Mailanbieter Tutanota: Staatsanwaltschaft wollte Chef in Beugehaft nehmen

Hannoversche Ermittler fuhren schweres Geschütz auf, um eine E-Mail-Überwachung durchzusetzen. Mittlerweile steht fest: Die Aktion war unrechtmäßig.

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Tutanota

Tutanota-Team: Geschäftsführer Matthias Pfau (rechts) sollte für fünf Tage in Beugehaft.

(Bild: Tutanota)

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Die Staatsanwaltschaft Hannover wollte den Chef des E-Mail-Anbieters Tutanota im Frühjahr durch Beugehaft zwingen, eine Überwachung von E-Mail-Verkehr zu ermöglichen. Das Unternehmen wehrte die Überwachungsanordnung jedoch vor Gericht ab. "Die unrechtmäßige Androhung von Beugehaft halten wir für sehr bedenklich", sagte Geschäftsführer Matthias Pfau gegenüber heise online. Zuerst hatte der Spiegel über den Vorgang berichtet.

In dem Fall ging es um Ermittlungen der tschechischen Polizei aufgrund einer Erpressung. Nach einem Rechtshilfeersuchen aus Tschechien ordnete das Amtsgericht Hannover im April die "Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation" eines Postfachs bei Tutanota an. Der Anbieter wehrte sich mit dem Argument, dass reine E-Mail-Provider laut dem sogenannten "Gmail-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) keine "Telekommunikationsanbieter" sind und folglich nicht zur Überwachung von Telekommunikation verpflichtet werden können. Tutanota teilte der Staatsanwaltschaft mit, dass auch die Bundesnetzagentur das Unternehmen entsprechend einstufe.

Die Ermittler beeindruckte das jedoch nicht. "Die Voraussetzungen für die Anordnung von Beugehaft nach § 70 Abs. 2 der Strafprozessordnung liegen vor", drohte die Polizei per Mail. Wenig später beantragte die Staatsanwaltschaft bei Gericht dann tatsächlich fünf Tage Beugehaft für Pfau. Die Polizei klingelte bei dem Geschäftsführer an der Haustür, um ihm die Mitteilung persönlich zu überbringen. Außerdem verhängte das Amtsgericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro.

Tutanota legte nun Beschwerde gegen den zugrundeliegenden Amtsgerichts-Beschluss ein. Erfolgreich: Im Juni hob das Landgericht Hannover den Beschluss auf. Das Amtsgericht habe die Überwachung "zu Unrecht angeordnet", heißt es in dem Urteil, das heise online vorliegt. Die Richter verweisen darin auf die EuGH-Entscheidung.

Laut Tutanota haben inzwischen allerdings weitere Gerichte Telekommunikationsüberwachungen angeordnet. Das 2019 gefällte EuGH-Urteil hat sich also offenbar immer noch nicht überall herumgesprochen. Tutanota wehrt sich auch gegen diese Gerichtsbeschlüsse.

Eine Telekommunikationsüberwachung von Tutanota-Postfächern wäre aus Sicht des Unternehmens auch aus einem anderen Grund hoch problematisch: Tutanota verschlüsselt nach eigenen Angaben alle Mails, sobald sie gespeichert werden. Dieses System hätte das Unternehmen umgehen müssen, um die Überwachung des Postfachs zu ermöglichen. "Wenn wir einmal unsere Verschlüsselung umgehen, würde das letztlich die IT-Sicherheit und den Datenschutz all unserer Kunden deutlich abschwächen", betonte Pfau.

Noch 2019 hatte Tutanota sich aufgrund eines Gerichtsbeschlusses gezwungen gesehen, eine solche Funktion für gerichtlich angeordnete, einzelne Überwachungsmaßnahmen einzubauen. Diesen Schritt hat das Unternehmen inzwischen aber wieder rückgängig gemacht. "Die Software zur Durchführung von TKG-Überwachungen wurde aus Tutanota entfernt, so dass wir solche Maßnahmen nicht umsetzen können", teilte das hannoversche Unternehmen mit. (cwo)