NIS-2-Betroffenheitsprüfung
Aufgrund der vorgezogenen Wahlen konnte das parlamentarische Verfahren zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) nicht abgeschlossen werden. Die Umsetzung der NIS-2 Richtlinie bleibt weiterhin vordringlich.
Sind Sie unsicher, ob Ihr Unternehmen von der NIS-2-Richtlinie der EU betroffen ist?
Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung des BSI bietet Ihnen in wenigen Schritten dafür eine erste Orientierung.
Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung stellt Ihnen konkrete, an der Richtlinie orientierte Fragen, um Ihr Unternehmen einzuordnen. Die Fragen sind kurz und präzise gehalten und werden bei Bedarf im Kleingeschriebenen tiefergehend erläutert.
Nachdem Sie den Fragenkatalog durchlaufen haben, erhalten Sie ein auf Ihren Angaben basierendes Ergebnis. Dieses gibt eine automatisierte Ersteinschätzung, ob Ihr Unternehmen von der NIS-2-Richtlinie betroffen ist.
Die Nutzung der NIS-2-Betroffenheitsprüfung erfolgt anonym. Das BSI stellt diese im Rahmen seiner Kooperationsaufgabe zur Verfügung. Sie erfasst keine Daten, die personenbezogen sind oder Rückschlüsse zur Identifizierung Ihres Unternehmens geben. Bitte beachten Sie, dass die Hilfe zur Betroffenheitsprüfung von NIS-2 lediglich als Orientierungshilfe dient und Ihr Ergebnis rechtlich nicht bindend ist, da Ihre Antworten automatisiert erstellt und nicht vom BSI oder anderen unabhängigen Stellen geprüft werden. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte.
Zurzeit basieren die Abfragen der NIS-2-Betroffenheitsprüfung auf der NIS-2-Richtlinie. Sobald ein nationales Umsetzungsgesetz beschlossen und verabschiedet wurde, wird das BSI die NIS-2-Betroffenheitsprüfung anhand dieses Gesetzes anpassen und aktualisieren.
Haben Sie zu oder nach der Nutzung noch Fragen? Das BSI steht gerne zur Verfügung.
Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung dient als automatische Orientierungshilfe auf Grundlage von Eigenangaben, deren Ergebnis nicht rechtlich bindend ist. Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung ersetzt die Prüfung zur Selbst-Identifizierung nicht und hat für eventuelle Verfahren keine Indizwirkung.
Einrichtungen der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung werden in der NIS-2-Betroffenheitsprüfung nicht betrachtet.
