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1 Monat Zinsen geschenkt
erklärt

Teilnahmebedingungen – „Deutschland bekommt die Zinsen geschenkt“

  1. Veranstalter

    1. Die Aktion „Deutschland bekommt die Zinsen geschenkt“ wird ausschließlich von der CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH, Trappentreustraße 1-3, 80339 München veranstaltet, im Folgenden auch CHECK24 genannt.
    2. Eine ähnliche Aktion der CHECK24 Vergleichsportal Baufinanzierung GmbH (https://www.check24.de/baufinanzierung/) ist davon unabhängig und hat eigene Teilnahmebedingungen.
  2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen

    1. Mit der Teilnahme an der Aktion erkennen Sie diese Teilnahmebedingungen an.
  3. Um sich für die Erstattung von 1 Monat Zinsen zu qualifizieren, müssen Sie

    1. über CHECK24, d.h. über check24.de oder einer Subdomain vom 16.03.2020 10:00:00 bis 30.03.2020 15:59:59 deutscher Zeit einen Kredit anfragen
    2. die Kreditanfrage über check24.de beginnen. Wenn Sie die Kreditanfrage auf einem anderen Wege, z.B. bei einer Bank, beginnen und zu check24.de weitergeleitet werden, nehmen Sie nicht an der Aktion teil.
    3. einen Ratenkredit anfragen. Rahmenkredite oder Kredite ohne regelmäßige Ratenzahlung qualifizieren sich nicht.
    4. ein CHECK24-Kundenkonto besitzen, das der Anfrage zugeordnet ist. Wenn Sie noch kein CHECK24-Kundenkonto haben, müssen Sie dieses bis zum 06.04.2020 23:59:59 deutscher Zeit anlegen. Sie können das Konto entweder vor der Anfrage erstellen oder per Klick auf ein Angebot in einer unserer E-Mails zu Ihrer Kreditanfrage. Das Kundenkonto muss mit Ihrer Anfrage zwingend verbunden sein – das bloße Vorhandensein eines Kundenkontos reicht nicht aus.
    5. den Kredit online über CHECK24 abschließen. Ein Abschluss in einer Filiale einer unserer Partnerbanken qualifiziert sich nicht.
    6. bis 06.04.2020 23:59:59 die von der ausgewählten Bank geforderten Nachweisdokumente einreichen und sich gemäß den Vorgaben der kreditvergebenen Bank legitimieren und den Vertrag unterschreiben. Die einzureichenden Nachweisdokumente finden Sie im Kreditantrag der Bank oder bei Auswahl des Kredits in Ihrem CHECK24-Kundenkonto.
      • Bei postalischer Einreichung der Nachweisdokumente ist das Datum des Poststempels maßgeblich.
      • Bei Einreichung der Unterlagen über den CHECK24 Dokumentenupload ist die Uhrzeit maßgeblich, zu der die Nachweisdokumente hochgeladen wurden.
      • Bei Abschluss eines Kredits mit Sofort-Auszahlung ist das Einreichen von Nachweisunterlagen nicht nötig. In diesem Fall ist die Uhrzeit maßgeblich, zu der die qualifizierte elektronische Signatur abgeschlossen wurde.
  4. Die Erstattung von 1 Monaten Zinsen ist ausgeschlossen, wenn Sie

    1. den Kreditabschluss widerrufen
    2. den Kredit vorzeitig innerhalb der ersten 12 Monate der Kreditlaufzeit zurückzahlen (Sonder- oder Gesamttilgung). In diesem Fall erfolgt eine Rückforderung des erstatteten Betrags.
    3. einen Immobilienkredit / eine Baufinanzierung abschließen. Beachten Sie hierzu eine ähnliche Aktion der CHECK24 Vergleichsportal Baufinanzierung GmbH (https://www.check24.de/baufinanzierung/) und 1.2.
  5. Berechnung der Zinsen zur Erstattung

    1. Die Berechnung der geschenkten Zinsen ist gegenüber einer finanzmathematisch genauen Zinsberechnung zu Ihren Gunsten vereinfacht.
    2. An den tatsächlichen Zins- und Tilgungsanteilen gegenüber der Kreditvergebenden Bank gemäß Ihrem Kreditvertrag ändert sich nichts. Sie erhalten den nach unserer Methode berechneten Betrag auf Ihr Konto überwiesen.
    3. Der von CHECK24 erstattete Betrag errechnet sich wie folgt: Nettokreditbetrag x effektiver Jahreszins in % / 12 Monate * 1 Monat. Damit liegt er immer über dem tatsächlichen Zinsanteil der ersten Rate.
    4. Wir berechnen stets auf Grundlage des ursprünglich abgeschlossenen effektiven Jahreszinses. Sollte sich der von Ihnen zu zahlende Zins während der Vertragslaufzeit ändern, hat dies keinen Einfluss auf Ihre Erstattung. Wenn Sie einen Kredit abschließen, bei dem sich der Zins ändern kann, steht dies explizit in Ihrem Kreditvertrag (Beispiel: Wenn Sie bei einem Autokredit versäumen, den Fahrzeugschein einzureichen, kann sich Ihr Zins beispielsweise von 3,69% auf 9,90% erhöhen).
  6. Informationen und Bedingungen zur Auszahlung von 1 Monat Zinsen

    1. Die Teilnahme an der Aktion ist einmalig pro Kreditnehmer oder Kreditnehmerkombination (bestehend aus Kreditnehmer 1 und Kreditnehmer 2) möglich.
    2. Die Aktion ist mit weiteren Gutscheinen, Partnerprogrammen, Cashbackprogrammen oder Rabatten nicht kombinierbar.
    3. Nach Ablauf der Widerrufsfrist und nachdem die Bank uns den Abschluss bestätigt hat, erstattet Ihnen CHECK24 automatisch den nach unserer oben erläuterten Methode berechneten Betrag auf das im Kreditantrag angegebene Auszahlungskonto für den Kredit.
    4. Der genaue Zeitpunkt der Erstattung hängt vom Datum Ihres Abschlusses, der Widerrufsfrist im Kreditvertrag und der Bearbeitungsgeschwindigkeit der Bank ab. Ein genauer Zeitpunkt für die Erstattung kann im Voraus nicht genannt werden.
    5. Bei Einreichen Ihrer Unterlagen (sofern von der Bank gefordert), gültiger Identifikation und Unterschrift gemäß den Vorgaben der Bank bis 06.04.2020 an Ihre kreditgebende Bank erfolgt die Auszahlung der Rate planmäßig am 22.05.2020 oder spätestens voraussichtlich am 26.06.2020.
    6. Sollten Sie Ihren Kredit bei der Barclaycard aufgenommen haben, sind die beiden vorgesehenen Auszahlungstermine planmäßig der 26.06.2020 und spätestens der 24.07.2020 (Grund: acht Wochen Widerrufsfrist bei Barclaycard).
    7. An welchem der beiden Termine die Auszahlung stattfindet hängt insbesondere davon ab, wann wir die Bestätigung der Bank erhalten haben, dass Ihr Kreditantrag nicht widerrufen wurde. Bitte beachten Sie, dass dies nicht kunden- oder tagesgenau erfolgt.
    8. Den Kredit selbst schließen Sie mit einer unserer Partnerbanken ab. Die Zahlung der monatlichen Gesamtrate inkl. Zinsanteil erfolgt wie gewöhnlich zwischen Ihnen und der kreditgebenden Bank. Bei unserer Aktion erstattet Ihnen CHECK24 jedoch 1 Monat Zinsen, weshalb Sie effektiv weniger zahlen.
  7. Rechenbeispiel



    Ihr Geschenk bei 20.000 € Nettokreditbetrag

    min. max.
    effektiver Jahreszins 0,68% 5,99%
    Ihr Geschenk 11,33 € 99,83 €
  8. Weitere Bedingungen

  9. Teilnahmeberechtigte

    1. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit uneingeschränkter Geschäftsfähigkeit, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ferner gelten die Geschäftsbedingungen unserer jeweiligen Partnerbanken.
    2. Nicht teilnahmeberechtigt der Aktion sind Mitarbeiter folgender Firmen, ihrer Tochter- oder Muttergesellschaften:
      • FFG Finanzcheck Finanzportale GmbH
      • smava GmbH
      • Verivox GmbH
    3. Zudem behalten wir uns vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
      (a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung der Aktion
      (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
      (c) bei unlauterem Handeln
      (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme
    4. Stellt sich heraus, dass Teilnehmer nicht teilnahmeberechtigt sind oder in betrügerischer Absicht handeln, so besteht für CHECK24 keinerlei Haftung. Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen führt zum Ausschluss von der Aktion und zur Verwirkung jeglicher Ansprüche daraus.
  10. Deutsches Recht

    Diese Teilnahmebedingungen sowie alle sich daraus ergebenden Rechtsverhältnisse unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und sind nach deutschem Recht auszulegen. Die deutschen Gerichte sind ausschließlich zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen ergeben.

  11. Rückfragen

    Rückfragen zu der Aktion und zu diesen Bedingungen beantwortet Ihnen gerne die CHECK24 Finanzenberatung telefonisch unter
    089 - 24 24 11 24 (Montag – Sonntag von 08:00 – 20:00 Uhr) oder per E-Mail unter kredit@check24.de

  12. Recht auf Teilnahme

    Es besteht kein Recht auf Teilnahme. Die CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH behält sich das Recht vor, die Aktion bei Vorliegen eines berechtigten Grundes abzubrechen. Von diesem Recht kann der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch machen, wenn aus rechtlichen Gründen eine weitere Durchführung der Aktion nicht mehr möglich sein sollte. Eine Anrechnung auf vor dem Aktionsstart getätigte Abschlüsse ist ausgeschlossen. Eine Anrechnung auf nach dem Aktionsende getätigte Abschlüsse ist ebenfalls ausgeschlossen.

  13. Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.

    Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind nur die in § 3 StBerG (Steuerberatungsgesetz) genannten Berufsgruppen und Gesellschaften unbeschränkt befugt. Die CHECK24-Gruppe darf daher grundsätzlich keine steuerlichen Auskünfte erteilen. Wir informieren alle Kunden, sich in Einzelfragen zur steuerlichen Behandlung des Angebotes an ihren steuerlichen Berater zu wenden.