannte stille Tage. An diesen sind in der Regel nicht nur Tanzveranstaltungen, sondern auch andere öffentliche Events untersagt. Darunter fallen beispielsweise Märkte, Pferderennen, Sportveranstaltungen und Volksfeste. Dabei bestimmt jedes Bundesland selbst, ob und welche Veranstaltungen zu welchen Tageszeiten stattfinden dürfen. Auch Gottesdienste dürfen nicht durch Lärm gestört werden.

Allerdings gibt es die Möglichkeit, das Tanzverbot zu umgehen. Mit einer entsprechenden Sondergenehmigung können Tanzveranstaltungen auch an Karfreitag legal stattfinden. Möglich macht das ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 2016. Darin steht, dass das Tanzverbot dann aufgehoben werden kann, wenn die Religions- oder Versammlungsfreiheit einer Veranstaltung durch das Verbot beeinträchtigt würde. In diesem Jahr ist das aufgrund der Corona-Verordnungen der Bundesländer allerdings nicht möglich.

Wie werden Verstöße geahndet?

Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss als Veranstalter beispielsweise in Baden-Württemberg mit einer Geldstrafe von bis zu 1500 Euro rechnen. In Nordrhein-Westfalen droht demjenigen ein Bußgeld, der „am Gründonnerstag ab 18 Uhr öffentlichen Tanz veranstaltet“, wie es im Feiertagsgesetz des Landes heißt.

Gilt das Tanzverbot an Ostern auch im eigenen Zuhause?

Für den privaten Bereich gilt das Tanzverbot nicht. Allerdings gelten dort die üblichen Regeln zur Lärmbelästigung. Wer Ostern wegen Corona also gezwungenermaßen in den eigenen vier Wänden verbringt, kann sich den Isolationsfrust zumindest mit Tanzen ein Stück weit abbauen.

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RND/are/pf

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