luca App in Niedersachsen: Verträge und Sicherheitsprüfungen

Antrag nach dem NUIG/VIG, Bürgeranfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Verträge über den Einsatz der luca App in Niedersachsen
- Aufstellung der aus dem Vertrag erwachsenden Kosten für die öffentliche Hand
- in diesem Fall angewandte Vergaberichtlinien
- die Ergebnisse einer etwaig vorliegenden Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA)
- ggf. die Dokumentation der Erwägungen, die zur Einschätzung der Nicht-Erforderlichkeit einer DSFA geführt haben
- Dokumente zum Nachweis der informationstechnischen Sicherheit des lizensierten Systems

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Nettokosten der Luca-App in Niedersaschsen richten sich nach der Anzahl der Gesundheitsämter und betragen für ein Jahr für Niedersachsen 2.521.580 EUR.

Es hat laut Innenministerium eine Datenschutzfolgenabschätzung zum Luca-System gegeben, die durch die culture4life GmbH in Berlin durchgeführt wurde. Das Land sieht sich oder die Gesundheitsämter nicht als für die DSFA zuständig (in der Tat verwaltet culture4life die meisten Daten zentral).

Als Vergaberichtlinien wurden § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 3 Vergabeverordnung (VgV) benannt. Das bedeutet, dass Niedersachsen behauptet, dass es zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine alternativen Möglichkeiten zur Luca-App gegeben habe.

Schließlich wurde erneut deutlich, dass Niedersachsen ein Transparenzgesetz benötigt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem NUIG/VIG, Bürgeranfrage Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Verträge übe…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
luca App in Niedersachsen: Verträge und Sicherheitsprüfungen [#220970]
Datum
25. Mai 2021 10:00
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG, Bürgeranfrage Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Verträge über den Einsatz der luca App in Niedersachsen - Aufstellung der aus dem Vertrag erwachsenden Kosten für die öffentliche Hand - in diesem Fall angewandte Vergaberichtlinien - die Ergebnisse einer etwaig vorliegenden Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) - ggf. die Dokumentation der Erwägungen, die zur Einschätzung der Nicht-Erforderlichkeit einer DSFA geführt haben - Dokumente zum Nachweis der informationstechnischen Sicherheit des lizensierten Systems Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220970 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220970/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Sehr [geschwärzt], mit einer E-Mail vom 25. Mai 2021 haben Sie darum gebeten, Ihnen näher bestimmte Dokumente und…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
WG: luca App in Niedersachsen: Verträge und Sicherheitsprüfungen [#220970]
Datum
26. Mai 2021 14:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], mit einer E-Mail vom 25. Mai 2021 haben Sie darum gebeten, Ihnen näher bestimmte Dokumente und Informationen zuzusenden. Dabei haben Sie auf § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) und auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) Bezug genommen. Bei den angefragten Informationen handelt es sich jedoch weder um Umwelt- noch um Verbraucherinformationen. Somit besteht kein Anspruch auf die Herausgabe der begehrten Informationen aus diesen Vorschriften. Einen allgemeinen Informationsanspruch sieht das niedersächsische Recht nicht vor. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage [geschwärzt] Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport - Referat IT3 – IT-Infrastruktur Lavesallee 6, 30169 Hannover Telefon: + [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/service/dsgvo_hinweise/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte begründen Sie Ihre Ansicht, es handele sich…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: luca App in Niedersachsen: Verträge und Sicherheitsprüfungen [#220970]
Datum
26. Mai 2021 18:24
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte begründen Sie Ihre Ansicht, es handele sich bei den angeforderten Informationen weder um Umwelt- noch um Verbraucherinformationen. Im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung sind auch digitale Güter durchaus als Verbraucher-orientierte Waren im Sinne des ProdSG (§ 2 Nr. 2) zu verstehen und fallen als solche ggf. unter Auskunftsansprüche gemäß VIG. Abgesehen davon sind für ein von öffentlichen Stellen beworbenes digitales Verbraucher-Produkt erfolgte Sicherheitsüberprüfungen (oder deren Ausbleiben) schon per se von öffentlichem Interesse. Ich erneuere daher ergänzend meine Bitte, Auskünfte wenigstens im Rahmen einer einfachen Bürgeranfrage zu erteilen. Dies ist Ihnen auch dann wenigstens teilweise gestattet, wenn kein anderweitiger Auskunftsanspruch bestehen sollte. Bitte teilen Sie also auch deutlich mit, ob das Innenministerium ggf. die Beantwortung meiner Bürgeranfrage verweigert. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 220970 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Sehr [geschwärzt], gerne beantworte ich ihre Bürgeranfrage. Nach der Corona-Verordnung des Landes sind bestimmte…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
AW: luca App in Niedersachsen: Verträge und Sicherheitsprüfungen [#220970]
Datum
8. Juni 2021 13:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], gerne beantworte ich ihre Bürgeranfrage. Nach der Corona-Verordnung des Landes sind bestimmte Branchen verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Kunden zu erfassen. Nach § 5 Abs. 1 S. 7a der Niedersächsischen Corona-Verordnung soll die Dokumentation elektronisch erfolgen. Das Luca-System ermöglicht es, dass die Gesundheitsämter auf elektronisch erhobene Daten zugreifen können, um Infektionsketten schnell zu unterbrechen. Die Kosten richten sich im Wesentlichen nach der Zahl der Gesundheitsämter in Niedersachsen und belaufen sich insgesamt auf 2.521.580 € (netto) für ein Jahr. Die Beschaffung erfolgte gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe b Vergabeverordnung. Zudem lag zum Zeitpunkt der Beschaffung eine Dringlichkeit im Sinne von § 14 Abs. 4 Nr. 3 Vergabeverordnung vor. Da das Land mit dem Luca-System im datenschutzrechtlichen Sinne weder personenbezogene Daten selbst verarbeitet noch eine Datenverarbeitung beauftragt hat (diese Beauftragung erfolgt durch die teilnehmenden Betriebe), wurde die Datenschutzfolgeabschätzung nicht durch das Land, sondern durch den Luca-Betreiber culture4life durchgeführt. Die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde für culture4life ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Ein Informationsanspruch nach dem UIG oder VIG besteht nicht. Sie haben nicht nach einer Umweltinformation gefragt. Hierzu zählen gem. § 2 Abs. 3 UIG etwa Daten über den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden usw.. Informationen zu einem IT-System, die der Pandemiebekämpfung dient, sind also keine Umweltinformation. Bei der vom Land beschafften Lösung handelt es sich auch nicht um ein Verbraucherprodukt im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 VIG, denn das Land zahlt für die Anbindung der Gesundheitsämter an das Luca-System. Zudem ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport keine Stelle im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 VIG, da Aufgaben nach den dort genannten Vorschriften hier nicht wahrgenommen werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage [geschwärzt] Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport - Referat IT3 – IT-Infrastruktur Lavesallee 6, 30169 Hannover [geschwärzt] + [geschwärzt] [geschwärzt] Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/service/dsgvo_hinweise/

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Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie vielen Dank für die freundliche und wenigstens teilweise Beantwortung me…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: luca App in Niedersachsen: Verträge und Sicherheitsprüfungen [#220970]
Datum
9. Juni 2021 04:27
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie vielen Dank für die freundliche und wenigstens teilweise Beantwortung meiner Fragen! Natürlich braucht Niedersachsen ein Transparenzgesetz, aber da müssen sich jetzt andere drum kümmern :) Also Danke nochmals und einen schönen Tag [geschwärzt] Anfragenr: 220970 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]